Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt:/Der Kreistag beschließt:
Die Jahresrechnung 2007 des Ostalbkreises und der Jahresabschluss 2007 des Waldkrankenhauses Rainau-Dalkingen werden wie folgt festgestellt:
1.Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2007 des Ostalbkreises
Nachrichtlich:Das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 241.393.118,57 € ab.
Rücklagen
Der Mindestbestand der Rücklage in Höhe von 4.765.500,56 € wird eingehalten.
In der Rücklagenentnahme sind 4.601,22 € für den Ausgleich des Verwaltungshaushalts enthalten.
Von der Sonderrücklage sind unverändert 19.994.226,82 € als inneres Darlehen in Anspruch genommen.
Haushaltsreste
Als Haushaltsreste wurden in das Haushaltsjahr 2008 übertragen:
Die Haushaltsreste sind in der Anlage detailliert aufgeführt.
Schulden
Zum 01.01.2007 betrug der tatsächliche Schuldenstand (Ist)39.209.216,20 €
Ordentliche Tilgung3.627.700,00 €
Tatsächlicher Schuldenstand zum 31.12.200735.581.516,20 €
2.Waldkrankenhaus Dalkingen
Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Von dem verbleibenden Verlust 2007 in Höhe von 184.782,14 € werden durch Entnahme aus der Kapitalrücklage 39.674,64 € gedeckt. Der restliche Betrag wird als Verlustvortrag gebucht welcher 2009 durch einen Trägerzuschuss gedeckt wird. Sachverhalt/Begründung
I.Die Kämmerei hat die Jahresrechnung des Ostalbkreises für das Jahr 2007 zum 29. Mai 2008 aufgestellt. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss wurde bereits am 15.07.2008 über die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung informiert.
Nach § 48 LkrO i. V. mit § 95 GemO und §§ 39 ff GemHVO ist es Aufgabe des Kreistags, das Ergebnis der Jahresrechnung festzustellen. In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft, einschließlich des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres, nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat nach § 48 LKrO i. V. mit § 110 GemO die Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob
1.bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2.die einzelnen Rechungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
3.der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4.das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Anlagen
Schlussbericht Rechenschaftsbericht 2007 Haushaltsreste 2007
Sichtvermerke
Geschäftsbereich__________________________________________________ MayerGutknecht
Rechnungsprüfung__________________________________________________ Schüler
Dezernent/__________________________________________________ Dezernat IIHubel
Landrat__________________________________________________ Pavel |
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