Antrag der Verwaltung: Empfehlung an den Kreistag: - Der Kreiswahlausschuss wird mit acht Beisitzern/Besitzerinnen besetzt. Der Kreistag wählt 8 Beisitzer/Beisitzerinnen und acht stellvertretende Beisitzer/ Beisitzerinnen entsprechend den Vorschlägen der Kreistagsfraktionen aus den Wahlberechtigten im Ostalbkreis.
- Die Aufgaben der Wahlkreisausschüsse werden gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KomWG dem Gemeindewahlausschuss nachstehender Städte und Gemein-den übertragen:
-Rosenberg, zuständig für den Wahlkreis IV (Virngrund) -Bopfingen, zuständig für den Wahlkreis V (Härtsfeld-Ries) -Abtsgmünd, zuständig für den Wahlkreis VI Abtsgmünd-Leintal-Frickenhofer Höhe) -Heubach, zuständig für den Wahlkreis VII (Albuch-Rosenstein) -Lorch, zuständig für den Wahlkreis VIII (Schwäbischer Wald-Lorch-Waldstetten).
Anmerkung: Die Empfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses wird dem Kreistag mündlich bekannt gegeben.
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