Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung:
Die Aufgaben im Lastenausgleich werden teils vom
Bund (Bundesausgleichsamt) in bundeseigener Verwaltung und teils im Auftrag des
Bundes von den Ländern (Landesausgleichsamt) in Auftragsverwaltung
wahrgenommen. Das Land Baden-Württemberg hat von seinem Aufgabenbereich
wiederum einen Teil auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Die Abwicklung des Lastenausgleichs befindet sich in
der Schlussphase, da bereits seit dem 01.01.1996 keine Neuanträge mehr gestellt
werden können. Aus diesem Grunde hat das Landesausgleichsamt die
Ausgleichsverwaltung neu organisiert. Damit soll auch die wirtschaftliche
Erledigung der Restaufgaben sichergestellt werden. Das Landratsamt Ostalbkreis hatte in diesem
Zusammenhang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Aufgabe
“Kriegsschadenrente” an das vom Land Baden-Württemberg hierfür geschaffene
Schwerpunktamt bei der Stadt Pforzheim zu übertragen. Die Aufgabenübertragung
erfolgte durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 01.03.2001. Beim Ausgleichsamt Ostalbkreis ist derzeit nur noch
die Aufgabe “Rückforderung von ausbezahlter Hauptentschädigung” zu erledigen.
Das Lastenausgleichsgesetz sieht die Möglichkeit vor, Entschädigungsleistungen
wieder zurückzuverlangen, sofern der entschädigte Vermögenswert (z. B. bebaute
und unbebaute Grundstücke, Betriebsvermögen, Sparvermögen) wieder an den
Eigentümer oder dessen Erbe zurückgegeben oder durch Ersatzleistungen
ausgeglichen wird. Die Ausgleichsämter können erst dann eine
Rückforderung der Hauptentschädigung einleiten, wenn die Vermögenswerte durch
Rückgabebescheide an die ursprünglichen Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger
zurückgegeben sind. Diese Rückgabebescheide, die von den sogenannten Ämtern zur
Regelung offener Vermögensfragen erstellt werden, signalisieren den
Ausgleichsämtern, dass nunmehr das Rückforderungsverfahren eingeleitet werden
kann. Das Landesausgleichsamt hat aus Gründen einer
wirtschaftlichen Aufgabenerledigung eine Zentralisierung aller noch nicht
erledigten Fälle dieses Bereichs beim Schwerpunktamt der Stadt Pforzheim
vorgeschlagen. Die Aufgabenübertragung, die in Form einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgt, liegt in der Zuständigkeit der
Verwaltung. Die für die Stadt Pforzheim zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, das
Regierungspräsidium Karlsruhe, wünscht den Kreistag des Ostalbkreises von
dieser Aufgabenübertragung förmlich zu informieren. Dem wird mit dieser Vorlage
Rechnung getragen. Durch die Aufgabenübertragung an das Ausgleichsamt
der Stadt Pforzheim entstehen den Leistungsberechtigten und -verpflichteten im
Ostalbkreis keine Nachteile. Bei Bedarf steht das Landratsamt auch weiterhin
als Anlauf- und Vermittlungsstelle zur Verfügung. Finanzierung und Folgekosten:
Die
Aufgabenübertragung ist für den Ostalbkreis mit keinen finanziellen Nachteilen
verbunden. Es fallen zwar die Erstattungsbeträge des Landes für die Erledigung
der Aufgabe weg, außerdem ist zur Abgeltung des Aufwandes für die Einarbeitung
eine einmalige Übernahmepauschale von ca. 24.000 € zu bezahlen. Dem stehen
jedoch die wegfallenden Kosten für eine Vollzeitkraft in Höhe von ca. 58.000 €
gegenüber. Anlagen:
keine Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Betz Fachdezernent __________________________________________________ Rettenmaier Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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