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Vorlage - 424/03  

 
 
Betreff: Übertragung von Aufgaben des Ausgleichsamts des Ostalbkreises auf das Ausgleichsamt der Stadt Pforzheim
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Integration und Versorgung   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
14.10.2003 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Aufgaben im Lastenausgleich werden teils vom Bund (Bundesausgleichsamt) in bundeseigener Verwaltung und teils im Auftrag des Bundes von den Ländern (Landesausgleichsamt) in Auftragsverwaltung wahrgenommen. Das Land Baden-Württemberg hat von seinem Aufgabenbereich wiederum einen Teil auf die Stadt- und Landkreise übertragen.

 

Die Abwicklung des Lastenausgleichs befindet sich in der Schlussphase, da bereits seit dem 01.01.1996 keine Neuanträge mehr gestellt werden können.

 

Aus diesem Grunde hat das Landesausgleichsamt die Ausgleichsverwaltung neu organisiert. Damit soll auch die wirtschaftliche Erledigung der Restaufgaben sichergestellt werden.

 

Das Landratsamt Ostalbkreis hatte in diesem Zusammenhang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Aufgabe “Kriegsschadenrente” an das vom Land Baden-Württemberg hierfür geschaffene Schwerpunktamt bei der Stadt Pforzheim zu übertragen. Die Aufgabenübertragung erfolgte durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 01.03.2001.

 

Beim Ausgleichsamt Ostalbkreis ist derzeit nur noch die Aufgabe “Rückforderung von ausbezahlter Hauptentschädigung” zu erledigen. Das Lastenausgleichsgesetz sieht die Möglichkeit vor, Entschädigungsleistungen wieder zurückzuverlangen, sofern der entschädigte Vermögenswert (z. B. bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebsvermögen, Sparvermögen) wieder an den Eigentümer oder dessen Erbe zurückgegeben oder durch Ersatzleistungen ausgeglichen wird.

 

Die Ausgleichsämter können erst dann eine Rückforderung der Hauptentschädigung einleiten, wenn die Vermögenswerte durch Rückgabebescheide an die ursprünglichen Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger zurückgegeben sind. Diese Rückgabebescheide, die von den sogenannten Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen erstellt werden, signalisieren den Ausgleichsämtern, dass nunmehr das Rückforderungsverfahren eingeleitet werden kann.

 

Das Landesausgleichsamt hat aus Gründen einer wirtschaftlichen Aufgabenerledigung eine Zentralisierung aller noch nicht erledigten Fälle dieses Bereichs beim Schwerpunktamt der Stadt Pforzheim vorgeschlagen. Die Aufgabenübertragung, die in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgt, liegt in der Zuständigkeit der Verwaltung. Die für die Stadt Pforzheim zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Karlsruhe, wünscht den Kreistag des Ostalbkreises von dieser Aufgabenübertragung förmlich zu informieren. Dem wird mit dieser Vorlage Rechnung getragen.

 

Durch die Aufgabenübertragung an das Ausgleichsamt der Stadt Pforzheim entstehen den Leistungsberechtigten und -verpflichteten im Ostalbkreis keine Nachteile. Bei Bedarf steht das Landratsamt auch weiterhin als Anlauf- und Vermittlungsstelle zur Verfügung.

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Die Aufgabenübertragung ist für den Ostalbkreis mit keinen finanziellen Nachteilen verbunden. Es fallen zwar die Erstattungsbeträge des Landes für die Erledigung der Aufgabe weg, außerdem ist zur Abgeltung des Aufwandes für die Einarbeitung eine einmalige Übernahmepauschale von ca. 24.000 € zu bezahlen. Dem stehen jedoch die wegfallenden Kosten für eine Vollzeitkraft in Höhe von ca. 58.000 € gegenüber.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

keine

 

 

Sichtvermerke:

 

 

Fachamt                            __________________________________________________

Betz

 

Fachdezernent                    __________________________________________________

                                        Rettenmaier

 

Hauptamt                           __________________________________________________

                                        Wolf

 

Kämmerei                          __________________________________________________

                                        Hubel

 

Landrat                              __________________________________________________

                                        Pavel