Antrag der Verwaltung Die Verwaltung wird ermächtigt, den bereits Beschäftigten sowie bei Neueinstellungen von Beschäftigten des Geschäftsbereichs Information und Kommunikation ab 01.01.2023, sofern dies zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften im Einzelfall erforderlich ist, eine außertarifliche Zulage gemäß der VKA (Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände) Fachkräfte-Richtlinie, in der Höhe der Verantwortung entsprechend gestaffelt, jeweils bis zu 1.000 Euro/Monat zu gewähren.
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