Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Die Verwaltung wird ermächtigt, den bereits Beschäftigten sowie bei Neueinstellungen von Beschäftigten des Geschäftsbereichs Information und Kommunikation ab 01.01.2023, sofern dies zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften im Einzelfall erforderlich ist, eine außertarifliche Zulage gemäß der VKA (Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände) Fachkräfte-Richtlinie, in der Höhe der Verantwortung entsprechend gestaffelt, jeweils bis zu 1.000 Euro/Monat zu gewähren.
Sachverhalt/Begründung
Angesichts der zu erwartenden Arbeitskräfteknappheit und dem bestehenden Fachkräfte-mangel, die sich in den nächsten Jahren noch weiter zuspitzen werden, muss die Landkreis-verwaltung Möglichkeiten nutzen, Fachkräfte zu gewinnen und auch langfristig zu halten. Insbesondere der Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst wird bis 2030 mit über 900.000 fehlenden Fachkräften im Vergleich zu anderen Branchen am deutlichsten ausfallen. Bezogen auf die IT-Fachkräfte bedeutet dies, dass dem öffentlichen Dienst in Deutschland rund 140.000 IT-Spezialisten fehlen werden. Bedingt durch die demographische Entwicklung und die altersbedingte Fluktuation der geburtenstarken Jahrgänge wird sich die Situation in den nächsten Jahren noch erheblich verschärfen. Aufgrund dieser Entwicklung wird das auf dem Markt zur Verfügung stehende Potential an Arbeits- und Fachkräften deutlich unter dem Bedarf liegen.
Die geltenden Tarifbedingungen werden als mitursächlich für die problematische Situation benannt. Vor diesem Hintergrund hat sich Herr Landrat Dr. Bläse im Dezember 2022 schriftlich an die Hauptgeschäftsführerin sowie den Vorsitzenden des Vorstands beim KAV Baden-Württemberg sowie den Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Baden-Württemberg) gewandt. In diesem Schreiben bat er um eine tarifliche Anpassung insbesondere in Bereichen, die neben dem Sozial- und Erziehungsdienst die kommunale Daseinsversorgung umfasst (z. B. Bau, Straßen, Umwelt und Gewerbe, Betreuung von Gebäudetechnik, Ingenieurwesen etc.), um die Sicherstellung der Daseinsvorsorge auch künftig gewährleisten zu können. Ohne eine solche Anpassung wäre die kommunale Daseinsversorgung gefährdet und dies würde schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Auch die IT-technischen Berufe stellen einen weiteren Bereich dar, in dem die tariflichen Regelungen dringend, ähnlich wie im Sozial- und Erziehungsbereich, angepasst werden sollten. Schließlich ist das Gehalt im Gegensatz zu vielen „weichen Faktoren“ direkt vergleichbar. Würde die Vergütung von im öffentlichen Dienst Beschäftigten entlang der wettbewerblich orientierter Vergleichszahlen angehoben, würde dies den öffentlichen Sektor erheblich attraktiver machen.
Dieser Umstand ist auch innerhalb der Landkreisverwaltung deutlich spürbar. Viele Positionen lassen sich zunehmend nur schwer mit ausreichend qualifizierten Fachkräften besetzen, und zwar auf allen Ebenen. Insbesondere im Bereich der IT und bei Ingenieuren ist eine erfolgskritische Entwicklung gegeben. So wurde durch das Bundesministerium des Innern ein Bericht zur Situation bei der Gewinnung von IT-Fachkräften vorgelegt, der belegt, dass die Zahl unbesetzter IT-Stellen im öffentlichen Dienst zunimmt und die Anzahl der aus finanziellen Gründen abgesprungenen Bewerberinnen und Bewerber steigt. Es kommt erschwerend hinzu, dass die Landkreisverwaltung mit den Firmen und Unternehmen der freien Marktwirtschaft in hohem Maße konkurriert und Mitarbeitende aus dem IT-Bereich aus finanziellen Gründen bereits abgewandert sind. Das Gehaltsniveau der relevanten Tarifverträge liegt mehr als deutlich unter dem, was in der freien Wirtschaft gezahlt wird. Dies betrifft insbesondere die gewerblich-technischen Bereiche (Ingenieure, Architekten, Techniker etc.). Um hier wettbewerbsfähig zu sein, sollten alle tariflichen und außertariflichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Die Mitgliederversammlung der VKA hatte erstmals am 11.11.2011 beschlossen, die Zahlung einer IT-Fachkräftezulage zuzulassen. Am 18.04.2018 hat sich die Mitgliederversammlung der VKA auf eine Ausweitung der sog. IT-Fachkräfte-Richtlinie auf alle Fachkräfte verständigt und die "Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften, ins-besondere auf dem Gebiet der Informationstechnik und von Ingenieurinnen und Ingenieuren (Fachkräfte-RL)" verabschiedet. Gemäß dieser Richtlinie kann IT-Beschäftigten ab EG 9a TVöD, sofern dies zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften im Einzelfall erforderlich ist, eine IT-Fachkräftezulage von monatlich bis zu 1.000 Euro brutto gewährt werden. Die Gewährung der Zulage soll jeweils auf zehn Jahre begrenzt sein, wobei eine jederzeitige Verlängerung möglich ist. Die Höchstdauer von zehn Jahren wurde aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels und der prekären Situation auf dem Arbeitsmarkt im Rahmen der Modifizierung der Fachkräfte-Richtlinie im Jahr 2021 aufgehoben.
Mit einer Fachkräftezulage kann grundsätzlich einem Abwanderungsbestreben entgegengewirkt werden. Zudem erhöht es die Bindung bereits vorhandener Fachkräfte an den Arbeit-geber. Insbesondere bei den Fachkräften im IT-Bereich kann mit einer entsprechenden Fachkräftezulage, langfristig eine gute Perspektive bei der Landkreisverwaltung geboten werden.
Auch andere öffentliche Arbeitgeber haben bereits entsprechende Maßnahmen getroffen und von dieser IT-Fachkräftezulage Gebrauch gemacht. Konkret bezahlen bereits sechs der elf Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart (Schwäbisch Hall, Rems-Murr-Kreis, Göppingen, Esslingen, Böblingen, Ludwigsburg) für ihre Beschäftigten im IT-Bereich, sofern dies zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften im Einzelfall erforderlich ist, Fachkräftezulagen zwischen 500 Euro/Monat und 1.000 Euro/Monat.
Die Gewährung einer Fachkräftezulage ist daher auch bei der Landkreisverwaltung im Einzelfall wie folgt vorgesehen:
Leiter des Geschäftsbereichs Information und Kommunikation: max. 1.000 Euro/Monat Administratoren: max. 700 Euro/Monat Weitere IT-Fachkräfte (ab Entgeltgruppe 9a TVöD): max. 500 Euro/Monat
Auf Grundlage der aktuell besetzten Stellen beim Geschäftsbereich Information und Kommunikation könnte sich hierdurch ein maximaler Arbeitgeberaufwand von insgesamt 224.536 Euro/Jahr ergeben.
Finanzierung und Folgekosten
Die Gewährung der IT-Zulage wird über den Personaletat 2023 abgewickelt.
Anlagen
ZDF Bericht Öffentlicher Dienst Mangel an IT-Experten Sichtvermerke
gez. Müller, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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