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Vorlage - 003/2023  

 
 
Betreff: Einrichtung des Schulversuchs zum Direkteinsteiger-Programm "Direkteinstieg Kita" an der Justus-von-Liebig-Schule Aalen (JvL) zum Schuljahr 2023/2024
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Bildung und Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
28.02.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Beschulungskonzept Direkteinstieg Kita

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt dem Antrag auf Einrichtung des Schulversuchs „Direkteinstieg Kita“ an der Justus-von-Liebig Schule Aalen ab dem Schuljahr 2023/2024 zu.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu die Zustimmung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport nach § 30 i.V.m. § 22 Schulgesetz einzuholen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 76) hat die JvL-Schule Aalen im Oktober 2022 angefragt, ob die JvL-Schule Aalen an dem Schulversuch „Direkteinstieg Kita“ teilnehmen könnte.
 

Ausgangslage:

 

Das Thema "Frühkindliche Bildung" hat sich in den vergangenen Jahren zu einem zentralen gesellschaftlichen und politischen Schwerpunktthema entwickelt.

Die Verabschiedung des Gesetzes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (TAG) und des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) waren Auslöser für Veränderungen, die sich in besonderem Maße in einer veränderten Altersstruktur der zu betreuenden Kinder zeigen.

Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die gesetzliche Verankerung dieses Rechtsanspruches generiert einen zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen. Gleichzeitig bedeutet dies auch einen zusätzlichen Bedarf an gut ausgebildeten pädagogischen Fachkräften.

Die Betreuungsquote der Kinder unter 3 Jahren lag zum Stichtag 1. März 2021 in Baden-Württemberg bei 28,7 Prozent.

 

Zielsetzung:

 

Ziel des Programms ist es, weitere Zielgruppen (Personen mit mindestens Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung, die das Berufsfeld wechseln wollen oder bereits als Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen tätig sind) für eine verkürzte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten zu gewinnen. Personen, die neben einer Berufsausbildung einen mittleren Bildungsabschluss, eine Fachhochschulreife oder ein Abitur nachweisen können, soll zudem die Möglichkeit eröffnet werden, sich parallel auf eine Schulfremdenprüfung (schulischer Teil der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung) vorzubereiten.

Die Zielsetzung wird von Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Landkreistag Baden-Württemberg, der Konferenz der evangelischen und katholischen Kirchenleitungen Baden-Württemberg und ihrer Spitzen-/Trägerverbände über Kindergartenfragen, Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V., der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Württemberg und Bezirksverband Baden e.V., Deutscher Kitaverband e.V. (Landesverband Baden-Württemberg), dem Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V., der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem Verband für Bildung und Erziehung Landesverband Baden-Württemberg, der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, der Regionaldirektion Baden-Württemberg, der Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen sowie dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg mitgetragen.

 

Praxisintegrierte Struktur des Direkteinstiegs

 

Die praxisintegrierte Struktur des Direkteinstiegs setzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Berufsfachschulen für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) und den Einrichtungen sowie deren Trägern voraus.

 

1. Grundlage

 

Grundlage für die Qualifizierung bildet die Schulversuchsbestimmung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Berufsfachschulen für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita).

Die Qualifizierung befähigt dazu, in Kindertageseinrichtungen und in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mitzuwirken. Für die hier genannte Zielgruppe wird der Erwerb des Berufsabschlusses Sozialpädagogische Assistentin und Sozialpädagogischer Assistent in zwei Jahren (reguläre Ausbildungsdauer drei Jahre) ermöglicht.

 

2. Art und Dauer der Qualifizierung, Verhältnis zwischen Theorie und Praxis

 

Die praxisintegrierte Qualifizierung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten im Rahmen des Direkteinstiegs Kita ist modular aufgebaut. Nach dem ersten Jahr wird eine Teilqualifikation (TQ) Schulkindbetreuerin und Schulkindbetreuer (Arbeitstitel)“ erworben. Nach weiteren elf Monaten endet die Qualifizierung mit einer Abschlussprüfung (Berufsabschluss: Sozialpädagogische Assistenz).

Die theoretische Ausbildung umfasst im ersten Jahr (= Teilqualifikation 1 (TQ1)) 19 Wochenstunden (drei Unterrichtstage), im zweiten Jahr (= TQ2) 13 Wochenstunden (zwei Unterrichtstage). Die praktische Tätigkeit erfolgt in einer sozialpädagogischen Einrichtung, für die eine Betriebserlaubnis vorliegt (z. B. in einer Kindertageseinrichtung) und die dem Arbeitsfeld einer sozialpädagogischen Assistentin und einem sozialpädagogischen Assistenten entspricht. Sie umfasst in den Schulwochen im ersten Jahr zwei Tage, im zweiten Jahr drei Tage. Im Rahmen der Qualifizierung werden idealerweise praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen (unter Dreijährige, drei- bis sechsjährige Kinder, Schulkinder) gemacht. Die Gesamtverantwortung für die Qualifizierung liegt bei der ausbildenden Schule.

Die Praxisanleitung erfolgt durch eine Leitungskraft nach § 7 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 Kindertagesbetreuungsgesetz, die zudem über eine, nach abgeschlossener Ausbildung erworbenen in der Regel mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung in dem Praxisfeld, in dem die Ausbildung erfolgt, verfügt. Ausnahmsweise kann die fachliche Anleitung und Ausbildung mit Zustimmung der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) auch einer anderen geeigneten Fachkraft übertragen werden.

Während der gesamten Dauer der Qualifizierung werden die Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger in der Praxis durch eine Lehrkraft der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) betreut. Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:3.

 

Die praxisintegrierte Qualifizierung kann nur durch eine enge Kooperation zwischen theoretischer und praktischer Ausbildungsstätte gelingen. Der Qualifizierungsplan wird deswegen gemeinsam von der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) und der ausbildenden Praxiseinrichtung entwickelt.

 

 

 

 

Bisher konnte der Abschluss als Staatlich anerkannte Sozialassistentin bzw. Staatlich anerkannter Sozialassistent in 3 Jahren in der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz, der 3-jährigen Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) und der Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogische Assistenz erworben werden.

 

Die Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (2BFSA) ist eine Vollzeitschule mit Tagespraktika im 1. und 2. Ausbildungsjahr und endet mit einem Anerkennungsjahr im 3. Ausbildungsjahr. Die 3-jährige Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz praxisintegriert (2BFSAiT) ist eine praxisintegrierte schulische Ausbildung, die jedoch einen Vertrag mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung erfordert. Die Ausbildung läuft über 3 Jahre. In der Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogische Assistenz (2BFQEA) sieht die Ausbildung im 1. und im 2. Ausbildungsjahr je 2 Schulnachmittage vor sowie jährlich 460 Praxisstunden. Das 3. Ausbildungsjahr ist das Anerkennungsjahr.

 

Ein weiterer Ast zum Erwerb der Staatlich anerkannten Sozialassistentin bzw. des Staatlich anerkannten Sozialassistenten ist nun der geplante „Direkteinstieg Kita“. Diese Ausbildung läuft über 2 Jahre, setzt jedoch voraus, dass der/die Auszubildende bereits über einen Berufsabschluss in einem beliebigen anderen Feld verfügt. Sowohl im 1. als auch im 2. Ausbildungsjahr arbeiten Schule und die Kindertageseinrichtungen praxisintegriert sehr intensiv zusammen. Ein Vertrag mit einem Träger der Kindertageseinrichtungen ist somit erforderlich. Bereits nach dem 1. Ausbildungsjahr erhält die Auszubildende oder der Auszubildende das Zertifikat „Schulkindbetreuerin bzw. Schulkindbetreuer. Nach dem 2. Ausbildungsjahr kann der Abschluss zur Staatlich anerkannten Sozialassistentin bzw. zum Staatlich anerkannten Sozialassistenten erworben werden.

 

 

3. Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Träger der Einrichtung

 

Die ausbildende Schule und der Träger der Ausbildung schließen eine Kooperationsvereinbarung ab. Hierin werden wesentliche Punkte der Zusammenarbeit geregelt.

 

4. Arbeitsvertrag

 

Die Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger schließen einen Arbeitsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung ab. Darüber hinaus bedarf es der Zulassung durch die Schule. Die Gestaltung der Arbeitsverträge obliegt den Trägern. Der Arbeitgeber verpflichtet sich dazu, die Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger für den Unterricht freizustellen.

Eine praxisintegrierte Qualifizierung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten kann nur aufnehmen, wer die Zugangsvoraussetzungen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) erfüllt und einen Arbeitsvertrag mit einem geeigneten Träger einer Kindertageseinrichtung abgeschlossen hat.

 

5. Urlaub statt Schulferien

 

Die Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger erhalten einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen oder ggf. tarifvertraglichen Regelungen, von denen die Träger zugunsten der Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger abweichen können. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.

 

6. Aufnahmevoraussetzungen

 

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) sind

 

  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note "befriedigend" und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss, oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes, sowie
     
  • der Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (Ausbildungsdauer: mind. zwei Jahre), und
     
  • der Nachweis eines Arbeitsvertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Trägers einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Tätigkeit nach den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita). Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

 

7. Förderung durch die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter

 

Die Förderung richtet sich grundsätzlich an ungelernte Beschäftigte, die mindestens drei Jahre berufliche Tätigkeit nachweisen können. Wieder ungelernte Beschäftigte sind Personen, die über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch nach mindestens vierjähriger Tätigkeit als An- oder Ungelernte den erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Die Entscheidung, ob diese Fördervoraussetzungen vorliegen, trifft die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Unter den genannten Voraussetzungen zahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Arbeitsentgeltzuschuss in Höhe der Differenz zwischen tatsächlich gezahltem Arbeitsentgelt und der üblichen Ausbildungsvergütung der praxisintegrierten Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum sozialpädagogischen Assistenten.

 

 

Erste Gespräche mit Trägern haben bereits stattgefunden, die auch ihr Interesse an der Einrichtung des Schulversuchs bekundet haben. Zudem wurde im Vorfeld Kontakt mit St. Loreto aufgenommen, die keine Einrichtung des Schulversuchs anstreben.

 

Zurzeit gibt es noch keine Schulversuchsbestimmungen zu den Details wie z.B. Stundentafel, Prüfungsablauf etc.

 

Mit Schreiben vom 27. Oktober 2022 hat die Justus-von-Liebig-Schule Aalen gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart das grundsätzliche Interesse an der Einrichtung des Schulversuchs angezeigt.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Ausstattung ist an den Schulen bereits vorhanden bzw. wird über die Schulbudgets abgedeckt.


Anlagen

 

Beschulungskonzept Direkteinstieg Kita

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Freytag, Geschäftsbereichsleiterin

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschulungskonzept Direkteinstieg Kita (243 KB)