Antrag der Verwaltung Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt: I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst: 1.Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung. 2.Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 wird zugestimmt. 3. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert. - Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) wird ab 01.01.2017 wie folgt festgesetzt:
Gefäße (§§ 29 Abs. 2, 30 Abs. 2 AWS) Gefäßvolumen | Gebührenfestsetzung Jahresgebühr Euro/Jahr | (9) 30-l-Säcke | 96,06 € | 60 l MGB | 107,21 € | 80 l MGB | 114,67 € | 120 l MGB | 129,50 € | 240 l MGB | 174,07 € | 660 l Container | 643,25 € | 770 l Container | 750,46 € | 1,1 m³ Container | 1.179,29 € |
Müllgemeinschaften (§ 29 Absatz 2 AWS) Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Jahresgebühr Euro/Jahr | Müllgemeinschaft mit 2 Haushalten | 180,98 € | Müllgemeinschaft mit 3 Haushalten | 265,90 € | Müllgemeinschaft mit 4 Haushalten | 350,82 € |
- Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3 und 4, § 30 Abs. 3 AWS) sowie die Gebührensätze für Bioabfälle (§ 31 AWS) bleiben unverändert.
- Die Gebühr für die mit den Entsorgungsschecks beantragte sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott oder Elektro- und Elektronik-Altgeräten „Sprintertarif“ beträgt ab 01.01.2017 25,00 € (§ 29 Abs. 5 AWS).
- Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 AWS) und die Selbstanlieferung von Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS) wird ab 01.01.2017 wie folgt festgesetzt:
Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 AWS) Volumen | Gebührenfestsetzung Euro/Anlieferung | bis 30 l | 3,50 € | > 30 l bis 50 l | 4,50 € | > 50 l bis 100 l | 9,00 € | > 100 l bis 200 l | 18,00 € | > 200 l bis 500 l | 35,00 € | > 500 l bis 1 cbm | 65,00 € |
Selbstanlieferung von Erdaushub/Bauschutt in Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS) Volumen | Gebührenfestsetzung Euro/Anlieferung | bis 50 l (ca. 5 Eimer) | 0,90 € | > 50 l bis 100 l | 1,80 € | > 100 l bis 200 l | 3,60 € |
- Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 3,00 % festgelegt.
- Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem derzeit vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 3,00 % verzinst. Die Verzinsung bzw. geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2017 beläuft sich auf 481.605,21 €.
- Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden dem Abfallgebührenhaushalt 824.915,00 € als Einnahme zugeführt.
- Im Hausmüllbereich wird der Überschuss aus dem Jahr 2013 in Höhe von
389.738,55 € komplett, der Überschuss aus dem Jahr 2014 zu einem Teil von 432.252,45 € als Einnahme verrechnet. Fehlbeträge sind im Hausmüllbereich keine mehr abzudecken. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2015 in Höhe von 7.336,15 € vollständig abgedeckt. II. Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 20. Oktober 2015 wird als Satzung (Anlage 3) beschlossen.
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