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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Datum: Di, 25.10.2016 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass:
Raum: Kleiner Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2017 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
Enthält Anlagen
176/2016  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

2.Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 wird zugestimmt.

 

3.        Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
 

  1. Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) wird ab 01.01.2017 wie folgt festgesetzt:

 

Gefäße (§§ 29 Abs. 2, 30 Abs. 2 AWS)

 

Gefäßvolumen

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

(9)  30-l-Säcke

    96,06 €

60 l MGB

   107,21 €

80 l MGB

   114,67 €

120 l MGB

   129,50 €

240 l MGB

   174,07 €

660 l Container

   643,25 €

770 l Container

   750,46 €

1,1 m³ Container

1.179,29 €

 

         Müllgemeinschaften (§ 29 Absatz 2 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

Müllgemeinschaft mit 2 Haushalten

180,98 €

Müllgemeinschaft mit 3 Haushalten

265,90 €

Müllgemeinschaft mit 4 Haushalten

350,82 €

 

  1. Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3 und 4, § 30 Abs. 3 AWS) sowie die Gebührensätze für Bioabfälle (§ 31 AWS) bleiben unverändert.

 

  1. Die Gebühr für die mit den Entsorgungsschecks beantragte sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott oder Elektro- und Elektronik-Altgeräten „Sprintertarif“ beträgt ab 01.01.2017 25,00 € (§ 29 Abs. 5 AWS).

 

  1. Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 AWS) und die Selbstanlieferung von Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS) wird ab 01.01.2017 wie folgt festgesetzt:

 

Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 AWS)

 

Volumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Anlieferung

bis 30 l

  3,50 €

> 30 l bis 50 l

  4,50 €

> 50 l bis 100 l

  9,00 €

> 100 l bis 200 l

18,00 €

> 200 l bis 500 l

35,00 €

              > 500 l bis 1 cbm

65,00 €

 

Selbstanlieferung von Erdaushub/Bauschutt in Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS)

 

Volumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Anlieferung

bis 50 l (ca. 5 Eimer) 

0,90 €

> 50 l bis 100 l 

1,80 € 

> 100 l bis 200 l 

3,60 €

 

  1. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 3,00 % festgelegt.
     
  2. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem derzeit vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 3,00 % verzinst. Die Verzinsung bzw. geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2017 beläuft sich auf 481.605,21 €.

 

  1. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden dem Abfallgebührenhaushalt 824.915,00 € als Einnahme zugeführt.
     
  2. Im Hausmüllbereich wird der Überschuss aus dem Jahr 2013 in Höhe von

389.738,55 € komplett, der Überschuss aus dem Jahr 2014 zu einem Teil von 432.252,45 € als Einnahme verrechnet. Fehlbeträge sind im Hausmüllbereich keine mehr abzudecken. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2015 in Höhe von 7.336,15 € vollständig abgedeckt.

 

II. Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 20. Oktober 2015 wird als Satzung (Anlage 3) beschlossen.

 

 

   
    25.10.2016 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.

   
    08.11.2016 - Kreistag
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Mitglieder des Kreistags nehmen den Antrag der Verwaltung einstimmig an.

 

Ö 4  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht zum European-Energy-Award-Prozess (EEA) im Ostalbkreis - Ergebnisse der Ist-Analyse und energiepolitisches Arbeitsprogramm (EPAP) -
173/2016  
Ö 5  
Bericht der Holzverkaufsstelle und der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Schwäbischer Limes w.V.
Enthält Anlagen
177/2016  
Ö 6  
Enthält Anlagen
fiftyFifty-Taxi - Zwischenbericht und Mittelanpassung
Enthält Anlagen
171/2016  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Dynamische Fahrgastinformationen für den ÖPNV: Umsetzungsperspektive im Ostalbkreis
Enthält Anlagen
175/2016  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Förderprogramm Regiobuslinien des Landes Baden-Württemberg - Sachstand Ostalbkreis
Enthält Anlagen
174/2016  
Ö 9  
Leitungsverlegungen in der K 3228 Dankoltsweiler - Schweighausen Kostenbeteiligung an der Wiederherstellung der Fahrbahn
168/2016  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 11  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 12  
Frageviertelstunde