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Vorlage - 174/2016  

 
 
Betreff: Förderprogramm Regiobuslinien des Landes Baden-Württemberg - Sachstand Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
25.10.2016 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1

Antrag der Verwaltung

 

1.Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Landkreisverwaltung Kenntnis.

2.Von einer Teilnahme am Förderprogramm des Landes wird auf Grund der hohen               zu erwartenden Zuschussleistungen Abstand genommen.     


Sachverhalt/Begründung

 

1. Hintergrund

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI), heute Verkehrsministerium (VM), hat im Jahr 2015 das Förderprogramm „Regiobuslinien“ vorgestellt. Dieses hat die mittelfristige Anbindung aller zentraler Orte an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Ziel. Förderungsfähig sind demnach „Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen ÖPNV mit Kraftfahrzeugen […], die den SPNV ergänzen“. Für den Ostalbkreis wurden drei Linien genannt, welche für das Programm in Frage kämen (vgl. Anlage 1):

 

      Göppingen – Schwäbisch Gmünd

      Heubach – Böbingen

      Neresheim – Aalen

 

 

Es handelt sich um eine anteilige Defizitfinanzierung, wobei das Land die Hälfte der durch die Einrichtung der Regiobuslinien entstehenden Kostenunterdeckung erstattet, die andere Hälfte ist durch den jeweiligen Aufgabenträger zu leisten. In den hierzu erstellten Richtlinien werden umfangreiche Anforderungen hinsichtlich einzuhaltender Linienführung, Betriebszeiten, Taktung, Anschlusssicherung an SPNV, Fahrzeugeinsatz etc. formuliert. So bedarf es z.B. eines grundsätzlichen 60-Minuten-Taktes von 5 Uhr bis 20 Uhr (bis 24 Uhr: 120-Minuten-Takt) an Werktagen, einer direkten (Express-)Linienführung, einzusetzender Niederflurbusse, Klimatisierung der Fahrzeuge und der Zurverfügungstellung kostenlosen WLAN-Betriebes. Das Förderprogramm ist auf Dauer angelegt, die kommende Antragsperiode läuft vom 1. März 2017 bis 31. Mai 2017.

Die Prüfung der drei Linien im Einzelnen:

 

1.1. Grundsätzliches

Eine exakte Ermittlung der durch den Landkreis zu tragenden Defizite ist nur äußerst schwierig durchführbar. Dies liegt u.a. daran, dass eine Integration der Regiobus-Verbindungen in den derzeitigen Regelbetrieb nicht ohne weiteres umsetzbar erscheint, da dieser in komplexe Umläufe eingebunden ist. Auch ist die derzeitige Fahrzeugausstattung oftmals inkompatibel mit den geforderten Standards. Es sei anzumerken, dass alle betroffenen Verbindungen derzeit rein eigenwirtschaftlich, ohne Betriebsleistungszuschüsse, betrieben werden. Eine Mitfinanzierung des Landes würde zur Gemeinwirtschaftlichkeit und Ausschreibung der Beförderungsleistung führen. Da die für den Linienbetrieb notwendigen Kosten und Erlöse nicht relationsscharf, sondern unternehmensbezogen ermittelt werden, erschwert dies die Kalkulation zusätzlich. Insbesondre die Schätzung der Einnahmen wurde vorsichtig getätigt. Allen drei Linien ist ebenfalls gemein, dass die Landesvorgaben die im Nahverkehrsplan des Ostalbkreises fixierten Bedienungsstandards z.T. deutlich überschreiten. Es sind keine Anfragen seitens der Fahrgäste mit dem Wunsche der Aufwertung bekannt.

 

1.2. Göppingen – Schwäbisch Gmünd

Die Landkreisverwaltung Göppingen hat nach Absprache mit dem Ostalbkreis das konzessionierte Unternehmen Omnibusverkehr Göppingen beauftragt, eine Überprüfung hinsichtlich einer möglichen Umsetzung vorzunehmen. Der Jahresfehlbetrag würde bei einem Stundentakt 590.800 Euro betragen. Nach Abzug der Landesförderung und einer weiteren hälftigen Aufteilung zwischen beiden Landkreisen verbliebe ein durch den Ostalbkreis zu deckender Fehlbetrag von 147.700 Euro/Jahr. Das Fahrtenangebot würde gegenüber heute um ca. 35 % ausgeweitet. Mitunter könnte die Anbindung an die IC-Linie nach München dargestellt werden. Der Landkreis Göppingen hat in seiner Gremiumssitzung vom 3. Mai 2016 beschlossen, von einer Umsetzung bis auf weiteres abzusehen.

 

1.3. Heubach – Böbingen

Gemeinsam mit der Firma Regiobus Stuttgart wurde anhand einer Gegenüberstellung der Vorgaben des VM und dem derzeitigen Angebot errechnet, dass die Teilnahme an der Landesförderung einen Defizitausgleich in Höhe von ca. 100.000 Euro /Jahr benötigte, der Anteil des Ostalbkreis betrüge demnach ca. 50.000 Euro/Jahr. Während unter der Woche das Angebot nur geringfügig aufgestockt werden müsste, würde am Sonntag überhaupt erst eines geschaffen. Eine Aufwertung der Relation Heubach – Böbingen könnte u.U. auch zu einer Fahrgastverlagerung und somit einer wirtschaftlichen Schwächung der Linie Heubach – Schwäbisch Gmünd führen.

 

1.4. Neresheim - Aalen

Gegenüber dem Status-Quo würden besonders die Frequenzen in den Randzeiten deutlich angehoben. So stünden etwa den heutigen vier sonntäglichen Anschlüssen, künftig neun gegenüber. Die durch das Unternehmen Beck und Schubert gefahrene Verbindung zeichnet sich vor allem durch sehr hohe Kilometerleistungen aus. Vor allem aus diesem Grunde ist ein prognostizierter Defizitbetrag in Höhe von ca. 600.000 Euro/Jahr ermittelt worden. Der Anteil des Ostalbkreis betrüge etwa 300.000 Euro/Jahr. Problematisierend kommt hinzu, dass die Landesvorgaben weitgehend direkte Linienführungen ohne Umwege verlangen. Besonders das Härtsfeld mit seiner dispersen Siedlungsstruktur verlangt dies aber mitunter, um möglichst viele Siedlungen mit einem Basisangebot an ÖPNV-Leistungen versorgen zu können (z.B.: Dorfmerkingen, Unterriffingen). Solche Raumschaften könnten nicht durch einen auf Schnelligkeit angelegten Betrieb angebunden werden.

 

2. Verfahren anderer Landkreise

Bis jetzt sind nur wenige Förderanträge gestellt worden. Neben dem Kreis Göppingen hat auch Heidenheim auf Förderungen aus dem Programm aufgrund der Kosten-Nutzen-Analyse verzichtet.

Im ländlichen Raum sind u.a. folgende neue Regiobus-Verbindungen bekannt:

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat eine Linie zwischen Breisach und Bad Krotzingen eingerichtet, welche im touristischen Freizeitverkehr sehr interessant ist. Der grundsätzlichen Finanzierungvereinbarung zwischen dem Kreis und den Kommunen entsprechend, beteiligen sich die begünstigten Interessensgemeinden hälftig an dem zu deckenden Defizit in Höhe von 327.000 Euro.

Die Landkreise Calw und Böblingen bekamen einen Förderbescheid zur Einrichtung einer Linie zwischen der Kreisstadt Calw und Weil der Stadt. Hierdurch verbessert sich der Anschluss von Calw in Richtung Stuttgart wesentlich.

 

3. Wertung Landkreisverwaltung

Auch wenn die Förderinitiative des Landes grundsätzlich positiv bewertet wird, erscheint sie nach erfolgter Prüfung und Abwägung den Bedürfnissen und Anforderungen der Kreises nicht zu entsprechen. Das durch den Ostalbkreis zu tragende Defizit, allein für die beiden landkreisinternen Verbindungen, betrüge ca. 350.000 Euro/Jahr. Ein nachhaltiger Gewinn, insbesondere hinsichtlich zu beseitigender Versorgungsmängel, bzw. möglicher zu erreichender Fahrgastpotentiale kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht identifiziert werden. Sollten sich die derzeitigen Landesvorgaben hinsichtlich einer Förderung ändern, müsste eine angepasste Bewertung vorgenommen werden. Dem Gremium wäre dann bei Bedarf erneut zu berichten.      


Finanzierung und Folgekosten

 

Regiobuslinien sind in der bisherigen Finanzplanung des Ostalbkreises unberücksichtigt.

 

 

 


Anlagen

 

1

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Nahverkehr

__________________________________________

 

Gehlhaus

 

 

Dezernat      

__________________________________________

 

Wagenblast

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (867 KB)