Bürgerinformationssystem

Vorlage - 175/2016  

 
 
Betreff: Dynamische Fahrgastinformationen für den ÖPNV: Umsetzungsperspektive im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
25.10.2016 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1

Antrag der Verwaltung

 

1.Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Landkreisverwaltung Kenntnis.

2.Die Landkreisverwaltung wird beauftragt die Installation dynamischer Fahrtgastinformationssysteme inhaltlich zu begleiten und bis 2017 ein               angemessenes Instrumentarium zur finanziellen Unterstützung zu entwickeln.      


Sachverhalt/Begründung

 

1. Hintergrund

Dynamische Fahrgastinformationssysteme (DFI) haben den Zweck, die Fahrgäste über die im öffentlichen Personenverkehr augenblicklich angebotenen Fahrten zu unterrichten. An zahlreichen Bahnhaltestellen, aber auch an größeren, entsprechend frequentierten ÖPNV-Haltestellen vor allem im städtischen Raum, sind DFI-Systeme mittlerweile ein nicht mehr wegzudenkender Standard. DFI können die Fahrgäste schnell mit aktuellen Betriebsdaten versorgen und Verspätungen oder Störungen anzeigen (vgl. Anlage 1). Zudem ergeben sich verbesserte Abstimmungen hinsichtlich der Reiseketten und Anschlusssicherung an Umsteigepunkten. Aus Kundensicht werden solche Anlagen als ein wesentliches Qualitätsmerkmal wahrgenommen, tragen zu einer positiven Wahrnehmung des öffentlichen Verkehrs und möglichen Fahrgastzuwächsen bei.

Im Ostalbkreis existieren derzeit lediglich statische Informationssysteme, etwa am ZOB in Aalen oder Gmünd.

 

2. Aktueller Stand

Nachdem besonders die Stadt Aalen an einer perspektivisch zeitnahen Einrichtung von DFI-Anlagen gelegen ist, fanden hierzu in den vergangenen Monaten diverse Unterredungen mit der Stadt Aalen, dem Geschäftsbereich Nahverkehr, dem Tarifverbund OstalbMobil und möglicher Systemanbieter statt. Dies hatte vor allem den Zweck ein abgestimmtes Vorgehen zu erreichen, Zuständigkeiten zu klären und mögliche Finanzierungswege aufzuzeigen.

 

 

3. Rolle Landkreis

Die grundsätzliche Kernkompetenz des Landkreises liegt in der Finanzierung des ÖPNV-Angebotes gemäß der im Nahverkehrsplan festgelegten Standards. Dies geschieht mittels der ÖPNV-Höchsttarifsatzung für den „laufenden Betrieb“. Die Darstellung der Infrastruktur an (Bus-) Haltestellen befindet sich in der Verantwortung der jeweiligen Städte und Gemeinden. Daher fließen keine Kreismittel, etwa in Umrüstung, z.B. aufgrund der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit. Folglich obliegt auch eine denkbare Aufwertung durch besagte DFI-Systeme in erster Line in der Zuständigkeit der Kommunen. Als maßgebliches Förderinstrumentarium steht diesen das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) mit Förderhöhen bis zu 50 % zur Verfügung. Je nach Beschaffenheit der Anlagen (vor allem Qualität der Bildschirme) ist mit Stückkosten von 8.000 Euro („einfache Haltestelle im ländlichen“) bis zu 20.000 Euro (hochfrequentierte Umsteigehaltestelle am ZOB, großes Display etc.) auszugehen. Allein die Stadt Aalen hat in einem ersten Schritt Aufstellpunkte für 25 DFI-Anzeiger identifiziert.

 

4. Vorschlag weiterer Umgang

Es gilt zu diskutieren inwieweit der Ostalbkreis bereit ist, zur Unterstützung der als sinnvoll erachteten Maßnahme einen ergänzenden finanziellen Beitrag zu leisten. Als zweckmäßig wird die exemplarische Vorgehensweise des Rems-Murr-Kreises angesehen. Dort wurde im Jahr 2012 ein Förderprogramm zur Einrichtung von DFI-Anlagen eingerichtet, wonach seitens des Kreises 20% der Beschaffungskosten (inkl. MwSt.) pro System gefördert werden. Die maximale Förderung je Einheit beträgt 3.000 Euro, bei einem jährlichen Gesamtvolumen von bis zu 30.000 Euro. Es wird die durch den Stuttgarter Verkehrsverbund erstellte Prioritätenliste angewandt. Die gemachten Erfahrungen mittels der Maßnahme seien positiv.

Um kreisweit einheitliche Lösungen zu gewährleisten, wird in einem kommenden Schritt angestrebt, ein Informationsgespräch zwischen den beteiligten Organen (Kommunen, Verkehrsunternehmen, OstalbMobil, Landkreis) noch im Laufe des Herbstes durchzuführen. Dies ist auch wichtig um die Überschreitung der Bagatellgrenze der Förderung sicherzustellen, damit auch kleinere Gemeinden partizipieren können.

Prämisse für ein denkbares Förderprogramm ist die Erstellung einer geeigneten (Haltestellen-) Prioritätenliste. Im Falle der Zustimmung zur Erstellung eines Förderinstrumentariums ist dies für das kommende Jahr vorzusehen. Dem Ausschuss wäre das Förderprogramm im Jahr 2017, dann mit Hinblick des Inkrafttretens im Jahr 2018, zur Entscheidung vorzulegen.     


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

1     

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Nahverkehr

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Gehlhaus

 

 

Dezernat      

__________________________________________

 

Wagenblast

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (2523 KB)