Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
1. Der Ausschuss stimmt der Einlegung der Stromleitung vom Windpark Ellwanger Berge, der Breitbandversorgung und der Abwasserdruckleitung in die K 3228 zu.
2. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird die Maßnahme von der Gemeinde Jagstzell durchgeführt. Der Ostalbkreis leistet für die Wiederherstellung der Fahrbahn einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 280.000 € (Festbetrag).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Jagstzell über die Modalitäten der Durchführung und der Finanzierung abzuschließen. Sachverhalt/Begründung
Die Gemeinde Jagstzell kam im Frühsommer kurzfristig auf den Ostalbkreis wegen der Sanierung der K 3228 noch in 2016 zu. Hintergrund war, dass der Betreiber des Windparks Ellwanger Berge eine Leitungstrasse zur Ableitung der erzeugten Energie in das vorhandene Stromnetz bei Schweighausen benötigt. Die Leitung soll noch in 2016 angeschlossen werden. Darüber hinaus möchte die Gemeinde Jagstzell einen Anschluss von Dankoltsweiler an die Breitbandversorgung zügig realisiert wissen, die Sammelkläranlage Dankoltsweiler mit einer Abwasserdruckleitung an die Kanalisation in Jagstzell anschließen. Synergien sollen dadurch erzielt werden, dass alle diese Vorhaben miteinander realisiert werden und so die Finanzierung auf mehrere Kostenträger verteilt werden kann.
Hierzu ist jedoch die Sanierung der K 3228 zwischen Dankoltsweiler und der B 290 bei Schweighausen erforderlich. Die Finanzierung ist jedoch in den Jahren 2016 und 2017 nicht darstellbar. Sie wäre im mittelfristigen Ausbauprogramm erst zu einem viel späteren Zeitpunkt vorgesehen gewesen.
Die K 3228 zwischen Dankoltsweiler und der B 290 bei Schweighausen befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Fahrbahnbreite beträgt nur 4,00 m - 4,20 m und ein Begegnungsverkehr LKW LKW / landwirtschaftliches Fahrzeug ist nur schwer möglich. Selbst der Begegnungsfall LKW PKW ist nur möglich, wenn die Bankette bzw. der Grünbereich neben der Fahrbahn befahren wird. Die Entwässerung der Fahrbahn ist nicht geordnet, die Fahrbahn nicht frostsicher, von der Tragfähigkeit her unzureichend im Aufbau und daher sehr uneben.
Die Gemeinde Jagstzell hat daraufhin vorgeschlagen, zur Realisierung der Synergieeffekte die Maßnahme unter ihrer Federführung noch im Jahr 2016 mit dem Leitungsgraben zu beginnen und in 2017 insgesamt fertigzustellen.
Der Ostalbkreis hat sich deshalb - vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien - bereit erklärt, einen Finanzierungsbeitrag von 280.000 € (Festbetrag) für die Maßnahme bereitzustellen. Dieser Betrag ermittelt sich aus dem Aufwand, der für eine Sanierung der K 3228 im Kaltrecyclingverfahren notwendig wäre, wenn dabei die Fahrbahnbreite unverändert bleibt. Damit wird abgegolten, dass die Fahrbahn in einem besseren Zustand wiederhergestellt werden kann.
Ziel der gemeinsamen Maßnahme ist es, alle Leitungen inklusive einer für eine ordnungsgemäße Straßenentwässerung notwendige Kanalleitung im Leitungsgraben zu bündeln. Durch Böschungsrinnen über dem Leitungsgraben, die in das Gelände zwischen Fahrbahn und Böschungen eingepasst werden, lässt sich eine Fahrbahnverbreiterung auf 5,00 m erzielen, ohne zusätzliche Flächen in Anspruch zu nehmen. Mit einer solchen Aufweitung würde zukünftig der Begegnungsverkehr PKW LKW verkehrssicherer und der Begegnungsfall zweier LKW erleichtert. Der Fahr-bahnaufbau würde verstärkt und die K 3228 auch langfristig für die absehbare Verkehrsbelastung ertüchtigt.
Im Sinne der nachhaltigen Kreisentwicklung und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur kann damit ein kleiner aber nicht unbedeutender Baustein realisiert werden.
Nachdem die Gemeinde Jagstzell das Projekt sehr kurzfristig angestoßen hat und ihr die Schwierigkeit für den Ostalbkreis bewusst ist, seinen Finanzierungsbeitrag im Haushalt darzustellen, ist sie zu einer Vorfinanzierung bereit. In der MIFRIFI wurde deshalb eine Rückzahlung verteilt auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 eingeplant.
Finanzierung und Folgekosten
Folgende Finanzierung ist vorgesehen:
Anlagen
keine
Sichtvermerke
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