Antrag der Verwaltung:Antrag der Verwaltung: Die Förderung der Suchtberatung, Erziehungsberatung und Wohnungslosenhilfe Freier Träger durch den Ostalbkreis erfolgt ab dem Jahr 2013 nach den von der Verwaltung in dieser Vorlage ausgewiesenen Kostenpauschalen. Diese werden den Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst entsprechend fortgeschrieben. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vereinbarungen mit den Freien Trägern mit einer Laufzeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2015 abzuschließen. |