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Vorlage - 134/2012  

 
 
Betreff: Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Entscheidung
25.09.2012 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

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Antrag der Verwaltung

 

1.       Der Bestand an Betreuungsangeboten im Ostalbkreis für Kinder im Alter unter
drei Jahren und der zum Stichtag 31.12.2011 ermittelte Bedarf werden zur Kenntnis genommen.

 

2.       Den geplanten Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Bundesregierung setzt schon seit vielen Jahren auf ein quantitativ und qualitativ gut ausgebautes Kinderbetreuungsangebot und betont, dass eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland gehören. Damit junge Menschen ihren Wunsch nach Kindern auch verwirklichen können, sind bedarfsgerechte Betreuungsangebote, gute Qualität und Trägervielfalt zu gewährleisten. Dabei spielt die Kindertagespflege als besonders flexible und familiennahe Betreuungsform eine zentrale Rolle. Ihre Attraktivität soll erhöht und die Qualifikation der Tagespflegepersonen weiterentwickelt werden.

 

Bereits im Jahr 2005 wurden mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) erste gesetzliche Regelungen zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder getroffen. Das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das Ende 2008 in Kraft trat, erweitert und präzisiert das Tagesbetreuungsausbaugesetz und bildet die Grundlage, um den Ausbau der Kindertagesbetreuung konsequent fortzusetzen. Insbesondere unter den Aspekten mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Bildung für alle Kinderund bessere Zukunftsperspektiven in Deutschlandsoll bis zum Jahr 2013 bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Rund ein Drittel der neuen Plätze sollen in der Kindertagespflege geschaffen werden. Ab 1. August 2013 hat jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege.

 

In der Ausbauphase bis zum 1. August 2013 soll das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren schrittweise bedarfsgerecht erweitert werden. Seit 1. Oktober 2010 ist mindestens ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung aller Kinder ermöglicht,

 

1.     deren Erziehungsberechtigte

a)     einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,

b)     sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder

c)      Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten;

 

2.     deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.

 

Ab 1. August 2013 gilt dieser Kriterienkatalog für Kinder unter einem Jahr und zwar nochmals erweitert. Dann sind auch insbesondere Plätze vorzuhalten für Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon diejenigen, die Arbeit suchend sind.

 

 


II. Bestand und Bedarf an Betreuungsangeboten im Ostalbkreis

 

Für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die das erforderliche Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren noch nicht vorhalten können, besteht die Verpflichtung zum stufenweisen Ausbau. Dies umfasst auch die Verpflichtung,

 

1.     jährliche Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus zu beschließen und

 

2.     jährlich zum 31. Dezember jeweils den erreichten Ausbaustand festzustellen und den Bedarf zur Erfüllung der Kriterien nach dem Kinderförderungsgesetz zu ermitteln.

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurden seit 2006 jährlich jeweils der Bestand und der ermittelte Bedarf dargestellt und Ausbaustufen beschlossen. In diesem Zeitraum wurden im Ostalbkreis rund 1645 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren neu geschaffen. Das Angebot stieg damit um fast das 6-fache. Bis zum Jahr 2013 ist ein weiterer Ausbau um rund 555 Plätze geplant.

 

Unbeschadet der Verpflichtung des Landkreises als Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) für Baden-Württemberg die Städte und Gemeinden auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren hinzuwirken.

 

Zum Stichtag 31. Dezember 2011 wurden die Daten erneut bei den Städten und Gemeinden sowie beim Verein P.A.T.E. erhoben. Die Ergebnisse werden in der Sitzung am 25. September 2012 vorgestellt.

 

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Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Stabsstelle

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Joklitschke                                    Weiß

 

 

Dezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel