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Vorlage - 142/2012  

 
 
Betreff: Förderung Freier Träger in den Arbeitsfeldern Suchtberatung, Erziehungsberatung und Wohnungslosenhilfe
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
25.09.2012 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Die Förderung der Suchtberatung, Erziehungsberatung und Wohnungslosenhilfe Freier Träger durch den Ostalbkreis erfolgt ab dem Jahr 2013 nach den von der Verwaltung in dieser Vorlage ausgewiesenen Kostenpauschalen. Diese werden den Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst entsprechend fortgeschrieben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vereinbarungen mit den Freien Trägern mit einer Laufzeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2015 abzuschließen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hatte 2009 zur tiefsten Rezession in Deutschland seit 1945 geführt. Städte und Gemeinden hatten die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen bei der Gewerbesteuer und den Anteilen an der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer zeitnah zu spüren bekommen. Aufgrund der um zwei Jahre versetzten Auswirkungen auf die Kreisumlage war bereits Anfang 2010 ersichtlich, dass ein genehmigungsfähiger Kreishaushalt für das Jahr 2011 nur durch größte Anstrengungen erreichbar sein würde.

 

Im Frühjahr 2010 hatte die Kreisverwaltung alle in der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2011 veranschlagten Haushaltsansätze kritisch hinterfragt und einen Maßnahmenkatalog ausgearbeitet, der eine Reihe von Einspar- und Optimierungspotentialen beinhaltete. Das Maßnahmenpaket, das der Kreistag am 27.07.2010 beschloss, deckelte den Zuschussbedarf für die soziale Sicherung sowie für die Kinder- und Jugendhilfe auf rund 84 Mio. €. Dies war nur möglich und realistisch, weil im Vorfeld bei ausführlichen und konstruktiven Gesprächsrunden mit freien Trägern Einigkeit darüber erzielt werden konnte, in verschiedenen Pflichtaufgabenbereichen die Zuwendungen des Landkreises in den Jahren 2011 und 2012 auf dem Stand von 2010 zu belassen bzw. nur moderate Anhebungen der Vergütungssätze vorzunehmen.

 

In den Aufgabenfeldern der Suchtberatung, Erziehungsberatung und Wohnungslosenhilfe wurde mit den Trägern vereinbart, die bislang vertraglich garantierte Dynamisierung der Förderung analog der Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst für 2011 und 2012 auszusetzen. Bei einem Gespräch am 14.10.2010 im Haus der Katholischen Kirche in Aalen, an dem Vertreter der Kreistagsfraktionen von CDU, SPD, Freie Wähler und Bündnis 90/Die Grünen teilgenommen haben, verdeutlichten die beiden Dekane Dr. Angstenberger und Nau sowie weitere Trägervertreter ihre Bereitschaft, angesichts der schwierigen Finanzsituation des Ostalbkreises die Deckelung der Zuwendungen auf 2 Jahre mitzutragen. Sie erklärten aber auch deutlich, dass diese Einschnitte nur vorübergehend verkraftet werden könnten. Ab 2013 müsste die bisherige Finanzierungssystematik wieder greifen, weil ansonsten die bewährte Hilfe- und Trägerstruktur nicht zu halten sei.

 

Von dieser Konstellation ausgehend, hat das Sozialdezernat im Juli/August 2012 mit den betroffenen Trägern Abstimmungsgespräche geführt. Diese haben dabei aufgezeigt, dass es in den zurückliegenden Jahren keinerlei Abstriche an der Beratungs- und Hilfekapazität gegeben und somit die Zuschussdeckelung des Landkreises angesichts einer Reihe von Tarifsteigerungen und deutlichen Erhöhungen im Sachkostenbereich zu empfindlichen Mehrbelastungen geführt habe. Die Erwartungshaltung, die man auch bereits vor 2 Jahren schon gegenüber der Verwaltung und Mitgliedern des Kreistages formuliert habe, bestehe nun darin, ab dem kommenden Jahr zu den früheren Zuwendungsmodalitäten zurückzukehren.

 

Das Wiederaufleben der früheren Vertragsregelungen bedeutet für den Ostalbkreis einen beachtlichen Kostensprung, der insbesondere durch eine Reihe von Tariferhöhungen und Sachkostensteigerungen verursacht wird. Dennoch befürwortet die Verwaltung diesen Schritt. Zum einen ist es gegenüber den Trägern ein Gebot der Fairness, ihr gezeigtes Entgegenkommen entsprechend zu erwidern und auch aus Sicht einer weiterhin stark präventiv orientierten Hilfestruktur, die teure Folgekosten verhindern soll, sprechen viele fachliche Gründe für den Erhalt des „Status quo“ in der Suchtberatung, Erziehungsberatung und Wohnungslosenhilfe.

 

Mit den nachfolgenden Ausführungen werden die wesentlichen Arbeitsinhalte und die finanzielle Förderung der einzelnen Beratungsfelder skizziert.

 

II. Suchtberatungsstellen im Ostalbkreis

 

1. Allgemeines

 

Suchtkrankenhilfe hat im Ostalbkreis eine lange Tradition. Die Freien Träger Caritas Ostwürttemberg, Kreisdiakonie und Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e. V., sind Träger der Psychosozialen Behandlungs- und ambulanten Beratungsstellen für Suchtkranke, -gefährdete und ihre Angehörige (PSB) sowie des Kontaktladens (KL), eines niedrigschwelligen Angebots für Abhängige illegaler Drogen.

 

An den Beratungsstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd sind aktuell 12,5 Vollzeitstellen eingerichtet. Diese werden jährlich vom Land Baden-Württemberg mit insgesamt 225.000 € (je Stelle 16.900 €) und vom Landkreis mit ca. 450.000 € gefördert. Mit den Stellen decken die Freien Träger die Tätigkeitsbereiche Prävention, Beratung und ambulante Behandlung bei den meisten stoffgebundenen und nicht stoffgebundenen Suchtformen im gesamten Landkreis ab. Das Hilfeangebot im Ostalbkreis ist auch im Hinblick auf die Zielgruppen in hohem Maße ausdifferenziert. Von den Freien Trägern werden noch zusätzliche Fachkräfte beschäftigt, welche ausschließlich über sonstige Einnahmen, wie zum Beispiel aus der ambulanten Behandlung über die Sozialversicherungen finanziert werden. Das Finanzvolumen für diese weiteren Stellen beträgt bei der Caritas Ostwürttemberg und der Kreisdiakonie Ostalb in der Summe jährlich ca. 166.000 €, bei der Sozialberatung e. V. jährlich ca. 120.000 €.

 

Suchtkranke oder -gefährdete Personen, die Hilfe bei den Beratungsstellen suchen, befinden sich in der Regel in sehr schwierigen Lebensumständen, welche allein durch die Suchtberatungsstellen nicht aufgearbeitet werden können. Suchtkranke im Ostalbkreis profitieren deshalb in hohem Maße auch von den komplementären Leistungen wie der Schwangerschaftskonfliktberatung, der Wohnungslosenhilfe, Schuldnerberatung oder ähnlichen sozialen Beratungsdiensten, welche die freien Träger ohne zusätzliche Verrechnungen mit dem Suchthilfesystem erbringen.

 

2. Förderung

 

Seit dem Jahr 2007 hat der Ostalbkreis die Zuschüsse für die Suchtberatungsstellen auf eine Festbetragsfinanzierung je Personalstelle umgestellt. Mit den Trägern wurde damals vereinbart, dass sich die Zuwendungen entsprechend den Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst erhöhen. Damit haben freie Träger und der Ostalbkreis eine verlässliche Finanzierungsgrundlage geschaffen, welche die allgemeinen Kostensteigerungen - insbesondere Lohnkosten bei diesen personalintensiven Beratungseinrichtungen - berücksichtigt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Ostalbkreises wurde die Dynamisierung in den Jahren 2011 und 2012 ausgesetzt. Dieses Entgegenkommen der Freien Träger erbrachte für den Landkreis eine Ersparnis in Höhe von rund 23.000 €. Die Freien Träger wenden für die Finanzierung des Suchthilfesystems erhebliche Eigenmittel auf. Im Jahr 2011 machten diese bei der Caritas Ostwürttemberg und bei der Kreisdiakonie Ostalb ca. 112.000 € aus.

 

Nach Ablauf der vereinbarten Deckelungsphase schlägt die Verwaltung vor, ab dem kommenden Jahr wieder in die frühere Vereinbarung mit den Freien Trägern einzutreten. Für das kommende Haushaltsjahr ergibt sich dadurch ein Zuschussbedarf der Suchthilfeeinrichtungen in Höhe von 420.221 € für die Caritas Ostwürttemberg und die Kreisdiakonie Ostalb sowie 47.147 € für den Kontaktladen der Sozialberatung Schwäbisch Gmünd.

 

Ein Vergleich mit den anderen Landkreisen im Regierungsbezirk Stuttgart anhand einer Erhebung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zeigt deutlich, dass das Verhältnis zwischen aufgewendeten Kreismitteln und erhaltenen Leistungen im Ostalbkreis überdurchschnittlich ist. Die mit den Freien Trägern geschlossenen Leistungsvereinbarungen sind zudem so flexibel ausgestaltet, dass auf aktuelle Entwicklungen zeitnah reagiert werden kann.

 

 

 

 

 

III. Erziehungsberatungsstellen im Ostalbkreis

 

1. Allgemeines

 

Erziehungsberatungsstellen sollen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind. Erziehungsberatung stellt einen präventiven Ansatz zur frühzeitigen Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenzen und der fachlichen Unterstützung von Familien dar, auch um kostenintensivere Hilfen zu vermeiden. Kinder, Jugendliche und Eltern sollen dabei niederschwellig und frühzeitig unterstützt werden.

 

Diese Aufgaben werden im Ostalbkreis schon seit vielen Jahren vom Landkreis in bewährter Partnerschaft mit Trägern der freien Jugendhilfe wahrgenommen. Hierfür werden vier Erziehungsberatungsstellen in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen betrieben. Träger sind in Aalen die Diözese Rottenburg-Stuttgart zusammen mit dem Kreisdiakonieverband Ostalb (1,5 Stellen) und der Ostalbkreis (4,2 Stellen), in Schwäbisch Gmünd die Kinder- und Jugendhilfe gGmbH St. Canisius (3,5 Stellen) und in Ellwangen das Kinder- und Jugenddorf Marienpflege (1,5 Stellen).

 

2. Förderung

 

Anfang 2007 wurde vom Jugendhilfeausschuss ein neues Leistungs- und Finanzierungskonzept für die freien Träger der Erziehungsberatungsstellen verabschiedet. Auf dieser Grundlage hat der Ostalbkreis rückwirkend zum 1. Januar 2007 neue Verträge mit den freien Trägern abgeschlossen. Diese beinhalten insbesondere die zu erbringenden Leistungen, die maximale Anzahl der geförderten Personalstellen sowie die Berechnung der Kostenpauschale auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift Kostenfestlegung des Finanzministeriums Baden-Württemberg (VwV-Kostenfestlegung).

 

Zum 1. Januar 2009 wurde auf Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses, des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses die Kostenpauschale entsprechend einer landesweiten Empfehlung zur Erhöhung der Vergütungen in der Behinderten- und Jugendhilfe angepasst. Diese Anpassung war verbunden mit der Option, die festgesetzte Kostenpauschale mit der angekündigten Fortschreibung der VwV-Kostenfestlegung erneut anzupassen bzw. alternative Finanzierungsmodelle zu prüfen.

 

In den Jahren 2010 bis 2012 erfolgte aufgrund des vom Kreistag beschlossenen Maßnahmepakets Einspar- und Optimierungspotentiale keine Anpassung der Kostenpauschale. Diese Deckelung bedeutete für den Ostalbkreis eine Ersparnis in Höhe von rund 25.000 €.

 

Mit Blick auf die 2010 in Aussicht gestellte Wiederanpassung der Zuwendungen und mit dem Ziel, auch im Feld der Erziehungsberatung zu einer Dynamisierungsreglung zu kommen, die sich an den Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst orientiert, wurden mit den Trägern der Erziehungsberatungsstellen im Juli entsprechende Abstimmungsgespräche geführt. Die Träger haben dabei den Verwaltungsvorschlag akzeptiert, künftig die Kostenpauschalen um die im öffentlichen Dienst erfolgten tariflichen Steigerungen fortzuschreiben.

 

Für das kommende Jahr ergibt sich dadurch ein Zuschussbedarf für die Erziehungsberatungsstelle der St. Canisius gGmbH in Höhe von 273.520 €, für die Beratungsstelle der Marienpflege Ellwangen in Höhe von 117.222 € und ebenfalls 117.222 € für die Ökumenische Beratungsstelle in Aalen.

 

In diesen Beträgen enthalten ist eine Zulage in Höhe von 1 % der bisherigen Kostenpauschalen als Festbetrag. Damit werden Lohnkomponenten, die bei der seitherigen Förderung nicht berücksichtigt waren (z. B. Leistungsentgelt) zumindest teilweise ausgeglichen.

 

Auch bei der neuen Förderung ab 2013 nach dem vorstehenden Verwaltungsvorschlag haben die Träger noch einen erheblichen Eigenanteil zu erbringen, weil die Berechnungsgrundlage der Kostenpauschale je Stelle nur 85 % der Personal- und Sachkosten berücksichtigt.

 

 

IV. Wohnungslosenhilfe im Ostalbkreis

 

1. Allgemeines

 

Die Caritas Ostwürttemberg hat für Wohnungslose ein differenziertes Hilfeangebot im Ostalbkreis aufgebaut. Dies umfasst in den Großen Kreisstädten Aalen und Schwäbisch Gmünd jeweils:

 

- Fachberatungsstellen

- Tagesstätten/Wärmestuben

- Aufnahmehäuser

- Ambulant Betreutes Wohnen

- Notübernachtungsstellen

 

Die Arbeit der Caritas Ostwürttemberg wird durch tatkräftiges, ehrenamtliches Wirken maßgeblich unterstützt. In Aalen durch den „Freundeskreis für Wohnungslose Aalen e. V.“ und in Schwäbisch Gmünd durch den „Förderverein St. Elisabeth e. V.“.

Die Freundeskreise fördern die Wohnungslosenhilfe der Caritas seit Jahren mit außergewöhnlichem Engagement, Ideen und Spenden. Es wurden Fonds zur medizinischen Versorgung der Wohnungslosen, zur Entschuldung und zur Überbrückung von Notlagen mit Mikrokrediten eingerichtet. Damit werden u. a. Wohnungsausstattungen und Mobiliar finanziert. Mit Spenden wurde Wohnraum für Wohnungslose geschaffen (Maja-Fischer-Haus in Aalen und Haus St. Martin in Schwäbisch Gmünd).

 

Fachberatungsstellen sind Ansprechpartner für Hilfesuchende, die vor Kurzem ihre Wohnung verloren haben oder schon seit Jahren ohne festen Wohnsitz sind. Es ist ihre Aufgabe eine existentielle Grundversorgung sicherzustellen, zum Beispiel die Vorleistung von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II, Vermittlung einer Unterkunft oder Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Die Zielsetzung der Fachberatungsstellen besteht darin, Betroffenen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und über allgemeine Sozialberatung und Stärken der Selbsthilfekräfte zur Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten beizutragen.

 

Tagesstätten/Wärmestuben bieten Wohnungslosen die Möglichkeit zum Aufenthalt in einer geschützten Umgebung und eine Grundversorgung durch warme Mahlzeiten, Möglichkeiten zum Duschen und Wäschewaschen und durch Hilfevermittlung bei gesundheitlichen Problemen.

 

Aufnahmehäuser sind zeitlich befristete Betreuungsangebote für Wohnungslose, die Möglichkeiten eines Neuanfangs bieten. Aufnahmehäuser gelten als Resozialisierungsmaßnahme bei der „Menschen von der Straße“ die Möglichkeit eines festen Wohnsitzes geboten wird. Die Bewohner erhalten Unterstützung bei alltäglichen und besonderen Schwierigkeiten, unter anderem durch Hilfestellungen bei der Arbeitsintegration, bei der Suche nach geeignetem Wohnraum oder im hauswirtschaftlichen Bereich.

 

Ambulant betreutes Wohnen ist ein Hilfeangebot zur Förderung der selbständigen Lebensführung. Es zielt darauf ab, die Bewohner zu befähigen, Wohnungslosigkeit auf Dauer zu vermeiden, sich wieder in die Gemeinschaft einzugliedern und ein eigenständiges, von Hilfe unabhängiges Leben zu führen. Betreutes Wohnen ist die Verbindung einer selbständigen Lebensführung in eigenem Wohnraum mit einer planmäßig organisierten regelmäßigen Beratung und Betreuung durch Fachkräfte.

 

Notübernachtungsstellen (Erfrierungsschutz) sind als kurzfristige Lösung für die Unterbringung von Menschen ohne festen Wohnsitz gedacht. Dieses Angebot hat die Caritas Ost-Württemberg gemeinsam mit dem Ostalbkreis und den Großen Kreisstädten Aalen und Schwäbisch Gmünd geschaffen. Die Kosten der Übernachtung werden mit den Betroffenen - und soweit sie bedürftig sind - mit dem Jobcenter des Ostalbkreises oder dem Geschäftsbereich Soziales des Landratsamtes abgerechnet.

 

2. Förderung

 

Im Zuge der Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände wurden ab 01.01.2005 auch die Betreuungsaufgaben für Wohnungslose in die Zuständigkeit der Stadt- und Landkreise übertragen. Zuletzt hat der Sozialausschuss des Kreistags durch Beschluss vom 30.11.2006 einer Aktualisierung der Verträge mit der Caritas Ostwürttemberg über die Förderung der Personal- und Sachkosten im Aufgabenbereich der Wohnungslosenhilfe  zugestimmt. Es wurde vereinbart, die Zuwendungen entsprechend den Tarifsteigerungen im Öffentlichen Dienst anzupassen.

 

Im Jahr 2010 gewährte der Ostalbkreis aufgrund der genannten vertraglichen Regelung einen Zuschuss für die drei Fachkräfte in den Fachberatungsstellen Aalen und Schwäbisch Gmünd in Höhe von insgesamt 214.738,92 € (71.579,64 € je Stelle). Für die Tätigkeiten der Tagesstätten Aalen und Schwäbisch Gmünd war mit der Caritas Ostwürttemberg ein Stellenumfang von insgesamt 0,58 Stellen vereinbart worden. Dafür leistete der Ostalbkreis in 2010 einen Zuschuss von 24.425,36 €.

 

Die Zuschüsse für die Fachberatungsstelle und für die Tagesstätten wären in den Jahren 2011 und 2012 vertragsgemäß angestiegen. Wie bei der Suchtberatung und auch der Erziehungsberatung wurde die Dynamisierung im Einvernehmen mit den Trägern ausgesetzt. Dies führte in der Summe zu einer Einsparung von 12.700 €.

 

Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst, bittet die Caritas nunmehr um Umsetzung der vereinbarten Finanzierungs- bzw. Zuschussmodalitäten. Dies wird von der Verwaltung vorgeschlagen. Der Zuschuss für die Fachberatungsstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd würde demnach im Jahr 2013 einem Betrag von 228.279,56 € ausmachen.

 

Für die Tagesstätten in Aalen und Schwäbisch Gmünd hat die Caritas daneben eine Aufstockung der anerkannten Fachkraftzahl von 0,58 auf 0,7 beantragt. Hintergrund dafür sind ein deutlicher Anstieg der Rat und Hilfesuchenden und der Verlust der Arbeitshilfen (1-€-Jobber) ab 01.01.2012, die kompensiert werden müssen.

Die Zunahme der Tagesstättenbesucher lässt sich am ehesten an der Zahl der Klienten mit Tagessatzauszahlung nachvollziehen. In Aalen ist die Zahl in den Jahren 2006 bis 2011 von 2.778 auf 3.823 und in Schwäbisch Gmünd von 4.882 auf 7.165 gestiegen. Für den hauswirtschaftlichen/betreuerischen Bereich waren in der Vergangenheit Zivildienstleistende eingesetzt. Der Wegfall von 7 Zivildienststellen lässt sich durch 2 Stellen des Bundesfreiwilligendienstes und einer Stelle im freiwilligen sozialen Jahr nicht kompensieren. Die von den Zivildienstleistenden in der Vergangenheit geleisteten Arbeiten müssen jetzt durch reguläre Mitarbeiter abgedeckt werden.

 

Die Verwaltung kann deshalb den personellen Mehrbedarf nachvollziehen und schlägt eine entsprechende Angleichung des Zuschusses vor. Unter Berücksichtigung der tariflichen Steigerungen in 2013 beträgt der Landkreiszuschuss für die Tagesstätten/Wärmestuben der Caritas in Aalen und Schwäbisch Gmünd 31.410,40 €.

 

Für die Finanzierung der Fachberatungsstellen setzte die Caritas Ostwürttemberg im Jahr 2011 ca. 56.050,- € und für die Tagesstätten/Wärmestuben ca. 37.400,- € Eigenmittel ein.


Finanzierung und Folgekosten

 

Siehe II/III/IV jeweils Ziffer 2

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

 

 

Dezernent/in

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel