Bürgerinformationssystem

Vorlage - 136/2012  

 
 
Betreff: Entwicklung und weitere Ausgestaltung des Pflegestützpunktes Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat - Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
25.09.2012 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der vorgeschlagenen Personalaufstockung beim Pflegestützpunkt des Ostalbkreises um eine 50 %-Stelle wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese im Stellenplan des Jahres 2013 auszuweisen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Am 22.01.2010 hat das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der Pflegereform die Einrichtung und Förderung von sogenannten Pflegestützpunkten nach § 92 c Sozialgesetzbuch (SGB XI) beschlossen. Nach dem Beschluss des Kreistags vom 29.09.2009 zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes folgte dessen fachliche Anerkennung durch die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkt e. V. am 24.03.2010. Zeitnah schloss sich am 29.03.2010 die Unterzeichnung des Pflegestützpunktvertrages mit den Partnern der Kranken- und Pflegekassen an. Am 15.07.2010 wurde der Pflegestützpunkt Ostalbkreis als einer der ersten in Baden-Württemberg eröffnet.

 

Beratungsbüros wurden dezentral in den jeweiligen Landratsämtern in Aalen, Schwäbisch Gmünd  und Ellwangen eingerichtet. Die Beratung erfolgt nach Terminvereinbarung. Bei Bedarf wird eine aufsuchende Beratung angeboten. Die Ansprechpartnerinnen Petra Pachner und Sabine Rathgeb sind mit je 50 % in diesem Aufgabenfeld tätig.

             

Träger des Pflegestützpunktes Ostalbkreis sind neben dem Landkreis die AOK Ostwürttemberg, die Ersatzkassen, die IKK classic und die Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekassen Baden-Württemberg. Durch die Betriebsträgerschaft des Landkreises wird die gesetzlich geforderte Neutralität und Unabhängigkeit gewährleistet.

 

 

II. Ziele und Aufgaben des Pflegestützpunktes

 

Der Pflegestützpunkt berät zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege und macht die Angebotsstruktur für die Ratsuchenden transparent.

 

Seit Eröffnung des Pflegestützpunktes Ostalbkreis konnte ein Beratungsangebot mit örtlichem Bezug geschaffen werden, das Betroffenen und ihren Angehörigen hilft, sich in den komplexen Angebotsstrukturen zurechtzufinden.

 

 

Aufgabenbereiche

 

Beratung

 

Der Pflegestützpunkt bietet Rat- und Hilfesuchenden eine neutrale und unabhängige Beratung zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege. Grundlagen sind der
§ 92c SGB XI sowie die mit den Pflege- und Krankenkassen gemeinsam erarbeitete „Konzeption zur Errichtung eines Pflegestützpunktes im Ostalbkreis“. Dabei werden bestehende Angebotsstrukturen der Alten- und Behindertenhilfe integriert sowie die Bereiche Selbsthilfe und Ehrenamt einbezogen und gefördert. Eine enge Zusammenarbeit mit den Pflege- und Krankenkassen ist ein wesentlicher „Baustein“ der Beratungstätigkeit. Nicht zu den Aufgaben der Beratungsarbeit gehört die Prüfung von Leistungsvoraussetzungen bzw. die Entscheidung für den Bezug von Leistungen.

 

Vernetzung und Koordination

 

Der Pflegestützpunkt arbeitet mit allen erforderlichen Professionen und Leistungserbringern der Medizin, der Pflege, der Therapie und Strukturentwicklung zusammen. Als Impulsgeber unterstützt der Pflegestützpunkt die Entwicklung neuer, wohnortnaher Versorgungskonzepte.

 

Zweimal jährlich findet im Beirat ein fachlicher Austausch mit Trägern und Kooperationspartnern des Pflegestützpunktes Ostalbkreis statt. Der Pflegestützpunkt berichtet in diesem Gremium über den aktuellen Stand seiner Arbeit und gibt Ausblick auf die geplante Projektarbeit.

 

Qualitätssicherung und Evaluation

 

Die Arbeit des Pflegestützpunktes wird nach den Vorgaben der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte e. V. dokumentiert. Als Modelllandkreis unterstützt er die vom Land durchgeführte wissenschaftliche Evaluation zur Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte.

 

Projekte und Veranstaltungen

 

Seit Eröffnung des Pflegestützpunktes wurden über 50 Informationsveranstaltungen mit unterschiedlichen Kooperationspartnern durchgeführt. Eine gute Zusammenarbeit findet mit regionalen Betrieben statt, die den Pflegestützpunkt zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Berufzu Rate ziehen.

 

Im Rahmen der Stärkung und Weiterentwicklung des bestehenden Bürgerschaftlichen Engagements wurde der Ausbau von dezentralen Wohnberatungsstellen im Ostalbkreis in enger Kooperation mit den 3 Großen Kreisstädten realisiert. Hierzu wurden 10 ehrenamtlich engagierte Wohnberaterinnen und Wohnberater aus dem gesamten Ostalbkreis durch den Pflegestützpunkt qualifiziert. Damit können flächendeckend Beratungen zur alten- und behindertengerechten Wohnraumanpassung durchgeführt werden.

 

 

III. Weitere Ausgestaltung des Pflegestützpunktes Ostalbkreis

 

Nach amtlichen Prognosen wird die Zahl der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 um rund 43 % steigen. Die meisten älteren Menschen haben den Wunsch, bei Hilfe- oder auch Pflegebedürftigkeit weiter in der eigenen Wohnung leben zu können. Allein diese beiden Gesichtspunkten bedingen einen zunehmenden Informations- und Beratungsbedarf von Hilfebedürftigen und ihrer Angehörigen. In der Arbeit des Pflegestützpunktes Ostalbkreis zeichnet sich diese Entwicklung deutlich durch den kontinuierlich steigenden Beratungsbedarf ab und führt schon jetzt zu personellen Engpässen. Der überwiegende Teil der Nachfragenden sind Menschen, die am Beginn bzw. einem Vorstadium von Betreuung oder Pflege stehen - bzw. es sind mehrheitlich deren Angehörige, die um Auskunft und Beratung nachsuchen. Immer häufiger kommt es vor, dass berufstätige Angehörige von weit entfernten Orten (national wie international) um Rat und Unterstützung anfragen. Der demographische Wandel, der immer mehr allein lebende alte Menschen mit sich bringt, ist beim Pflegestützpunkt täglich spürbar. Ein hoher Anteil der Erstkontakte erfolgt zwar telefonisch. In aller Regel ergeben sich jedoch daraus ein oder mehrere persönliche Beratungsgespräche, die meist im Pflegestützpunkt stattfinden oder bei Bedarf auch in der Häuslichkeit.

 

Für den Pflegestützpunkt wird sich auch künftig durch Neuerungen in der Pflegeversicherung weiterer Beratungsbedarf ergeben.

 

Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, bedarf es einer personellen Aufstockung im Pflegestützpunkt. In diesem Zusammenhang muss auch berücksichtigt werden, dass Frau Petra Pachner, die mit 50 % Arbeitsumfang im Pflegestützpunkt arbeitet, weitere umfangreiche Aufgaben in der Altenhilfefachberatung, für den Kreisseniorenrat und als Behindertenkoordinatorin wahrnimmt.

 

Die Verwaltung beantragt deshalb die Ausweisung einer weiteren 50 %-Fachkraftstelle für den Pflegestützpunkt Ostalbkreis im Kreishaushalt 2013. 


Finanzierung und Folgekosten

 

Für die Erstausstattung der drei Beratungsstellen des Pflegestützpunktes Ostalbkreis wurden vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen 50.000 € zur Verfügung gestellt. Mit dieser Anschubfinanzierung konnten alle erforderlichen Büromöbel und technischen Geräte beschafft werden.

 

Für den Betrieb des Pflegestützpunktes werden Ausgaben in Höhe von jährlich

80.000 € veranschlagt. Zwei Drittel dieser Kosten, also 53.330 €, werden von den Pflege- und Krankenkassen getragen.

Anlagen

Anlagen

 

- - -

 

 

 

Sichtvermerke

 

Stabstelle

gez.                                 gez._______________

 

Weiß                               Pachner

 

 

Dezernent

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel