Antrag der Verwaltung
Der Krankenhausausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt:
1. Die Betrauung des Waldkrankenhauses Rainau-Dalkingen mit der Erbringung pflegerischer Dienstleistungen vom 12. März 2008 wird mit Wirkung ab 1. April 2010 aufgehoben.
2. Der Betrauungsakt des Ostalb-Klinikums vom 12. März 2008 in der Fassung vom 11. März 2009
a. erhält in § 2 Abs. 1 Nr. 2 folgende neue Fassung:
„2. Notfalldienste:
a) Notfallambulanzen,
b) Vorhalten von Notärzten für die Rettungsdienste entsprechend den Beschlüssen des Bereichsausschusses,
c) Bereitstellen von Räumlichkeiten für eine Notfallpraxis.“
b. erhält in § 2 Abs. 2 folgende neue Fassung:
„Daneben erbringt das Krankenhaus folgende Dienstleistungen, die nicht zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zählen:
1. Vermietung von Räumen in einem Medizinischen Dienstleistungszentrum mit einer Radiologischen Praxis, Friseur, Ergotherapiepraxis, Sanitätshaus, Praxis für Neurologie und Psychiatrie, Dialysepraxis, Ambulantem OP-Zentrum, Praxis für Augenheilkunde und Pflegehotel
2. Vermietung Praxis Nuklearmedizin und Kernspintomographie
3. Vermietung Praxisräume Strahlentherapie
4. Vermietung eines Raumes für die Katholischen Sozialstationen
5. Vermietung eines Raumes an die Häusliche Kinderkrankenpflege
6. Vermietung von Räumen an ein Pathologisches Institut
7. Vermietung von Räumen an das MVZ Onkologie Ostalb
8. Vermietung von Flächen zum Betrieb einer Cafeteria
9. Vermietung von Praxisräumen in Bopfingen an eine Chirurgische Praxis
10. Vermietung von Praxisräumen in Bopfingen an eine Praxis für Zahnheilkunde
11. Vermietung von Verwaltungsräumen in Bopfingen an die abo.“
3. Der Betrauungsakt des Stauferklinikums vom 12. März 2008 in der Fassung vom 11. März 2009 erhält in § 2 Abs. 1 folgende neue Fassung:
„Der Ostalbkreis beauftragt das Krankenhaus Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd mit der unbefristeten Erbringung nachstehender Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse:
1. Medizinische Versorgungsleistungen:
a) Innere Medizin,
b) Frauenheilkunde und Geburtsmedizin,
c) Traumatologie und orthopädische Chirurgie,
d) Wirbelsäulenzentrum,
e) Allgemein- und Viszeralchirurgie,
f) Gefäß- und Thoraxchirurgie,
g) Pädiatrie,
h) Anästhesie und operative Intensivmedizin,
i) Radiologie,
j) Augenheilkunde (Belegabteilung),
k) Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde (Belegabteilung),
l) Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie (Belegabteilung),
m) Urologie (Belegabteilung).
2. Notfalldienste:
a) Notfallambulanz,
b) Vorhalten von Notärzten für die Rettungsdienste entsprechend den Beschlüssen des Bereichsausschusses,
c) Bereitstellen von Räumlichkeiten für eine Notfallpraxis.
3. Unmittelbar mit diesen Haupttätigkeiten verbundene Nebenleistungen:
a) Ambulanzen der Hauptabteilungen,
b) Ambulantes Operieren,
c) Ambulanzen Physikalische Therapie, Ergotherapie und Logopädie,
d) Wahlleistung Arzt,
e) Wahlleistung Unterkunft (Zimmer und Telefon),
f) stationäre Kurzzeitpflege,
g) Betrieb einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege,
h) Betrieb einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung,
i) Spezialisierte ambulante Palliativversorgung,
j) Betrieb eines Parkhauses.“
4. Der Betrauungsakt der St. Anna-Virngrund-Klinik vom 12. März 2008 in der Fassung vom 11. März 2009 erhält in § 2 Abs. 1 Nr. 2 folgende neue Fassung:
„2. Notfalldienste:
a) Notfallambulanzen,
b) Vorhalten von Notärzten für die Rettungsdienste entsprechend den Beschlüssen des Bereichsausschusses,
c) Bereitstellen von Räumlichkeiten für eine Notfallpraxis.“
Anmerkung:
Der Krankenhausausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2011 einstimmig
dem Kreistag den Antrag der Verwaltung zum Beschluss empfohlen.