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Tagesordnung - Sitzung des Krankenhausausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Krankenhausausschusses
Gremium: Ausschuss für Kliniken und Gesundheit
Datum: Di, 06.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kleiner Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Vorberatung der Wirtschaftspläne der Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkreises für das Jahr 2012 a.) Ostalb-Klinikum b.) Stauferklinikum c.) St. Anna-Virngrund-Klinik    
Ö 4  
Vorberatung der Wirtschaftspläne der Servicegesellschaften der Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkreises für das Jahr 2012 a.) Ostalb-Klinikum Service GmbH b.) Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH c.) Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik mbH
Enthält Anlagen
170/2011  
Ö 5  
Aufhebung der Betrauung des Waldkrankenhauses Rainau-Dalkingen mit der Erbringung pflegerischer Dienstleistungen und Änderung der Betrauung der Kliniken des Ostalbkreises mit der Erbringung medizinischer Dienstleistungen
Enthält Anlagen
190/2011  
    VORLAGE
    Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Krankenhausausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

1.     Die Betrauung des Waldkrankenhauses Rainau-Dalkingen mit der Erbringung pflegerischer Dienstleistungen vom 12. März 2008 wird mit Wirkung ab 1. April 2010 aufgehoben.

 

2.     Der Betrauungsakt des Ostalb-Klinikums vom 12. März 2008 in der Fassung vom 11. März 2009

a.     erhält in § 2 Abs. 1 Nr. 2 folgende neue Fassung:

„2. Notfalldienste:

a)       Notfallambulanzen,

b)       Vorhalten von Notärzten für die Rettungsdienste entsprechend den Beschlüssen des Bereichsausschusses,

c)        Bereitstellen von Räumlichkeiten für eine Notfallpraxis.“
 

b.     erhält in § 2 Abs. 2 folgende neue Fassung:

„Daneben erbringt das Krankenhaus folgende Dienstleistungen, die nicht zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zählen:

1.       Vermietung von Räumen in einem Medizinischen Dienstleistungszentrum mit einer Radiologischen Praxis, Friseur, Ergotherapiepraxis, Sanitätshaus, Praxis für Neurologie und Psychiatrie, Dialysepraxis, Ambulantem OP-Zentrum, Praxis für Augenheilkunde und Pflegehotel

2.       Vermietung Praxis Nuklearmedizin und Kernspintomographie

3.       Vermietung Praxisräume Strahlentherapie

4.       Vermietung eines Raumes für die Katholischen Sozialstationen

5.       Vermietung eines Raumes an die Häusliche Kinderkrankenpflege

6.       Vermietung von Räumen an ein Pathologisches Institut

7.       Vermietung von Räumen an das MVZ Onkologie Ostalb

8.       Vermietung von Flächen zum Betrieb einer Cafeteria

9.       Vermietung von Praxisräumen in Bopfingen an eine Chirurgische Praxis

10.  Vermietung von Praxisräumen in Bopfingen an eine Praxis für Zahnheilkunde

11.  Vermietung von Verwaltungsräumen in Bopfingen an die abo.“

 

3.     Der Betrauungsakt des Stauferklinikums vom 12. März 2008 in der Fassung vom 11. März 2009 erhält in § 2 Abs. 1 folgende neue Fassung:

„Der Ostalbkreis beauftragt das Krankenhaus Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd mit der unbefristeten Erbringung nachstehender Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse:

1.              Medizinische Versorgungsleistungen:

a) Innere Medizin,

b) Frauenheilkunde und Geburtsmedizin,

c)  Traumatologie und orthopädische Chirurgie,

d) Wirbelsäulenzentrum,

e) Allgemein- und Viszeralchirurgie,

f)   Gefäß- und Thoraxchirurgie,

g) Pädiatrie,

h) Anästhesie und operative Intensivmedizin,

i)    Radiologie,

j)    Augenheilkunde (Belegabteilung),

k)  Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde (Belegabteilung),

l)    Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie (Belegabteilung),

m)    Urologie (Belegabteilung).

 

2.              Notfalldienste:

a) Notfallambulanz,

b) Vorhalten von Notärzten für die Rettungsdienste entsprechend den Beschlüssen des Bereichsausschusses,

c)  Bereitstellen von Räumlichkeiten für eine Notfallpraxis.

 

3.              Unmittelbar mit diesen Haupttätigkeiten verbundene Nebenleistungen:

a)  Ambulanzen der Hauptabteilungen,

b)  Ambulantes Operieren,

c)   Ambulanzen Physikalische Therapie, Ergotherapie und Logopädie,

d)  Wahlleistung Arzt,

e)  Wahlleistung Unterkunft (Zimmer und Telefon),

f)    stationäre Kurzzeitpflege,

g)  Betrieb einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege,

h)  Betrieb einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung,

i)     Spezialisierte ambulante Palliativversorgung,

j)     Betrieb eines Parkhauses.“

 

 

4.     Der Betrauungsakt der St. Anna-Virngrund-Klinik vom 12. März 2008 in der Fassung vom 11. März 2009 erhält in § 2 Abs. 1 Nr. 2 folgende neue Fassung:

„2. Notfalldienste:

a)     Notfallambulanzen,

b)     Vorhalten von Notärzten für die Rettungsdienste entsprechend den Beschlüssen des Bereichsausschusses,

c)      Bereitstellen von Räumlichkeiten für eine Notfallpraxis.“

 

 

 

Anmerkung:

 

Der Krankenhausausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2011 einstimmig

dem Kreistag den Antrag der Verwaltung zum Beschluss empfohlen.

   
    06.12.2011 - Ausschuss für Kliniken und Gesundheit
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss

Beschluss

 

Die Mitglieder des Krankenhausausschusses empfehlen dem Kreistag einstimmig die Zustimmung zum Antrag der Verwaltung.

 

   
    20.12.2011 - Kreistag
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
    Beschluss

Beschluss

 

Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.

 

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