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Antrag der Verwaltung
Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag, nach Ablauf der Amtszeit des Ärztlichen Direktors zum 31.12.2011, den bisherigen Amtsinhaber Herrn Chefarzt Dr. med. Manfred Wiedemann erneut als Ärztlichen Direktor für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2017 zu bestellen.
Anmerkung:
Der Krankenhausausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2011 einstimmig dem Kreistag den Antrag der Verwaltung zum Beschluss empfohlen.
Sachverhalt/Begründung
Da die Amtszeit des Ärztlichen Direktors am Stauferklinikum Dr. med. Manfred Wiedemann zum 31.12.2011 turnusgemäß ausläuft, ist die Neubestellung des Ärztlichen Direktors erforderlich.
Seit Antritt des Amtes hat Herr Dr. Wiedemann das Bild der Klinik maßgeblich mitgeprägt und die Entwicklung des Stauferklinikums äußerst positiv mitgestaltet. Die medizinischen Geschicke des Klinikums leitet er seither mit hohem Engagement und genießt dabei bei Patienten, Mitarbeitern und Kooperationspartnern des Klinikums höchstes Ansehen. In seine bisherige Amtszeit fällt der Bau der Kinder- und Frauenklinik am Standort Stauferklinikum und die Zusammenführung der Klinikstandorte Stauferklinik und Margaritenhospital sowie zahlreiche weitere Entscheidungen mit großer Tragweite. Sein hohes Engagement in medizinischen Themen, seine kooperative Art und Gesprächsbereitschaft auf allen Ebenen und nicht zuletzt sein großes Interesse an Kunst im Klinikum haben das Erscheinungsbild des Stauferklinikums in den letzten Jahren maßgeblich geprägt.
Herr Dr. Wiedemann hat die Funktion des Ärztlichen Direktors am 01.05.2006 übernommen und trat damit die Nachfolge des vorherigen Amtsinhabers Dr. Peter Holzrichter an. Bereits davor hatte er seit 2001 das Amt des stellvertretenden Ärztlichen Direktors inne.
Herr Dr. Wiedemann hat sich bereit erklärt, das Amt des Ärztlichen Direktors erneut zu übernehmen. Die weiteren Mitglieder der Betriebsleitung des Stauferklinikums begrüßen diese Entscheidung und sprechen sich geschlossen für seine Wiederwahl aus.
Nach § 10 Abs. 2 der Betriebssatzung für die Krankenhäuser des Ostalbkreises wird die Funktion des Ärztlichen Direktors vom Kreistag auf 6 Jahre vergeben.
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