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Vorlage - 190/2011  

 
 
Betreff: Aufhebung der Betrauung des Waldkrankenhauses Rainau-Dalkingen mit der Erbringung pflegerischer Dienstleistungen und Änderung der Betrauung der Kliniken des Ostalbkreises mit der Erbringung medizinischer Dienstleistungen
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Klinik-Eigenbetriebe
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Vorberatung
06.12.2011 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
20.12.2011 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Änderungen_Betrauungsakt_Ostalb-Klinikum_AA_22-11-2011
Änderungen_Betrauungsakt_Stauferklinikum_GD_22-11-2011
Änderung_Betrauungsakt_St_Anna_VKE_22-11-2011

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Krankenhausausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

1.     Die Betrauung des Waldkrankenhauses Rainau-Dalkingen mit der Erbringung pflegerischer Dienstleistungen vom 12. März 2008 wird mit Wirkung ab 1. April 2010 aufgehoben.

 

2.     Der Betrauungsakt des Ostalb-Klinikums vom 12. März 2008 in der Fassung vom 11. März 2009

a.     erhält in § 2 Abs. 1 Nr. 2 folgende neue Fassung:

„2. Notfalldienste:

a)       Notfallambulanzen,

b)       Vorhalten von Notärzten für die Rettungsdienste entsprechend den Beschlüssen des Bereichsausschusses,

c)        Bereitstellen von Räumlichkeiten für eine Notfallpraxis.“
 

b.     erhält in § 2 Abs. 2 folgende neue Fassung:

„Daneben erbringt das Krankenhaus folgende Dienstleistungen, die nicht zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zählen:

1.       Vermietung von Räumen in einem Medizinischen Dienstleistungszentrum mit einer Radiologischen Praxis, Friseur, Ergotherapiepraxis, Sanitätshaus, Praxis für Neurologie und Psychiatrie, Dialysepraxis, Ambulantem OP-Zentrum, Praxis für Augenheilkunde und Pflegehotel

2.       Vermietung Praxis Nuklearmedizin und Kernspintomographie

3.       Vermietung Praxisräume Strahlentherapie

4.       Vermietung eines Raumes für die Katholischen Sozialstationen

5.       Vermietung eines Raumes an die Häusliche Kinderkrankenpflege

6.       Vermietung von Räumen an ein Pathologisches Institut

7.       Vermietung von Räumen an das MVZ Onkologie Ostalb

8.       Vermietung von Flächen zum Betrieb einer Cafeteria

9.       Vermietung von Praxisräumen in Bopfingen an eine Chirurgische Praxis

10.  Vermietung von Praxisräumen in Bopfingen an eine Praxis für Zahnheilkunde

11.  Vermietung von Verwaltungsräumen in Bopfingen an die abo.“

 

3.     Der Betrauungsakt des Stauferklinikums vom 12. März 2008 in der Fassung vom 11. März 2009 erhält in § 2 Abs. 1 folgende neue Fassung:

„Der Ostalbkreis beauftragt das Krankenhaus Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd mit der unbefristeten Erbringung nachstehender Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse:

1.              Medizinische Versorgungsleistungen:

a) Innere Medizin,

b) Frauenheilkunde und Geburtsmedizin,

c)  Traumatologie und orthopädische Chirurgie,

d) Wirbelsäulenzentrum,

e) Allgemein- und Viszeralchirurgie,

f)   Gefäß- und Thoraxchirurgie,

g) Pädiatrie,

h) Anästhesie und operative Intensivmedizin,

i)    Radiologie,

j)    Augenheilkunde (Belegabteilung),

k)  Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde (Belegabteilung),

l)    Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie (Belegabteilung),

m)    Urologie (Belegabteilung).

 

2.              Notfalldienste:

a) Notfallambulanz,

b) Vorhalten von Notärzten für die Rettungsdienste entsprechend den Beschlüssen des Bereichsausschusses,

c)  Bereitstellen von Räumlichkeiten für eine Notfallpraxis.

 

3.              Unmittelbar mit diesen Haupttätigkeiten verbundene Nebenleistungen:

a)  Ambulanzen der Hauptabteilungen,

b)  Ambulantes Operieren,

c)   Ambulanzen Physikalische Therapie, Ergotherapie und Logopädie,

d)  Wahlleistung Arzt,

e)  Wahlleistung Unterkunft (Zimmer und Telefon),

f)    stationäre Kurzzeitpflege,

g)  Betrieb einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege,

h)  Betrieb einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung,

i)     Spezialisierte ambulante Palliativversorgung,

j)     Betrieb eines Parkhauses.“

 

 

4.     Der Betrauungsakt der St. Anna-Virngrund-Klinik vom 12. März 2008 in der Fassung vom 11. März 2009 erhält in § 2 Abs. 1 Nr. 2 folgende neue Fassung:

„2. Notfalldienste:

a)     Notfallambulanzen,

b)     Vorhalten von Notärzten für die Rettungsdienste entsprechend den Beschlüssen des Bereichsausschusses,

c)      Bereitstellen von Räumlichkeiten für eine Notfallpraxis.“

 

 

 

Anmerkung:

 

Der Krankenhausausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2011 einstimmig

dem Kreistag den Antrag der Verwaltung zum Beschluss empfohlen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1.     Ausgangssituation

Am 11. März 2008 hat der Kreistag, nach Vorberatung im Krankenhausausschuss am 26. Februar 2008, einstimmig die Beauftragung des Ostalb-Klinikums, des Stauferklinikums und der St. Anna-Virngrund-Klinik mit der Erbringung medizinischer sowie das Pflegeheim für Menschen im Wachkoma Bopfingen und das Waldkrankenhaus Rainau-Dalkingen mit der Erbringung pflegerischer Dienstleistungen mittels Betrauungsakten beschlossen. Die Betrauung der Kliniken wurde durch den Beschluss des Kreistags vom 11. März 2009 in verschiedenen Punkten noch ergänzt (vgl. Sitzungsvorlage 202/2009).

 

Die Betrauung der Einrichtungen des Landkreises war erforderlich, da für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft alle geldwerten Vorteile, die sie von ihrem Träger erhalten, beihilferelevante Vorgänge im Sinne des EU-Wettbe­werbsrechts darstellen. Sie sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und unterliegen grundsätzlich der Notifizierungspflicht und einem Durchführungsverbot.

 

Die EU-Kommission hat im November 2005 mit dem sog. Monti-Paket ein Maßnahmenpaket zum europäischen Beihilferecht veröffentlicht, das nach einem Übergangszeitraum Ende November 2006 in Kraft getreten und als unmittelbar geltendes Recht zu beachten ist.

 

Das „Monti-Paket“ stellt Kriterien für staatliche Ausgleichszahlungen im Rahmen der Erbringung von „Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ auf, unter denen Ausgleichszahlungen von vornherein mit dem Europarecht vereinbare Zuwendungen darstellen. Voraussetzung ist unter anderem ein öffentlicher Auftrag, der sog. Betrauungsakt. Die Einzelheiten der Kriterien und deren Voraussetzungen sind in der Sitzungsvorlage 002/2008 näher beschrieben.

 

 

2.     Änderung der bestehenden Betrauungsakte

Das Waldkrankenhaus Rainau-Dalkingen wurde mit dem Betrauungsakt vom 12. März 2008 mit der Erbringung pflegerischer Dienstleistungen beauftragt. Am 15. Dezember 2009 hat der Kreistag beschlossen, den Betrieb des Altenpflegeheims zum 31.03.2010 einzustellen. Mit Ablauf dieses Datums soll auch die öffentliche Beauftragung enden.

 

In den Betrauungsakten aller Kliniken wird der § 2 Abs. 1 Nr. 2 neu gefasst. Zum Einen betrifft die Nummer 2 die Beteiligung der Kliniken am Rettungsdienst in der Rubrik Notfalldienste. Die Formulierung „Vorhaltung von Notärzten“ umschreibt die von den Kliniken vollzogene Einbindung in den Rettungsdienst genauer und liefert daher weniger Grund für eine Überprüfung dieser Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Zum Anderen wurde unter dem Buchstaben c) das Bereitstellen von Räumlichkeiten für eine Notfallpraxis des kassenärztlichen Notdienstes genannt, die am Stauferklinikum und an der St. Anna-Virngrund-Klinik Anfang 2012 ihren Betrieb aufnehmen werden. Für das Ostalb-Klinikum wurde der Punkt ebenfalls ergänzt, um damit mögliche zukünftige Entwicklungen auch abdecken zu können.

 

Im Ostalb-Klinikum haben sich im Bereich des Medizinischen Dienstleistungszentrums und der auf dem Campus angesiedelten Angebote einige Änderungen ergeben, die entsprechend bei den Dienstleistungen, die nicht zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zählen, berücksichtigt werden sollen.

 

Beim Stauferklinikum wird im Zuge der Änderung des Betrauungsakts die Bezeichnung des Klinikums auf den aktuellen Stand gebracht und das chefarztgeführte Wirbelsäulenzentrum ergänzt. Gleichzeitig werden die Bezeichnungen der chirurgischen Abteilungen aktualisiert. Die mit den Haupttätigkeiten des Klinikums verbundenen Nebenleistungen werden um die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung ergänzt, die inzwischen beim Stauferklinikum eingerichtet wurde.

 

Die entsprechenden Änderungen in den Betrauungsakten der Kliniken sind in den beigefügten Anlagen ersichtlich.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

keine

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1: Änderungen im Betrauungsakt des Ostalb-Klinikums

Anlage 2: Änderungen im Betrauungsakt des Stauferklinikums

Anlage 3: Änderungen im Betrauungsakt der St. Anna-Virngrund-Klinik

 

 

Sichtvermerke

 

Stabsstelle

__________________________________________

 

Wagenknecht

 

 

Koord. Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Luft

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen_Betrauungsakt_Ostalb-Klinikum_AA_22-11-2011 (87 KB)    
Anlage 2 2 Änderungen_Betrauungsakt_Stauferklinikum_GD_22-11-2011 (87 KB)    
Anlage 3 3 Änderung_Betrauungsakt_St_Anna_VKE_22-11-2011 (86 KB)