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Vorlage - 188/2011  

 
 
Betreff: Einrichtung der Notdienstpraxis Ellwangen e.V. an der St. Anna-Virngrund-Klinik
Status:öffentlich  
Federführend:St. Anna-Virngrund-Klinik   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
06.12.2011 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Krankenhausausschuss begrüßt die geplante Einrichtung einer Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte an der St. Anna-Virngrund-Klinik ausdrücklich, da hiermit die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum gestärkt wird.

 

  1. Die Umsetzung einer Notfallpraxis wird aktiv gefördert, dies umfasst grundsätzlich auch eine finanzielle Unterstützung (z. B. mietfreies zur Verfügung stellen geeigneter Räumlichkeiten etc.).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Kreisärzteschaft Ellwangen bzw. dem eigens gegründeten Verein „Notdienstpraxis Ellwangen e. V.“ die erforderlichen Rahmenbedingungen abzustimmen und eine entsprechende Vereinbarung (Miet- und Kooperationsvertrag) abzuschließen.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Vielerorts in Baden-Württemberg ist man dazu übergegangen, den hausärztlichen Notdienst an Kliniken anzusiedeln. Die niedergelassenen Ärzte leisten entsprechend des von der jeweiligen Kreisärzteschaft aufgestellten Dienstplanes den Notfalldienst an Feiertagen und Wochenenden nicht mehr in ihrer jeweiligen Praxis, sondern in den Räumlichkeiten einer Klinik.

 

Durch die Zusammenfassung des Notfalldienstes an einem Ort innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der jeweiligen Kreisärzteschaft verringert sich die Dienstbelastung des einzelnen niedergelassenen Arztes, was nicht zuletzt auch eine positive Auswirkung auf die durchaus schwierige Nachbesetzung der Landarztpraxen hat. Für viele junge Ärzte stellt die hohe Dienstbelastung der einzelnen Praxen durch den Wochenend-/Feiertagsdienst einen gravierendes Gegenargument für die Übernahme einer Landarztpraxis dar. Die Einrichtung einer Notfallpraxis an Kliniken unterstützt somit die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum.

 

Ein weiterer Vorteil ist die bessere Kommunikation zwischen den niedergelassenen Ärzten und den an der Klinik beschäftigten Ärzten. Beide Seiten können so einen tieferen Einblick und dadurch mehr Verständnis für den jeweils anderen Bereich gewinnen, was die Zusammenarbeit erleichtern und intensivieren kann.

 

Die enge örtliche Einbindung erleichtert demnach auch die Durchführung eventuell erforderlich werdender Diagnostik, wie z. B. ein Röntgenbild. Wird eine stationäre Aufnahme notwendig, befindet sich der Patient bereits vor Ort.

 

Der größte Vorteil entsteht jedoch für den Patienten. Da der Notfalldienst zentral organisiert ist, muss der Patient im Notfall sich nicht erst erkundigen, welche Praxis Notdienst hat und wo sich diese befindet. Dies erspart Zeit und Aufregung.

 

Diese Form der Organisation des Notfalldienstes der niedergelassenen Ärzte wird von der Kassenärztlichen Vereinigung befürwortet und auch wirtschaftlich unterstützt.

 

Dennoch ist - trotz einer zusätzlichen Notfallpraxispauschale in Höhe von 7,50 Euro pro Patient, welche für die Dauer von 1½ Jahren gewährt wird, wenn die Notfallpraxis an einer Klinik angesiedelt ist - die wirtschaftliche Situation dieser Notfallpraxen nicht als stabil zu betrachten.

 

Auch die Kreisärzteschaft Ellwangen beschäftigt sich bereits geraume Zeit mit dieser Thematik. Nach intensiven Gesprächen wurde in der Vollversammlung der Kreisärzteschaft Ellwangen im Juli 2011 beschlossen, ab 2012 ihren Notfalldienst an die
St. Anna-Virngrund-Klinik zu verlegen. Bisher war die Notdienstpraxis Ellwangen e.V. in einer Praxis angesiedelt. Der Verein „Notdienstpraxis Ellwangen e.V.“ beschäftigt und vergütet die Ärzte und das Assistenzpersonal. Gleichzeitig übernimmt der Verein alle administrativen Aufgaben, wie z. B. die Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Nach dem aktuellsten Stand soll die Notfallpraxis zum 1. Januar 2012 ihren Betrieb in den Räumlichkeiten der St. Anna-Virngrund-Klinik aufnehmen.

 

Die St. Anna-Virngrund-Klinik stellt für die Notdienstpraxis die auf der Ebene 3 befindlichen Räumlichkeiten des interdisziplinären Aufnahme- und Therapiezentrums mietfrei zur Verfügung. Umbaumaßnahmen sind dort nicht erforderlich. Die Nutzung durch die Klinik wird durch die Einrichtung der Praxis nicht beschränkt.

 

In einem gemeinsam mit den Kreisärzteschaften Schwäbisch Gmünd und Aalen, dem Landratsamt Ostalbkreis und den drei Kreiskliniken ausgearbeitetem Positionspapier zur ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum vom 09.09.2009 ist unter Ziffer 5 folgendes formuliert:

 

„Die Sicherstellung einer adäquaten ärztlichen Versorgung ist auch kommunale Aufgabe, zu deren Erfüllung im Bedarfsfall eine Unterstützung, insbesondere und zum Beispiel über das Zurverfügungstellen von Praxisräumen und Zuschüssen für den Betrieb, in Frage kommt.“

 

Dieses Positionspapier wurde am 15.09.2009 im Kreistag verabschiedet und bietet somit auch die Grundlage für eine materielle Unterstützung dieser Notfallpraxis.


 

Sichtvermerke

Sichtvermerke

 

 

 

 

Koord. Krankenhausdirektor

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Luft

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel