Die Umsetzung einer Notfallpraxis wird aktiv gefördert, dies umfasst grundsätzlich auch eine finanzielle Unterstützung (z. B. mietfreies zur Verfügung stellen geeigneter Räumlichkeiten etc.).
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Kreisärzteschaft Ellwangen bzw. dem eigens gegründeten Verein „Notdienstpraxis Ellwangen e. V.“ die erforderlichen Rahmenbedingungen abzustimmen und eine entsprechende Vereinbarung (Miet- und Kooperationsvertrag) abzuschließen.
06.12.2011 - Ausschuss für Kliniken und Gesundheit
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Die Mitglieder des Krankenhausausschusses stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.