Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / der Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung beschließt:
Der Ostalbkreis fördert ab dem Schuljahr 2026/2027, frühestens ab 01.08.2026, die unter Punkt II. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen im beantragten Stellenumfang.
Der Ostalbkreis fördert auch weiterhin die unter Punkt III. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen im beantragten Stellenumfang.
Die Förderung der beantragten Stellen erfolgt - wie unter Punkt V. aufgeführt - für ein Schuljahr, d. h. bis zum Ende des Schuljahrs 2026/2027, und unter den genannten Modalitäten.
15.06.2026 - Jugendhilfeausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses empfehlen dem Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung mehrheitlich, bei einer Enthaltung, dem Antrag der Verwaltung zuzustimmen.