Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / der Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung beschließt:
Sachverhalt/Begründung
Die Schulsozialarbeit hat sich in den vergangenen Jahren zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt. Insbesondere durch den gesetzlichen Ausbau der Ganztagesförderung wird Schule zunehmend zum zentralen Lebensort von Kindern und Jugendlichen. Damit gewinnt auch die Schulsozialarbeit weiter an Bedeutung, da sie junge Menschen nicht nur im schulischen Alltag begleitet, sondern sie auch in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung unterstützt. Schulsozialarbeit trägt dazu bei, Bildungsbenachteiligungen frühzeitig entgegenzuwirken, soziale Kompetenzen zu stärken und Kinder sowie Jugendliche in herausfordernden Lebenssituationen zu begleiten. Gleichzeitig ist sie wichtige Ansprechpartnerin für Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte und fördert die enge Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe und weiteren Einrichtungen im Gemeinwesen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden die Angebote der Schulsozialarbeit im Juni 2021 bundesweit als gesetzlich verankerte Leistung der Kinder- und Jugendhilfe festgeschrieben. Auch im Ostalbkreis ist die Schulsozialarbeit mittlerweile fest etabliert. Derzeit profitieren 78 allgemeinbildende Schulen beziehungsweise Schulzentren sowie die drei beruflichen Schulzentren von diesem Angebot. Insgesamt stehen hierfür 63,45 Vollzeitstellen zur Verfügung. Träger der Schulsozialarbeit sind Städte und Gemeinden, freie Träger der Jugendhilfe sowie der Ostalbkreis selbst. Das Land Baden-Württemberg fördert die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen seit dem Jahr 2012 mit einem Festbetrag von 16.700 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr. Die verbleibenden Personalkosten werden jeweils zur Hälfte vom Schulträger und vom Ostalbkreis übernommen.
Grundlage für die Förderung der Schulsozialarbeit im Ostalbkreis ist die vom Kreistag am 24.03.2015 beschlossene Landkreiskonzeption. Diese regelt unter anderem die Fördervoraussetzungen, das Verfahren sowie den Umfang der Förderung. Eine Fortschreibung der Konzeption soll im Zusammenhang mit der neuen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg erfolgen.
II. Neuanträge Zum Schuljahr 2026/2027 sind beim Ostalbkreis keine Anträge auf neue Schulsozialarbeitsstellen, zwei Anträge auf Stellenerweiterung und elf Anträge auf Stellenreduzierung eingegangen. Dies entspricht einer Stellenreduzierung um insgesamt 3,7 Vollzeitstellen. Anträge auf Stellenerweiterung:
Anträge auf Stellenreduzierung:
III. Weiterbewilligungsanträge ab dem Schuljahr 2026/2027 In der Landkreiskonzeption ist geregelt, dass eine Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis für längstens drei Jahre erfolgt. Im Jahr 2025 wurde aufgrund der ausstehenden VwV lediglich für ein Jahr bewilligt. Eine Weiterbewilligung nach Ablauf dieser Frist ist auf Antrag möglich. Beim Ostalbkreis sind folgende Anträge auf Weiterbewilligung ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 eingegangen:
IV. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung In den Antragsbegründungen werden die zunehmend komplexeren Herausforderungen an den Schulen ausführlich dargestellt. Insbesondere die deutliche Zunahme psychischer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen, soziale und emotionale Auffälligkeiten sowie problematische Auswirkungen eines steigenden Medienkonsums prägen den schulischen Alltag. Hinzu kommen vermehrte Unterrichtsstörungen, steigender Schulabsentismus sowie wachsende Anforderungen im Bereich Integration und Elternarbeit. Die Problemlagen der Schülerinnen und Schüler werden insgesamt komplexer. Für die bereits bestehenden Projekte wurde die Notwendigkeit der Fortführung der Schulsozialarbeit von den Antragstellern ausführlich begründet. Sämtliche Anträge wurden sowohl vom Staatlichen Schulamt Göppingen als auch vom Geschäftsbereich Jugend und Familie des Ostalbkreises geprüft und befürwortet. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Schulsozialarbeit im Schuljahr 2026/2027 an den unter II. genannten Schulen im beantragten Stellenumfang sowie an den unter III. aufgeführten Schulen weiterhin für ein Jahr zu fördern.
V. Neue Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums Baden-Württemberg Hinsichtlich der angekündigten „Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Schulsozialarbeit an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (VwV Schulsozialarbeit)“ hat das Sozialministerium Baden-Württemberg den Prozess zur Erarbeitung der VwV vorerst ausgesetzt. Der ehemalige baden-württembergische Sozialminister hat hierzu mitgeteilt, dass der Erarbeitungsprozess vor dem Hintergrund der eingegangenen Rückmeldungen sowie mit Blick auf die bevorstehende neue Landesregierung zunächst ruhend gestellt wird. Zur Gewährleistung der Planungssicherheit werden die bislang bis zum 31.07.2026 geltenden Grundsätze zur Förderung der Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen um ein weiteres Schuljahr bis zum 31.07.2027 verlängert. Die angepassten Fördergrundsätze sollen durch das Sozialministerium zeitnah veröffentlicht werden. Aufgrund der nun weiter anhaltenden Unklarheiten bezüglich der VwV Schulsozialarbeit soll für die Schulträger zumindest wieder für das kommende Schuljahr eine größtmögliche Sicherheit und eine gewisse Planbarkeit ermöglicht werden. Hierzu schlägt die Landkreisverwaltung vor, die aktuell beantragten Schulsozialarbeitsstellen befristet auf ein Jahr, d. h. bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027, nach den seitherigen Modalitäten zu fördern. Konkret sollen von den Personalkosten aller Stellen(-anteile) der bisherige Landeszuschuss in Höhe von 16.700 Euro pro Vollzeitstelle abgezogen und die verbleibenden Personalkosten zu 50 % vom Ostalbkreis gefördert werden. Nach Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift des Landes ist vorgesehen, die Konzeption des Ostalbkreises zur Schulsozialarbeit fortzuschreiben und in diesem Zusammenhang auch die zukünftige Förderung durch den Ostalbkreis neu zu regeln. Anlagen--
Sichtvermerke
gez. Weber. Stabsstelle V/01 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||