Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung empfiehlt dem Kreistag:
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 17.12.2024 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und der Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 10.02.2025, Az. RPS14-2241-2/10/167 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Die Landkreisverwaltung hat den vorläufigen Jahresabschluss des Haushalts 2025 erstellt. Danach schließt der Ergebnishaushalt mit einem Ergebnis von -10,56 Mio. € ab. Nach § 25 GemHVO soll ein Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis unverzüglich gedeckt werden. Aus diesem Grund wird der Fehlbetrag mit der Bilanzposition „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ verrechnet.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 sind Rückstellungen und Ermächtigungsreste zu bilden. Der Kreistag hat darüber zu beraten. Diese sind in Anlage 1 und 2 ersichtlich.
Im Nachgang wird der Jahresabschluss 2025 durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung geprüft und dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt.
Der vorläufige Jahresabschluss 2025 wird in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Bildung und Digitalisierung ausführlich vorgestellt. Finanzierung und Folgekosten
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Anlage
Anlage 1: Zusammenstellung der zu bildenden Ermächtigungsreste 2025/2026 Anlage 2: Zusammenstellung der Rückstellungen 2025
Sichtvermerke
gez. Stocker, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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