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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung mit Kreisstraßen und -radwegen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung mit Kreisstraßen und -radwegen
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Datum: Di, 15.07.2025 Status: öffentlich
Zeit: 14:05 - 17:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kleiner Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Integriertes Vorreiterkonzept für den Ostalbkreis a) Vorstellung der Ergebnisse des integrierten Vorreiterkonzepts für den Ostalbkreis - Roadmap zur Treibhausgasneutralität durch die Fa. Energielenker Fellbach b) Umsetzung der empfohlenen Klimaschutzmaßnahmen gemäß der Roadmap zur Treibhausgasneutralität
Enthält Anlagen
119/2025  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

a) Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt die Vorstellung der Ergebnisse des integrierten Vorreiterkonzepts für den Ostalbkreis durch die Firma Energielenker Fellbach zur Kenntnis.

 

b) Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt:
 

  1. Der Ostalbkreis stimmt dem Maßnahmenkatalog aus dem Integrierten Vorreiterkonzept - Roadmap zur Treibhausgasneutralität zu.
     
  2. Der Ostalbkreis wirkt auf die dort genannten externen Akteure ein, die vorgeschlagenen Maßnahmen gemäß dem Zeitplan (Roadmap) umzusetzen.
     
  3. Im Hinblick auf die eigene Landkreisverwaltung bzw. die eigenen Zuständigkeiten setzt der Ostalbkreis die aufgeführten Maßnahmen um, soweit diese im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auskömmlich finanziert und mit geeignetem Personal hinterlegt sind (Finanzierungsvorbehalt).
     
  4. Die Landkreisverwaltung beauftragt künftig einen externen Dienstleister, um die Energie- und THG-Bilanz des Ostalbkreises und dessen Verwaltung bis zum Zieljahr regelmäßig fortzuschreiben, sofern dafür kein eigenes Personal gestellt werden kann. Auch dieser Ansatz steht unter Finanzierungsvorbehalt.
     


 

  1. Der Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft kann in einem ersten Schritt mit der Umsetzung der Maßnahme 5.1 - Erstellung einer Sanierungsstrategie für kreiseigene Gebäude - beginnen, indem am Beispiel des BSZ Ellwangen durch einen noch zu beauftragenden Gutachter die Kosten für eine energetische Sanierung ermittelt werden, um an Hand dieses Ansatzes einen Rückschluss zum konkreten Finanzbedarf für den weiteren Gebäudebestand glaubwürdig abschätzen zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    15.07.2025 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmen folgendem geänderten Beschlussantrag mehrheitlich, bei 3 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen, zu:

 

a) Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt die Vorstellung der Ergebnisse des integrierten Vorreiterkonzepts für den Ostalbkreis durch die Firma Energielenker Fellbach zur Kenntnis.

 

b) Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt:
 

  1. Der Ostalbkreis sieht das integrierte Vorreiterkonzept Roadmap sowie die darin enthaltenen Maßnahmen als „Übersicht von Handlungsmöglichkeiten“ zur Orientierung an.
     
  2. Der Ostalbkreis sensibilisiert und fordert die im Konzept genannten externen Akteure auf, Klimaschutzmaßnahmen priorisiert und zielgerichtet umzusetzen. Das Vorreiterkonzept dient dabei als Orientierung.
     
  3. Im Hinblick auf die eigene Landkreisverwaltung bzw. die eigenen Zuständigkeiten setzt der Ostalbkreis die aufgeführten Maßnahmen um, soweit diese im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auskömmlich finanziert und mit geeignetem Personal hinterlegt sind (Finanzierungsvorbehalt). Jede Maßnahme der Landkreisverwaltung ist daraufhin zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel in anderen, verfügbaren Projekten eine höhere Zielerreichung ermöglichen.
     
  4. Die Landkreisverwaltung beauftragt künftig einen externen Dienstleister, um die Energie- und THG-Bilanz des Ostalbkreises und dessen Verwaltung bis zum Zieljahr regelmäßig fortzuschreiben, sofern dafür kein eigenes Personal gestellt werden kann. Auch dieser Ansatz steht unter Finanzierungsvorbehalt und unter dem Zustimmungsvorbehalt des Ausschusses.
     
  5. Der Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft kann in einem ersten Schritt mit der Umsetzung der Maßnahme 5.1 - Erstellung einer Sanierungsstrategie für kreiseigene Gebäude - beginnen, indem am Beispiel des BSZ Ellwangen durch einen noch zu beauftragenden Gutachter die Kosten für eine energetische Sanierung ermittelt werden, um an Hand dieses Ansatzes einen Rückschluss zum konkreten Finanzbedarf für den weiteren Gebäudebestand glaubwürdig abschätzen zu können.

 

Ö 4  
Enthält Anlagen
Radwege- und Straßenbau im Ostalbkreis    
Ö 5  
Nachhaltige Mobilität im Ostalbkreis    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Beschluss zum Abschluss eines Planungsvertrags zum Ausbau der Brenzbahn
115/2025  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Aktuelle Entwicklungen im ÖPNV
116/2025  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
ÖPNV-Aufwertungskonzeption auf der Achse Abtsgmünd - Aalen - Oberkochen
Enthält Anlagen
117/2025  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht des Geschäftsbereichs Brand- und Katastrophenschutz    
Ö 7  
Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige im Brand- und Katastrophenschutz
118/2025  
Ö 8  
Bericht der Naturschutzbeauftragten    
Ö 9  
Bekanntgabe eines nichtöffentlich gefassten Beschlusses    
Ö 10  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 11  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 12  
Frageviertelstunde