Bürgerinformationssystem

Auszug - Integriertes Vorreiterkonzept für den Ostalbkreis a) Vorstellung der Ergebnisse des integrierten Vorreiterkonzepts für den Ostalbkreis - Roadmap zur Treibhausgasneutralität durch die Fa. Energielenker Fellbach b) Umsetzung der empfohlenen Klimaschutzmaßnahmen gemäß der Roadmap zur Treibhausgasneutralität   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung mit Kreisstraßen und -radwegen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 15.07.2025 Status: öffentlich
Zeit: 14:05 - 17:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kleiner Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen
119/2025 Integriertes Vorreiterkonzept für den Ostalbkreis
a) Vorstellung der Ergebnisse des integrierten Vorreiterkonzepts für den
Ostalbkreis - Roadmap zur Treibhausgasneutralität durch die Fa. Energielenker Fellbach
b) Umsetzung der empfohlenen Klimaschutzmaßnahmen
gemäß der Roadmap zur Treibhausgasneutralität
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   

Beschluss

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmen folgendem geänderten Beschlussantrag mehrheitlich, bei 3 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen, zu:

 

a) Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt die Vorstellung der Ergebnisse des integrierten Vorreiterkonzepts für den Ostalbkreis durch die Firma Energielenker Fellbach zur Kenntnis.

 

b) Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt:
 

  1. Der Ostalbkreis sieht das integrierte Vorreiterkonzept Roadmap sowie die darin enthaltenen Maßnahmen als „Übersicht von Handlungsmöglichkeiten“ zur Orientierung an.
     
  2. Der Ostalbkreis sensibilisiert und fordert die im Konzept genannten externen Akteure auf, Klimaschutzmaßnahmen priorisiert und zielgerichtet umzusetzen. Das Vorreiterkonzept dient dabei als Orientierung.
     
  3. Im Hinblick auf die eigene Landkreisverwaltung bzw. die eigenen Zuständigkeiten setzt der Ostalbkreis die aufgeführten Maßnahmen um, soweit diese im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auskömmlich finanziert und mit geeignetem Personal hinterlegt sind (Finanzierungsvorbehalt). Jede Maßnahme der Landkreisverwaltung ist daraufhin zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel in anderen, verfügbaren Projekten eine höhere Zielerreichung ermöglichen.
     
  4. Die Landkreisverwaltung beauftragt künftig einen externen Dienstleister, um die Energie- und THG-Bilanz des Ostalbkreises und dessen Verwaltung bis zum Zieljahr regelmäßig fortzuschreiben, sofern dafür kein eigenes Personal gestellt werden kann. Auch dieser Ansatz steht unter Finanzierungsvorbehalt und unter dem Zustimmungsvorbehalt des Ausschusses.
     
  5. Der Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft kann in einem ersten Schritt mit der Umsetzung der Maßnahme 5.1 - Erstellung einer Sanierungsstrategie für kreiseigene Gebäude - beginnen, indem am Beispiel des BSZ Ellwangen durch einen noch zu beauftragenden Gutachter die Kosten für eine energetische Sanierung ermittelt werden, um an Hand dieses Ansatzes einen Rückschluss zum konkreten Finanzbedarf für den weiteren Gebäudebestand glaubwürdig abschätzen zu können.