Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt mit Wirkung zum 15. Juli 2025 eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro pro geleisteter Einsatzstunde für ehrenamtliche Mitglieder des Führungsstabs, ehrenamtliche Schiedsrichter für die Abnahme der Leistungsabzeichen der Feuerwehren und ehrenamtliche Funkbeauftragte, soweit keine andere Stelle für die Zahlung einer solchen Entschädigung zuständig ist bzw. soweit keine andere vergleichbare Zahlung erfolgt. Die Zahlung soll als Zeichen der Wertschätzung auch für solche Zeiträume erfolgen, in denen Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich Nebenleistungen und Zulagen durch andere Stellen gezahlt werden. Übungen werden nicht vergütet. Zusätzlich kann eine Reisekostenvergütung analog § 10 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit erfolgen.
Für die ehrenamtlichen Mitglieder des Führungsstabes, während der Unwetter- und Hochwasserlage im Juni 2024, erfolgt eine rückwirkende Auszahlung der Aufwandsentschädigung i.H.v. insgesamt 7.805,25 Euro entsprechend der vorgenannten Regelung.
Sachverhalt/Begründung
Im Einzelnen handelt es sich um die: > Mitglieder des Führungsstabs > Funkbeauftragte > Schiedsrichter für die Abnahme der Leistungsabzeichen der Feuerwehren
Führungsstab: Der Führungsstab, den der Ostalbkreis als untere Katastrophenschutzbehörde zur Erfüllung von Katastrophenschutzaufgaben nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz zu bilden hat, wird durch ehrenamtliche Strukturen größtenteils personell besetzt. Die Mitglieder kommen aus den Feuerwehren im Ostalbkreis und bringen spezielle Fähigkeiten und Führungserfahrung sowie Ausbildung für diese Tätigkeit im Stab mit. Die Mitglieder wurden bereits durch den Kreisbrandmeister a.D. Herrn Feil bestimmt und eingesetzt.
Funktionsbeauftragte: Nach dem Feuerwehrgesetz haben die Landkreise zur Alarmierung der Gemeindefeuerwehren geeignete Kommunikationsnetze zu errichten und zu betreiben. Zur Erfüllung und Gewährleistung dieser gesetzlichen Aufgabe und zur Aufrechterhaltung dieser Technik 24/7 - 365 Tage im Jahr sowie zur Unterstützung der Feuerwehren im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik im Landkreis sind bereits ehrenamtliche Funkbeauftragte für den Landkreis tätig. So kann auf Störungen kurzfristig und auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten des Landratsamtes durch diese ehrenamtliche Struktur reagiert werden. Darüber hinaus wird für den digitalen Sprechfunkbetrieb zukünftig eine Unterstützung der Feuerwehren im Hinblick auf z.B. das regelmäßige Updatemanagement nötig werden. Die Funkbeauftragten unterstützen die Feuerwehren in der praktischen Ausführung der Updates im Digitalfunk. Als Rückfallebene zum Digitalfunk erhält der Landkreis die ehemalige analoge Funktechnik durch die ehrenamtlichen Funkbeauftragen aufrecht. Derzeit sind vier ehrenamtliche Funkbeauftragte im Einsatz. Diese wurden bereits durch den Kreisbrandmeister a.D. Herrn Feil bestimmt und eingesetzt.
Schiedsrichter für die Abnahme der Leistungsabzeichen: Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zum Erwerb des Feuerwehr-Leistungsabzeichens finden für jede Stufe spezielle Leistungsübungen für die teilnehmenden Gruppen statt. Die Abnahme der Leistungsübungen wird von der Kreisbrandmeisterin oder dem Kreisbrandmeister durchgeführt. Über die Verleihung entscheidet eine zu bildende Schiedsrichterkommission. Diese Schiedsrichterkommission wird durch Ehrenamtliche mit spezieller Qualifikation aus den Reihen der Feuerwehren im Landkreis gebildet. Die Mitglieder der Schiedsrichterkommission wurden ebenfalls durch den Kreisbrandmeister a.D. Herrn Feil bestimmt und eingesetzt. Um dieses ehrenamtliche Engagement dieser oben genannten Personen auf Kreisebene angemessen wertzuschätzen und zu würdigen, schlägt die Landkreisverwaltung die Zahlung der o.g. Aufwandsentschädigung vor.
Eine Nachfrage bei mehreren Landkreisen hat ergeben, dass diese ihren ehrenamtlich Tätigen im Bereich Brand- und Katastrophenschutz eine Aufwandsentschädigung zahlen.
Es wird eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro pro geleisteter Einsatzstunde (60 Minuten) für ehrenamtliche Mitglieder des Führungsstabs, ehrenamtliche Schiedsrichter und ehrenamtliche Funkbeauftragte, soweit keine andere Stelle für die Zahlung einer solchen Entschädigung zuständig ist bzw. soweit keine andere vergleichbare Zahlung erfolgt, vorgeschlagen. Die Zahlung soll als Zeichen der Wertschätzung auch für solche Zeiträume erfolgen, in denen Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich Nebenleistungen und Zulagen durch andere Stellen gezahlt werden. Übungen sollen nicht vergütet werden. Zusätzlich soll eine Reisekostenvergütung analog § 10 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit erfolgen können.
Bei der Zahlung handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung, die widerrufen werden kann. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung durch den Landkreis bereitgestellt. Diese bei einigen Landkreisen gängige Praxis soll auch für den Ostalbkreis übernommen werden.
Bereits in der Vergangenheit wurden Aufwandsentschädigungen für die Schiedsrichter und die Funkbeauftragten ohne festgelegte Regelung gezahlt. Diese Praxis sowie die weiteren Zahlungen sollen durch vorliegenden Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung rechtlich fixiert werden.
Der Beschluss soll mit Wirkung zum 15. Juli 2025 gefasst werden.
Außerdem soll für die ehrenamtlichen Mitglieder des Führungsstabes während der Unwetter- und Hochwasserlage im Juni 2024 eine rückwirkende Auszahlung der Aufwandsentschädigung i.H.v. insgesamt 7.805,25 Euro entsprechend der vorgenannten Regelung erfolgen. Finanzierung und Folgekosten
Die Mittel sind durch den genehmigten Haushaltsplan, den Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz betreffend, abgedeckt und berücksichtigt. Wiederkehrende Finanzmittel werden in den jährlichen Haushaltsplanungen im Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz mit berücksichtigt. Anlagen
keine
Sichtvermerke
gez. Straub, GB Brand- und Katastrophenschutz gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||