Frau Seefried gibt gemäß § 30 Abs. 1 LKrO folgenden gefassten Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 29. April 2025 im Wortlaut bekannt:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / Der Kreistag beschließt:
- Der Ostalbkreis beendet die Trägerschaft des Vereins EKO-Energiekompetenz Ostalb e.V. und die damit verbundene Personalabstellung mit sofortiger Wirkung.
- Der Ostalbkreis tritt frühestens ab dem 01.07.2025 der regionalen Energieagentur ZEKK - Zentrum für nachhaltige Energieversorgung, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gGmbH in Heidenheim als gleichberechtigter Gesellschafter auf der Basis dieser Vorlage mit dem beigefügten Entwurf des Gesellschaftervertrags, verbunden mit der Übernahme eines Gesellschaftsanteils von 50 % zum Nennbetrag von 12.500 €, bei.
- Einer Übernahme bzw. Abstellung des noch vorhandenen Beraterpersonals aus dem EKO-Energieberatungszentrum, gegen Personal- und Sachkostenerstattung, wird zugestimmt.
- Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die dafür vorgesehenen Fördermittel des Landes aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Finanzierung der regionalen Energieagenturen an die ZEKK gGmbH weiterzuleiten. Weitergehende Finanzierungszusagen aus dem Kreishaushalt werden nicht gegeben.
- Ist die auskömmliche Finanzierung der Energieagentur durch die o.g. Fördergelder des Landes und durch eigene Einnahmen nicht mehr gesichert, so hat der Ostalbkreis seine Beteiligung an der ZEKK gGmbH zu beenden.
- Herr Landrat Dr. Bläse wird ermächtigt, alle erforderlichen formalen Entscheidungen im Hinblick auf die bevorstehende Gesellschafterfunktion zu tätigen. Dies beinhaltet insbesondere auch Entscheidungen zum Wirtschaftsplan der ZEKK gGmbH.
Es werden keine weiteren Bekanntgaben gemacht.