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Vorlage - 119/2025  

 
 
Betreff: Integriertes Vorreiterkonzept für den Ostalbkreis
a) Vorstellung der Ergebnisse des integrierten Vorreiterkonzepts für den
Ostalbkreis - Roadmap zur Treibhausgasneutralität durch die Fa. Energielenker Fellbach
b) Umsetzung der empfohlenen Klimaschutzmaßnahmen
gemäß der Roadmap zur Treibhausgasneutralität
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
15.07.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung mit Kreisstraßen und -radwegen geändert beschlossen   
Anlagen:
Integriertes_Vorreiterkonzept_Roadmap_THG_Neutralitaet_Ostalbkreis
Foliensatz_der_Firma_energielenker_projects_GmbH

Antrag der Verwaltung

 

a) Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt die Vorstellung der Ergebnisse des integrierten Vorreiterkonzepts für den Ostalbkreis durch die Firma Energielenker Fellbach zur Kenntnis.

 

b) Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt:
 

  1. Der Ostalbkreis stimmt dem Maßnahmenkatalog aus dem Integrierten Vorreiterkonzept - Roadmap zur Treibhausgasneutralität zu.
     
  2. Der Ostalbkreis wirkt auf die dort genannten externen Akteure ein, die vorgeschlagenen Maßnahmen gemäß dem Zeitplan (Roadmap) umzusetzen.
     
  3. Im Hinblick auf die eigene Landkreisverwaltung bzw. die eigenen Zuständigkeiten setzt der Ostalbkreis die aufgeführten Maßnahmen um, soweit diese im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auskömmlich finanziert und mit geeignetem Personal hinterlegt sind (Finanzierungsvorbehalt).
     
  4. Die Landkreisverwaltung beauftragt künftig einen externen Dienstleister, um die Energie- und THG-Bilanz des Ostalbkreises und dessen Verwaltung bis zum Zieljahr regelmäßig fortzuschreiben, sofern dafür kein eigenes Personal gestellt werden kann. Auch dieser Ansatz steht unter Finanzierungsvorbehalt.
     


 

  1. Der Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft kann in einem ersten Schritt mit der Umsetzung der Maßnahme 5.1 - Erstellung einer Sanierungsstrategie für kreiseigene Gebäude - beginnen, indem am Beispiel des BSZ Ellwangen durch einen noch zu beauftragenden Gutachter die Kosten für eine energetische Sanierung ermittelt werden, um an Hand dieses Ansatzes einen Rückschluss zum konkreten Finanzbedarf für den weiteren Gebäudebestand glaubwürdig abschätzen zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Einführung
 

Klimaschutz ist und bleibt ein bereichs- und aufgabenübergreifendes Querschnittsthema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Den Gemeinden, Städten und Landkreisen kommt beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Daher haben die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände Ende 2015 den „Klimaschutzpakt Baden-Württemberg“ geschlossen.

Im Klimaschutzpakt bekennen sich die Parteien zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu den Zielen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW). Mit dem Klimaschutzpakt setzen das Land und die kommunalen Landesverbände auch den gesetzlichen Auftrag des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg um, wonach das Land die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Vorbildfunktion unterstützt. Der Ostalbkreis ist dem Klimaschutzpakt am 14.01.2016 beigetreten.

 

Auch im Koalitionsvertrag 2025 ist der Klimaschutz im Kapitel Wirtschaftswachstum prominent vertreten. Die Koalitionäre bekennen sich zum Ziel der Klimaneutralität 2045, wobei zugleich auf Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit geachtet werden soll. Der Ausstieg aus fossiler Energie wird nicht in Frage gestellt. Der Koalitionsvertrag betont die Bedeutung des europäischen Emissionshandels und der nationalen CO2 -Bepreisung. Damit soll der Treibhausgasausstoß schrittweise verteuert werden, um einen Anreiz zu bieten in klimafreundliche Technologien zu investieren. Das gemeinsame Zielbild ist Deutschland als Industrieland, das klimaneutral wird.

 

Vorgang
 

Die organisatorische Verankerung des Themenkomplexes Klimaschutz und Nachhaltigkeit innerhalb der Landkreisverwaltung wurde 2021 mit der Einrichtung des Referats Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Dezernat Umwelt und Energie (IV/01) vorgenommen. Ziel des Referats ist es, systematischen Klimaschutz als Querschnittsaufgabe innerhalb der Verwaltung und als Gemeinschaftsaufgabe außerhalb der Verwaltung zu ermöglichen.
 

Nach der Beschlussfassung zur „Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzeptes zur Erlangung einer Roadmap zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 für den Ostalbkreis“ (Vorlage 137/2022) wurde die Erstellung einer Klimaschutzstrategie (im Folgenden als Roadmap bezeichnet) für den Ostalbkreis und dessen Kommunalverwaltung ausgeschrieben. Die Roadmap schreibt das im Jahr 2012 erstellte Integrierte Klimaschutzkonzept für den Ostalbkreis (Vorlage 219/2013) fort, welches mit der BISKO-Bilanzierungsmethodik und den novellierten Energie- und Klimazielen nicht mehr kompatibel ist.
 

Nach einem Auswahlverfahren hat das Referat Klimaschutz und Nachhaltigkeit den externen Dienstleister energielenker projects GmbH aus Fellbach mit der Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzeptes – den Arbeitspaketen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) folgend – beauftragt. Dieses vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Projekt unterstützt kommunale Verwaltungen wie das Landratsamt Ostalbkreis dabei, ihre Klimaschutzstrategie fortzuschreiben und umzusetzen.


Mit der Erstellung der neuen Roadmap zur Netto-Treibhausgasneutralität (sog. Netto-Null) sieht sich die Landkreisverwaltung in ihren Bemühungen bestärkt, gemäß § 10 Abs. 1 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (im Folgenden als KlimaG BW bezeichnet), bis zum Jahr 2040 die Weichen für eine netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung zu stellen.

 

Die Roadmap ist als Anlage diesem Schriftsatz beigefügt. Sie gliedert sich in drei Hauptabschnitte:

 

I. Teil (Kapitel 2-8):   Detaillierte Ist- und Soll-Analysen des Endenergieverbrauchs                                            und der daraus resultierenden THG-Emissionen der                                                                       Landkreisverwaltung und im Ostalbkreis zwischen 2022 und                                                         2035 bzw. 2040.

II. Teil (Kapitel 9-11):   Übergeordnete Steuerungsprozesse (Verstetigung, Controlling                                            und Kommunikation), die geschaffen bzw. aufrechterhalten                                                         werden müssen, um die Zielerreichbarkeit gewährleisten zu                                                         können.

III. Teil (Anlage I und II):  Detaillierter Zeitplan mit Klimaschutzmaßnahmen                                                           (Maßnahmenkatalog).

 

Im Einzelnen stellt sich dies wie folgt dar:

 

I. Teil (Kapitel 2-8): Ist- und Soll-Analysen
 

Im Zuge der Konzepterstellung wurden für den Ostalbkreis und dessen Verwaltung Folgendes ermittelt und erarbeitet:

-          Bestandsaufnahme: Endenergieverbrauch und CO2-Emissionen im Referenzjahr 2022 nach dem BISKO-Standard;

-          Drei Szenarien für die schrittweise Minderung der CO2-Emissionen in fünfjährigen Abständen und bis zum Zieljahr (2035 für die Verwaltung, 2040 für den Landkreis) inkl. Ausbau der erneuerbaren Energieträger;

-          CO2-Minderungsziele für die Sektoren Wirtschaft, Haushalte und Verkehr (gemäß § 10 KlimaG BW obliegt die Einhaltung des jeweiligen Sektorziels dem federführend verantwortlichen Ministerium);

-          CO2-Minderungsziele für die Verwaltungsbereiche Liegenschaften, Fuhrpark, Dienstreisen und Arbeitswege.

Ist- und Soll-Analyse des Landkreises

 

Die Ist-Analyse zeigt, dass sich der Endenergieverbrauch im Ostalbkreis zu 52 % aus Wärme, 27 % aus Verkehr und 21 % aus Strom zusammensetzt.
 

Der Pro-Kopf-Ausstoß (CO₂-Fußabdruck) im Jahr 2022 lag bei 8,0 tCO2e pro Kreiseinwohner (CO2e bedeutet: CO₂-Äquivalent = alle Treibhausgase zusammenfassend), 20 % weniger als im Jahr 2012 (das letzte Mal, als diese Daten für den Ostalbkreis unabhängig erhoben wurden).
 

Das erklärte Ziel bis zum Jahr 2025 einerseits 50 % des gesamten Strom- und andererseits 50 % des Wärmebedarfs im Ostalbkreis über erneuerbare Energien zu decken (Vorlage

058/2010) wurde im Jahr 2022 noch nicht erreicht. Im Jahr 2022 wurden 40 % des Strombedarfs (vor allem durch Sonnen- und Windenergie) und 18 % der Wärmeversorgung (vor allem durch Biomasse) im Ostalbkreis durch erneuerbare Energien gedeckt.
 

Im Bilanzjahr 2022 hat der Industriesektor 42 % aller CO₂-Emissionen im Ostalbkreis zu veranworten. Mit jeweils 30 % und 28 % haben die Sektoren Haushalte und Verkehr die restlichen CO₂-Emissionen verursacht.
 

Die Landkreisverwaltung hingegen setzte weniger als 0,3 % aller Treibhausgase im Ostalbkreis frei.

Die Soll-Analyse deutet darauf hin, dass der Ostalbkreis seinen Endenergieverbrauch um 24 % und seine THG-Emissionen um 88 % senken soll, um THG-Neutralität bis 2040 erreichen zu können (Kapitel 5 der Roadmap).

Endenergieverbrauch und Treibhausgasemissionen des Landkreises Ostalbkreis 2022-40

 

2022

2040

Veränderung

Energieverbrauch (GWh/a)

7.722

5.850

-24 %

THG-Emissionen (MtCO2e/a)

2,555

0,311

-88 %


Aus der nachfolgenden Grafik kann der prognostizierte Absenkpfad der Treibhausgas-Emissionen für den Ostalbkreis im Klimaschutzszenario entnommen werden.


 

Verbunden mit einer Umstellung von 77 % aller motorisierten Verkehrsmittel auf alternative Antriebe (z. B. E-Motoren, Brennstoffzellen) sowie der Reduktion der Fahrleistung im motorisierten Individualverkehr um 20 % weist der Verkehrssektor mit 61 % das größte Einsparpotenzial im Endenergieverbrauch im Jahr 2040 auf.
 

Der energetische Sanierungspfad für den Landkreis sieht 20 %-Strom- und 13 %-Wärmeeinsparung in privaten Haushalten bis 2040 vor.
 

In Anlehnung an den Dreiklang aus § 3 Abs. 1 KlimaG BW „Vermeiden-Verringern-Versenken“ erfordert neben der Verringerung des Energiebedarfs die angestrebte THG-Neutralität des Landkreises eine komplette Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energieträger bis 2040. Parallel dazu steigt der Stromverbrauch bis zum Zieljahr 2040 um fast 1,8-mal im Vergleich zum Jahr 2022, vor allem wegen der Verstromung von Industrieprozessen, die derzeit von fossilen Energieträgern angetrieben werden.
 

Der steigende Stromverbrauch ist durch den weiteren Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen zu bedienen.


Erneuerbare Energieträger

Stromertrag 2022 (GWh/a)

Stromertrag 2040 (GWh/a)

Anstieg des Stromertrags (2022-2040)

Windenergie

277

1.079

290 %

Sonnenenergie

282

4.127

1.363 %

 

Aus der nachfolgenden Grafik ist der Ausbaupfad der erneuerbaren Energieträger (Klimaschutzszenario) ersichtlich:

 

 

Der Überschuss an produziertem Strom wird den alternativen Antrieben, dem regenerativen Heizstrom und der bilanziellen THG-Neutralität dienen; bei einer bilanziellen THG-Neutralität handelt es sich um CO2-Emissionen, die außerhalb des Kreisgebiets entstehen und mit dem im Ostalbkreis eigenproduzierten und ins Netz eingespeisten Ökostrom vermieden werden.
 

Bei einer echten THG-Neutralität werden CO2-Emissionen, die im Zieljahr nicht weiterreduziert werden können (sog. unvermeidbare Restemissionen, insbesondere aus den Sektoren Industrie und Verkehr) anhand technologischer (DAC, Direct Air Capture) und/oder natürlicher Kohlenstoffsenken aus der Atmosphäre abgeschieden.

 

Ist- und Soll-Analyse der Verwaltung

 

Die Ist-Analyse zeigt, dass der Endenergieverbrauch der Landkreisverwaltung zu 52 % aus Wärme, 35 % aus Verkehr (vor allem Wege zur Arbeit) und 13 % aus Strom stammt.

Der Pro-Kopf-Ausstoß (CO₂-Fußabdruck) im Jahr 2022 lag bei 4,3 tCO2e pro Vollzeitäquivalent (VZÄ). Im Jahr 2022 wurden 75 % des Strombedarfs (vor allem durch zertifizierten


Ökostrom) und 31 % der Wärmeversorgung (vor allem durch Holzverbrennung[1]) der Verwaltung durch erneuerbare Energien gedeckt.

 

Im Bilanzjahr 2022 hat der Gebäudebereich 57 % aller CO₂-Emissionen der Verwaltung zu verantworten. Der Mobilitätsbereich hat 43 % der Gesamtemissionen verursacht, wovon weniger als 2 % auf Dienstreisen entfallen.
 

Die Soll-Analyse deutet darauf hin, dass die Landkreisverwaltung ihren Energieverbrauch um 35 % und ihre CO2-Emissionen um 78 % (im Vergleich zum Referenzjahr 2022) reduzieren soll, um Treibhausgasneutralität bis spätestens 2035 erreichen zu können (Kapitel 6 der Roadmap).

 

Endenergieverbrauch und Treibhausgasemissionen der Landkreisverwaltung 2022-2035

 

2022

2035

Veränderung

Energieverbrauch (GWh/a)

23,93

15,50

-35 %

THG-Emissionen (MtCO2e/a)

0,007

0,002

-78 %

 

Der empfohlene THG-Absenkungspfad für die Landkreisverwaltung ist in der folgenden Grafik dargestellt:

Verbunden mit einer Umstellung von 92 % der Fahrzeuge des kommunalen Fuhrparks auf alternative Antriebe sowie die Verkehrsverlagerung in Richtung Umweltverbund[2] weist der

Mobilitätsbereich mit 53 % das größte Einsparpotenzial im Endenergieverbrauch im Jahr 2035 auf. Der energetische Sanierungspfad für die Verwaltung sieht 18 %-Strom- und 27 %-Wärmeeinsparungen in den kreiseigenen Liegenschaften ab 2025 vor.
 

Neben der Verringerung des Energiebedarfs erfordert die angestrebte THG-Neutralität der Verwaltung die konsequente Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energieträger bis 2035.
 

Parallel dazu steigt der Stromverbrauch bis zum Zieljahr 2035 um fast 1,5-mal im Vergleich zum Jahr 2022, vor allem wegen der Elektrifizierung von Heizsystemen in den kreiseigenen Liegenschaften, die derzeit von fossilen Energieträgern befeuert werden.

 

Erneuerbare Energieträger

Stromertrag 2022 (MWh/a)

Stromertrag 2035 (MWh/a)

Anstieg des Stromertrags (2022-2035)

Sonnenenergie

255

583

129 %

 

 

II. Teil (Kapitel 9-11): Übergeordnete Steuerungsprozesse


In der Roadmap ist es vorgesehen, dass das Referat Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Landkreisverwaltung bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen hat. Zu diesen übergeordneten Steuerungsprozessen gehören,
 

a)      Bilanzierung des Endenergieverbrauchs und der CO2-Emissionen der Landkreisverwaltung in einem Abstand von zwei Jahren. Dabei werden Quellen von direkten (Scope 1 gemäß

dem Standard des Treibhausgasprotokolls / GHG Protocol) und indirekten (Scope 2 und 3 nach dem GHG Protocol) Emissionen nach dem BISKO-Standard in eine THG-Bilanz gezogen (Kapitel 10.3 der Roadmap).
 

b)      Bilanzierung des Endenergieverbrauchs und der CO2-Emissionen des Landkreises in einem Abstand von fünf Jahren und nach dem BISKO-Standard. Da bei einer Bilanzierung auf kommunaler Ebene das Territorialprinzip gilt, bleiben vor- und nachgelagerten Emissionen (Scope 3) in der Bilanz unberücksichtigt, um Doppelzählungen zu vermeiden.
 

c)      Nachrichtliche Erfassung von Indikatoren, die eine indirekte Minderung der CO2-Emissionen ermitteln, z. B. Klimabildung, Klimafonds und Klimadashboard.
 

d)      Controlling und sukzessive Weiterentwicklung der Klimaschutzmaßnahmen. Die kontinuierliche Erfassung von Energieverbräuchen und Treibhausgasemissionen des Landkreises und der Verwaltung dient dazu, die Umsetzung der Maßnahmen und deren Wirksamkeit im Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele zu überprüfen. Bei Bedarf werden Maßnahmen angepasst, um ihren Wirkungsgrad und Wirtschaftlichkeit zu steigern, neuen Vorschriften zu entsprechen und um die finanziellen Rahmenbedingungen einzuhalten.
 

e)      Prozessbegleitung und -steuerung zusammen mit den Mitgliedern des Internen Klimaschutzbeirats. Dem Kreistagsbeschluss (Vorlage 146/2021) zufolge sollen Mitglieder dieses Klimaschutzbeirats Maßnahmen zum Klimaschutz weiterentwickeln.
 

f)       Regelmäßige Berichterstattung an den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung über die Energie- und THG-Bilanz, den aktuellen Stand der Maßnahmenumsetzung, erforderliche Investitionen in den Klimaschutz und die daraus resultierenden Kosteneinsparungen angesichts § 8 Abs. 6. KlimaG BW über die Einführung eines kommunalen Schattenpreises (Kapitel 9.2 und 10 der Roadmap).
 

g)      Anlaufstelle innerhalb der Verwaltung und zwischen der Verwaltung und externen Akteuren als sachkundige Koordinierungsstelle für die Roadmap.
 

h)      Überzeugungs- und Aufklärungsarbeit mit dem Ziel, mit kommunalen Einrichtungen und der Zivilgesellschaft an einem Strang zu ziehen und die in der Roadmap dargelegten Energie- und Klimaziele gemeinsam zu verfolgen.


 

III. Teil (Anlage I und II): Zeitschiene mit Klimaschutzmaßnahmen (Maßnahmenkatalog)
 

Um THG-Neutralität bis zum Zieljahr zu erreichen, sind 24 Maßnahmen nach einem festgelegten Zeitplan und in zwei Teilkonzepte – für den Landkreis und die Verwaltung – in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst:


Maßnahme

Titel

Teilkonzept Landkreis

1.1

Klimabildung in und mit Bildungseinrichtungen

1.2

Etablierung eines Klimafonds

1.3

Aufbau einer interkommunalen Kreislaufwirtschaft

1.4

Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit

2.1

Ausbau PV-Anlagen

2.2

Ausbau Windenergie-Anlagen

2.3

Netzausbau und Speicherlösungen für Strom und Wärme

3.1

Gründung einer Energieagentur für Bürgerschaft, Unternehmen und Kommunen

3.2

Aufbau der Website des Referats Klimaschutz und Nachhaltigkeit

4.1

Landkreisweite Gebäudeenergie-Effizienzkampagne

4.2

Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts mit baulichen Vorgaben

4.3

Prüfung und Nutzung von Potenzialen zur multifunktionalen Flächennutzung

4.4

Erhalt, Ausbau und Schaffung von CO2-Senken

 

 

Maßnahme

Titel

Teilkonzept Verwaltung

5.1

Erstellung einer Sanierungsstrategie

5.2

Ausbauoffensive der erneuerbaren Stromproduktion

5.3

Umfassende Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung

5.4

Reduktion der Scope 3-Emissionen

5.5

Klimaneutraler Fuhrpark

5.6

Digitalisierung der Verwaltung

5.7

Steigerung der Energieeffizienz in landkreiseigenen Liegenschaften

5.8

Sensibilisierung der Verwaltungsangestellten - Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit

5.9

Ausbau erneuerbarer Wärmeerzeugung

5.10

Erarbeitung von Nachhaltigkeitsrichtlinien für Dienstreisen

5.11

Kompensationsleistungen

 


 

Die Details zum Maßnahmenkatalog und zum Zeitplan der Roadmap können im Hinblick auf eine bessere Lesbarkeit aus der beigefügten Anlage entnommen werden.

Pro Maßnahme findet sich dort ein ausführlicher Maßnahmensteckbrief in dem alle relevanten Informationen zur Wirkung, zur Ausführbarkeit und zur Finanzierung enthalten sind. Alle Maßnahmensteckbriefe sind in der Anlage enthalten.

 

Nachfolgend ist ein Beispiel für einen solchen Maßnahmensteckbrief aufgeführt:



Die Reihenfolge (Priorisierung), in der die Maßnahmen umzusetzen sind, ist mit der Klima-Rangfolge von Vermeiden-Verringern-Senken laut § 3 Abs. 1 KlimaG BW durchaus konform. Dadurch wird – als Beispiel – der Reduzierung der Fahrleistung im motorisierten Individualverkehr eine höhere Priorität beigemessen als der Umstellung auf alternative Antriebe; dem Ausbau erneuerbarer Energien wird eine höhere Priorität eingeräumt als der Abscheidung von CO2 aus der Luft.
 

Im Teilkonzept Verwaltung, in dem die Umsetzung einiger Klimaschutzmaßnahmen mit erheblichen Investitionskosten verbunden ist, dient die Priorisierung der Maßnahmen der allgemeinen Vorbildfunktion der Landkreisverwaltung gemäß § 5 KlimaG BW.
Die Landkreisverwaltung will mit gutem Beispiel vorangehen und der allgemeinen Vorbildfunktion in eigener Verantwortung gerecht werden. Besonders geeignet hierfür ist die punktuelle Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, um ihre Durchführbarkeit und Wirksamkeit zu zeigen (sog. Proof of Concept, d. h. beweisbare Umsetzbarkeit). Somit können sich Gemeinden im Ostalbkreis an der Landkreisverwaltung ein Beispiel nehmen und Nachahmungseffekte in der Bürgerschaft potenziert werden.
 

Die Beiträge zur Emissionsminderung im Landkreis, welche die Sektoren Wirtschaft, Haushalte und Verkehr zu erbringen haben, obliegen dem § 10 KlimaG BW. Das Teilkonzept Landkreis beinhaltet keine Klimaschutzmaßnahmen im Handlungsfeld Mobilität; die Zuständigkeit für die Konzipierung und Implementierung dieser Maßnahmen bleibt dem Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität weiterhin vorbehalten. Auch die kommunale Wärmeplanung (§ 27 KlimaG BW) ist kein Gegenstand der Roadmap, sondern liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden im Ostalbkreis.


Darüber hinaus ist das Maßnahmenpaket im Teilkonzept Landkreis (Anlage II, Maßnahmen 1.1 bis 4.4) gegenwärtig finanziell und personell kaum noch tragbar. Vor diesem Hintergrund dienen die Klimaschutzmaßnahmen im Teilkonzept Landkreis primär dazu, Klimaschutz in privatwirtschaftlichen Bereichen anzuspornen. Der unmittelbare Einfluss, den die Landkreisverwaltung auf klimarelevante und energiebezogene Entscheidungen im Sinne der Roadmap auszuüben hat, beschränkt sich beim privaten Sektor auf das Informieren und Sensibilisieren (Kapitel 11.1 der Roadmap). Demzufolge kann die Landkreisverwaltung nur bedingt den Ost­albkreis auf Netto-Null zusteuern. Die Einbindung von externen Akteuren für die Erreichung der Energie- und Klimaziele des Ostalbkreises bleibt weiterhin unverzichtbar.

 

Die folgenden zwei Tabellen (s. u.) bieten eine grobe Abschätzung der kumulierten Investitionskosten – des Kostenträgers ungeachtet – die mit der jährlichen Reduktion von CO2-Emissionen bis zur Erreichung einer THG-Neutralität im Zieljahr verbunden sind. Der Reihenfolge (Priorisierung) der Maßnahmenumsetzung zufolge hat jeder zuständige Geschäftsbereich die erforderlichen Finanzierungsmittel in seine Haushaltsplanung – ab 2025 und unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – einzustellen.
 

I. Tabelle: Kosten-Nutzen-Analyse der Klimaschutzmaßnahmen im Teilkonzept Landkreis

 

Gesamtinvestition in Euro:

  • Hoch = mehr als 1 Million €
  • Mittel = mehr als 10.000 € aber weniger als 1 Million €
  • Gering = weniger als 10.000 €

 

Jährliche THG-Einsparung in Tonnen

  • Hoch = mehr als 1 Million tCO2e/a
  • Mittel = mehr als 10.000 tCO2e/a aber weniger als 1 Million tCO2e/a
  • Gering = weniger als 10.000 tCO2e/a

 

 

Maßnahme

Titel

Gesamtinvestition in Euro

Jährliche THG-Einsparung in Tonnen

Teilkonzept Landkreis

1.1

Klimabildung in und mit Bildungseinrichtungen

gering

gering

1.2

Etablierung eines Klimafonds

gering

mittel

1.3

Aufbau einer interkommunalen Kreislaufwirtschaft

gering

mittel

1.4

Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit

gering

gering

2.1

Ausbau PV-Anlagen

hoch

hoch

2.2

Ausbau Windenergie-Anlagen

hoch

hoch

2.3

Netzausbau und Speicherlösungen für Strom und Wärme

hoch

hoch

3.1

Gründung einer Energieagentur für Bürgerschaft, Unternehmen und Kommunen

mittel

mittel

3.2

Aufbau der Website des Referats Klimaschutz und Nachhaltigkeit

mittel

mittel

4.1

Landkreisweite Gebäudeenergie-Effizienzkampagne

mittel

mittel

4.2

Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts mit baulichen Vorgaben

mittel

gering

4.3

Prüfung und Nutzung von Potenzialen zur multifunktionalen Flächennutzung

gering

mittel

4.4

Erhalt, Ausbau und Schaffung von CO2-Senken

mittel

mittel


II. Tabelle: Kosten-Nutzen-Analyse der Klimaschutzmaßnahmen im Teilkonzept Verwaltung

 

Gesamtinvestition in Euro

  • Hoch = mehr als 1 Million €
  • Mittel = mehr als 10.000 € aber weniger als 1 Million €
  • Gering = weniger als 10.000 €

 

Jährliche THG-Einsparung in Tonnen

  • Hoch = mehr als 1.000 tCO2e/a
  • Mittel = mehr als 10 tCO2e/a aber weniger als 1.000 tCO2e/a
  • Gering = weniger als 10 tCO2e/a

 

Maßnahme

Titel

Gesamtinvestition in Euro

Jährliche THG-Einsparung in Tonnen

Teilkonzept Verwaltung

5.1

Erstellung einer Sanierungsstrategie

mittel

hoch

5.2

Ausbauoffensive der erneuerbaren Stromproduktion

hoch

hoch

5.3

Umfassende Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung

mittel

hoch

5.4

Reduktion der Scope 3-Emissionen

gering

mittel

5.5

Klimaneutraler Fuhrpark

hoch

hoch

5.6

Digitalisierung der Verwaltung

mittel

mittel

5.7

Steigerung der Energieeffizienz in landkreiseigenen Liegenschaften

hoch

hoch

5.8

Sensibilisierung der Verwaltungsangestellten - Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit

gering

gering

5.9

Ausbau erneuerbarer Wärmeerzeugung

hoch

hoch

5.10

Erarbeitung von Nachhaltigkeitsrichtlinien für Dienstreisen

gering

gering

5.11

Kompensationsleistungen

mittel

hoch


Von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen ist neben den notwendigen Investitionen auch ein etabliertes Klimaschutzmanagement innerhalb der Landkreisverwaltung, da es personelle Kapazitäten braucht, um weiterhin den kommunalen Klimaschutz systematisch voranzubringen.


[1] Obwohl Holz als nachwachsender Rohstoff gilt, ist das Heizen mit Holz nicht klimaneutral (Umweltbundesamt).

 

[2] Unter Umweltverbund werden alle umweltverträglichen Verkehrsmittel verstanden. Darunter fallen der ÖPNV, Carsharing und Mitfahrzentralen sowie nicht motorisierte Verkehre, wie etwa das Bestreiten von Wegen zu Fuß oder mit dem Fahrrad.


Finanzierung und Folgekosten
 

Die Umsetzung der internen Klimaschutzmaßnahmen erfolgt unter Finanzierungsvorbehalt durch die zuständigen Geschäftsbereiche. Es bedarf dabei einer fortlaufenden Einstellung der erforderlichen Finanzierungsmittel in die Haushaltsplanung des jeweils zuständigen Geschäftsbereichs und eines gesonderten Beschlusses des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung.
 

Durch den künftigen Wegfall der Stelle „Beauftragter für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ im Referat Klimaschutz und Nachhaltigkeit (Vorlage 226-1/2024) sind alle übergeordneten Steuerungsprozesse (Verstetigung, Controlling und Kommunikation) auf das noch finanzierbare Mindestmaß zurückzufahren.
 

Für die regelmäßige Fortschreibung der kreiseigenen THG-Bilanz muss nach Auskunft des bisherigen externen Dienstleisters mit ca. 10.000 € je Fortschreibung gerechnet werden. Für die Erstellung einer Bilanz für die Landkreisverwaltung ist mit einem Betrag in ähnlicher Höhe zu rechnen, welcher nach der vorliegenden Roadmap für 2026 vorzusehen ist.

 


Anlagen

 

  1. Integriertes Vorreiterkonzept für den Ostalbkreis: Roadmap zur THG-Neutralität
  2. Foliensatz der Firma energielenker projects GmbH

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bodamer, GB IV/01

gez. Seefried, Dezernat IV

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Integriertes_Vorreiterkonzept_Roadmap_THG_Neutralitaet_Ostalbkreis (4891 KB)    
Anlage 1 2 Foliensatz_der_Firma_energielenker_projects_GmbH (1083 KB)