Antrag der Verwaltung Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt mit Wirkung zum 15. Juli 2025 eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro pro geleisteter Einsatzstunde für ehrenamtliche Mitglieder des Führungsstabs, ehrenamtliche Schiedsrichter für die Abnahme der Leistungsabzeichen der Feuerwehren und ehrenamtliche Funkbeauftragte, soweit keine andere Stelle für die Zahlung einer solchen Entschädigung zuständig ist bzw. soweit keine andere vergleichbare Zahlung erfolgt. Die Zahlung soll als Zeichen der Wertschätzung auch für solche Zeiträume erfolgen, in denen Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich Nebenleistungen und Zulagen durch andere Stellen gezahlt werden. Übungen werden nicht vergütet. Zusätzlich kann eine Reisekostenvergütung analog § 10 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit erfolgen. Für die ehrenamtlichen Mitglieder des Führungsstabes, während der Unwetter- und Hochwasserlage im Juni 2024, erfolgt eine rückwirkende Auszahlung der Aufwandsentschädigung i.H.v. insgesamt 7.805,25 Euro entsprechend der vorgenannten Regelung.
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