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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung mit Kreisstraßen und -radwegen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung mit Kreisstraßen und -radwegen
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Datum: Di, 15.07.2025 Status: öffentlich
Zeit: 14:05 - 17:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kleiner Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Integriertes Vorreiterkonzept für den Ostalbkreis a) Vorstellung der Ergebnisse des integrierten Vorreiterkonzepts für den Ostalbkreis - Roadmap zur Treibhausgasneutralität durch die Fa. Energielenker Fellbach b) Umsetzung der empfohlenen Klimaschutzmaßnahmen gemäß der Roadmap zur Treibhausgasneutralität
Enthält Anlagen
119/2025  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Radwege- und Straßenbau im Ostalbkreis    
Ö 5  
Nachhaltige Mobilität im Ostalbkreis    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Beschluss zum Abschluss eines Planungsvertrags zum Ausbau der Brenzbahn
115/2025  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Aktuelle Entwicklungen im ÖPNV
116/2025  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
ÖPNV-Aufwertungskonzeption auf der Achse Abtsgmünd - Aalen - Oberkochen
Enthält Anlagen
117/2025  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht des Geschäftsbereichs Brand- und Katastrophenschutz    
Ö 7  
Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige im Brand- und Katastrophenschutz
118/2025  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt mit Wirkung zum 15. Juli 2025 eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro pro geleisteter Einsatzstunde für ehrenamtliche Mitglieder des Führungsstabs, ehrenamtliche Schiedsrichter für die Abnahme der Leistungsabzeichen der Feuerwehren und ehrenamtliche Funkbeauftragte, soweit keine andere Stelle für die Zahlung einer solchen Entschädigung zuständig ist bzw. soweit keine andere vergleichbare Zahlung erfolgt.

Die Zahlung soll als Zeichen der Wertschätzung auch für solche Zeiträume erfolgen, in denen Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich Nebenleistungen und Zulagen durch andere Stellen gezahlt werden.

Übungen werden nicht vergütet.

Zusätzlich kann eine Reisekostenvergütung analog § 10 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit erfolgen.

 

Für die ehrenamtlichen Mitglieder des Führungsstabes, während der Unwetter- und Hochwasserlage im Juni 2024, erfolgt eine rückwirkende Auszahlung der Aufwandsentschädigung i.H.v. insgesamt 7.805,25 Euro entsprechend der vorgenannten Regelung.

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    15.07.2025 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.

Ö 8  
Bericht der Naturschutzbeauftragten    
Ö 9  
Bekanntgabe eines nichtöffentlich gefassten Beschlusses    
Ö 10  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 11  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 12  
Frageviertelstunde