Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Die Übertragung zur Durchführung von Aufgaben nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) an die Stadt Schwäbisch Gmünd wird für diesen Bereich zum 01.04.2025 aufgehoben.
Die Verwaltung veranlasst die Bekanntmachung zur Aufhebung der Satzung.
Es wird einer Personalaufstockung von 0,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zur Aufgabenerledigung durch den Ostalbkreis zugestimmt.
17.03.2025 - Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Gesundheit empfehlen dem Kreistag einstimmig, dem Antrag der Verwaltung zuzustimmen.
18.03.2025 - Kreistag
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung im Rahmen der Pauschalabstimmung einstimmig zu (siehe TOP 1).