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Vorlage - 025/2025  

 
 
Betreff: Übertragung der Rechnungs- und Kassenprüfung der Breitband Ostalb KAöR auf die Stabsstelle Rechnungsprüfung des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
18.03.2025 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anstaltssatzung der Breitband Ostalb KAöR

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt, der Stabsstelle Rechnungsprüfung des Ostalbkreises die Rechnungs- und Kassenprüfung der Breitband Ostalb KAöR gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung (GemO) zu übertragen.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis und seine 42 Städte und Gemeinden verfolgen gemeinsam das Ziel, eine flächendeckend gut ausgebaute Glasfaserinfrastruktur zu errichten. Für ein interkommunales Vorgehen und um mit großem politischem Gewicht die Interessen der kommunalen Ebene gegenüber Bund und Land vertreten zu können, beschloss der Kreistag am 24.03.2015 den Beitritt zu Komm.Pakt.Net (KPN).

 

Aufgrund der Gründung der OEW-Breitband GmbH im August 2021 und dem Einstieg der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke in die Breitbandinfrastruktur kristallisierte sich heraus, dass bis auf den Ostalbkreis bei allen anderen beteiligten Landkreisen zukünftig Doppelstrukturen vorliegen würden. Aus diesem Grund wurde in der Folge die Auflösung der Komm.Pakt.Net beschlossen. Da der Ostalbkreis der einzige Landkreis ist, der als Beteiligter bei KPN nicht zugleich Mitglied bei der OEW ist, würde er aufgrund der neuen Strukturen zur Umsetzung des Breitbandausbaus nicht von einem positiven Geschäftsergebnis der OEW profitieren. Der Ostalbkreis und seine 42 Städte und Gemeinden haben sich daraufhin entschieden eine eigene Nachfolgeorganisation zu gründen. Am 30.04.2024 fand die Gründungsversammlung der Breitband Ostalb KAöR statt, die ihre Arbeit am 01.07.2024 aufgenommen hat.

 

In der einstimmig beschlossenen Satzung für die Breitband Ostalb KAöR ist unter § 12 Abs. 4 geregelt, dass die örtliche Prüfung nach § 102 d Abs. 2 GemO der Stabsstelle Rechnungsprüfung des Ostalbkreises übertragen werden soll. Da die Aufgabe der Rechnungs- und Kassenprüfung für die Breitband Ostalb KAöR nach § 48 Landkreisordnung (LKrO) i.V.m. §§ 110, 111 GemO nicht in den unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der Stabsstelle Rechnungsprüfung fällt, ist laut § 112 Abs. 2 Nr. 4 GemO die Übertragung der Aufgabe der Rechnungs- und Kassenprüfung durch den Kreistag des Ostalbkreises erforderlich.  


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten der Rechnungsprüfung werden vom Ostalbkreis getragen.

 


Anlagen

 

Anstaltssatzung der Breitband Ostalb KAöR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anstaltssatzung der Breitband Ostalb KAöR (6505 KB)