Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Um den besonderen Bedarfen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Rechnung zu tragen wurden zum 01.01.2011 mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Leistungen für Bildung und Teilhabe eingeführt. Diese Leistungen erhalten auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, für die Kinderzuschlag oder Wohngeld gewährt wird (§ 6 b des Bundeskindergeldgesetzes - BKGG). Das Land Baden-Württemberg hat durch Gesetz die Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG auf die Stadt- und Landkreise übertragen und die Möglichkeit geschaffen, diesen Aufgabenbereich auf kreisangehörige Städte und Gemeinden per Satzung zu delegieren.
Die Stadt Schwäbisch Gmünd hat hiervon Gebrauch gemacht und die Delegation beim Ostalbkreis beantragt. Der Kreistag hat am 20.12.2011 die „Satzung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz“ beschlossen und die Zuständigkeit auf die Stadt Schwäbisch Gmünd für die Leistungsberechtigten aus dem Stadtgebiet Schwäbisch Gmünd mit Wirkung vom 01.01.2011 übertragen.
Durch die „Vereinbarung zur Kostenerstattung für die Durchführung von Aufgaben nach § 6 b BKGG im Ostalbkreis“ werden der Stadt Schwäbisch Gmünd quartalsweise vom Ostalbkreis die Kosten für die Leistungen zur Bildung und Teilhabe erstattet. Darüber hinaus erfolgt ein Verwaltungskostenzuschuss zu den Personalkosten.
II. Situation im Ostalbkreis
Der Ostalbkreis erbringt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Bildungs- und Teilhabeleistungen nach dem SGB II im Jobcenter und nach dem SGB XII über den Geschäftsbereich Soziales, Sachgebiet Soziale Hilfen, sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über den Geschäftsbereich Integration und Versorgung.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, werden die Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 6 b BKKG für die Wohngeldstellen der großen Kreisstädte Aalen und Ellwangen über die Wohngeldstelle des Landratsamts Ostalbkreis erbracht. Die Bildungs- und Teilhabeleistungen für die große Kreisstadt Schwäbisch Gmünd wird in eigener Zuständigkeit der Wohngeldstelle bearbeitet.
Aktuell erbringt die Stadt Schwäbisch Gmünd für rund 800 Kinder und Jugendliche Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT). Der Anteil der Kinder und Jugendlichen hat sich seit der Übernahme der Delegation im Jahr 2011 nahezu verdoppelt. Die Stadt Schwäbisch Gmünd hat zur Aufgabenerfüllung einen Personalmehrbedarf von 1,8 VZÄ ermittelt. Alternativ wurde die Rückdelegation der Zuständigkeit der Stadt Schwäbisch Gmünd für ihren Bereich für die Durchführung von Aufgaben nach § 6 b BKGG auf die Landkreisverwaltung besprochen und letztlich, vorbehaltlich der entsprechenden Gremienbeschlüsse, geeint.
Der Verwaltungskostenzuschuss an die Stadt Schwäbisch Gmünd für 2023 umfasste einen Betrag von 18.755,58 Euro. Das Jahr 2024 ist noch nicht in vollem Umfang abgerechnet. Im Haushalt 2025 ist für 2024 ein Ansatz von 19.000 Euro eingestellt.
Aus den Quartalsabrechnungen der Stadt Schwäbisch Gmünd wird die Gesamtsumme der jährlichen Aufwendungen ermittelt. Dieser Betrag wird ins Verhältnis zu den Gesamtausgaben nach § 6b BKKG gesetzt und somit die prozentualen Anteile der Stadt Schwäbisch Gmünd (2023: 27,42 %) und des Landkreises (2023: 72,58 %) errechnet.
Die Erstattung für die Verwaltungskosten nach § 6b BKKG für den Ostalbkreis zur Sicherstellung von Leistungen für Bildung und Teilhabe wird vom Jobcenter über die Bundesbeteiligung SGB II vereinnahmt. Grundlage sind die Aufwendungen und die Erstattung für Verwaltungskosten, welche das Jobcenter erhält.
Sowohl beim Ostalbkreis als auch bei der Stadt Schwäbisch Gmünd waren und sind die Verwaltungskosten nicht über die abstrakt ermittelte Verwaltungskostenabrechnung der Bundesbeteiligung SGB II gedeckt. Diese abstrakte Schlüsselung der Bundesbeteiligung SGB II wurde seit 2012 nicht fortgeschrieben.
III. Personalbedarf und -kosten im Ostalbkreis
Für den Ostalbkreis werden beim Geschäftsbereich Soziales - Sachgebiet BAföG/Wohngeld/BuT - die Leistungen für BuT in Kombination mit den Leistungen nach dem Wohngeld-Plus-Gesetz in einer ganzheitlichen Sachbearbeitung erbracht. Der Ostalbkreis ist für die Bildungs- und Teilhabeleistungen bisher für die großen Kreisstädten Aalen und Ellwangen sowie für das Kreisgebiet zuständig.
Nach Stand Januar 2025 werden im Landkreis 1.300 laufende BuT-Fälle von rechnerisch 2,91 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) bearbeitet. Auf dieser Basis errechnen sich für 800 Fälle rund 1,8 VZÄ. Diese Einschätzung deckt sich mit den Berechnungen der Stadt Schwäbisch Gmünd. Hierbei wurde das grundsätzliche Verhältnis von 70 % Wohngeld-Sachbearbeitung und 30 % BuT-Sachbearbeitung zugrunde gelegt.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2025 wurden im Sachgebiet Wohngeld und Bildung und Teilhabe 1,5 Vollzeitstellen abgebaut, da sich die Fallzahlen infolge der Wohngeldreform zum 01.01.2023 nicht entsprechend der Hochrechnung des Bundes entwickelt haben. Im Stellenplan 2025 ist ein offener Stellenanteil von 1,0 VZÄ vorhanden, der aufgrund der zweijährigen Fortschreibung des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 01.01.2025 zeitnah ausgeschrieben werden soll, um der Erhöhung der Mietobergrenzen und zunehmenden Fallzahlen gerecht zu werden. In Wechselwirkung haben sich durch die Zunahme der Wohngeldberechtigten auch stetig die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhöht.
Bei einer Rückdelegation der Aufgaben nach § 6 b BKGG auf den Ostalbkreis und Übernahme der Fälle der Stadt Schwäbisch Gmünd können für die kombinierte Wohngeld- und Bildungs- und Teilhabesachbearbeitung entsprechende Bearbeitungsschlüssel bei allen Mitarbeitenden neu festgelegt werden. Dennoch ist zur Aufgabenerfüllung ein zusätzlicher Personalaufwand von mindestens 0,5 VZÄ notwendig. Mit dem bisher an die Stadt Schwäbisch Gmünd erstatteten Verwaltungskostenzuschuss kann davon ein Stellenanteil von 0,2 VZÄ finanziert werden und somit die Personalkosten für die 0,5 VZÄ entsprechend minimiert werden. Der Ostalbkreis schlägt somit vor, die Bearbeitung mit einer Personalaufstockung von 1,5 VZÄ zu starten.
Noch nicht abschließend beurteilt werden kann, in welchem Bearbeitungsstand die bisher von der Stadt Schwäbisch Gmünd bearbeiteten Fälle zurückgegeben werden können und welcher zusätzliche Implementierungsaufwand (z.B. Eingabe der Fälle ins Fachverfahren Care4, Digitalisierung der Akten, nachgehende Bewilligungen) zumindest temporär entstehen wird.
Mit der Rückdelegation aller Bildungs- und Teilhabeleistungen zum Ostalbkreis werden die einheitliche Leistungserbringung durch den Ostalbkreis und Synergien über die vorhandenen Systeme und Prozesse sichergestellt. Die Erfahrungen mit den großen Kreisstädten Aalen und Ellwangen sind sehr gut und die Prozessabläufe haben sich bewährt. In der engen Zusammenarbeit mit dem Jobcenter können alle Bildungs- und Teilhabeleistungen unter dem Dach des Ostalbkreises erbracht werden.
Finanzierung und Folgekosten
Ausgehend von den durchschnittlichen Personalkosten für eine Vollzeitstelle in EG 9a TVöD in Höhe von jährlich rund 60.000 Euro ergibt sich für die Finanzierung der errechneten 0,5 Stelle unter Berücksichtigung der Einsparung des Verwaltungskostenzuschusses an die Stadt Schwäbisch Gmünd eine Erhöhung der Personalkosten um voraussichtlich 12.000 Euro.
Anlagen
---
Sichtvermerke
gez. Götz, Geschäftsbereich Soziales gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |