Der Kreistag beschließt, der Stabsstelle Rechnungsprüfung des Ostalbkreises die Rechnungs- und Kassenprüfung der Breitband Ostalb KAöR gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung (GemO) zu übertragen.
18.03.2025 - Kreistag
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.