Landrat Dr. Bläse bittet um Abstimmung über den wie folgt geänderten Beschlussantrag: - Der Kreistag stellt fest, dass der Ostalbkreis wie auch viele andere Landkreise insbesondere durch bundesrechtliche sowie auch landesrechtliche Vorgaben erheblichen finanziellen Mehrbelastungen ausgesetzt ist, die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises sowie dessen eigene Aufgabenerfüllung erheblich beeinträchtigen.
- Der Kreistag ist der Auffassung, dass eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation in erster Linie auf politischer Ebene durch Verhandlungen mit dem Bund und dem Land erreicht werden sollte.
- Der Kreistag empfiehlt daher, dass der Ostalbkreis in Abstimmung mit dem Landkreistag Baden-Württemberg zunächst die laufenden Kommunalverfassungsklagen der Landkreise Kaiserslautern, Südharz und Salzlandkreis abwartet.
- Nach Abschluss der vorgenannten Klageverfahren wird die Situation erneut bewertet. Der Kreistag behält sich ausdrücklich vor, sich den eigenen Klageweg zu einem späteren Zeitpunkt vorzubehalten, insbesondere dann, wenn die politischen Bemühungen der Landkreise bzw. des Landkreistags Baden-Württemberg zu keinen Verbesserungen führen.
- Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum AfD-Antrag vom 14. Dezember 2024 zur Kenntnis und stimmt zu, dass derzeit von einer genauen Ermittlung der Höhe der Mehrbelastungen für den Kreis aufgrund von bundesrechtlichen Normen in den Haushaltsjahren 2021 -2024 sowie Ermittlung von differenzier-ten Unterfinanzierungsbeträgen durch Bund und Land abgesehen wird.
Beschluss Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem geänderten Beschlussantrag einstimmig zu.
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