Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Der Krankenhausausschuss empfiehlt / Der Kreistag beschließt: Der Kreistagsbeschluss vom 22.06.2004 und 17.10.2006 über die Überleitung vom GuV-Jahresüberschuss/-Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn/Bilanzverlust wird um folgenden weiteren Posten der Kapitalrücklage erweitert: -Genehmigter Trägerzuschuss für Leasingfinanzierung Die notwendigen Entnahmen aus der Kapitalrücklage (bis zur Höhe der in die GuV eingeflossenen Aufwendungen) werden bei der Bilanzerstellung vorgenommen.
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