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Vorlage - 155/08  

 
 
Betreff: Übertragung GOA-Geschäftsanteile von der MAGO auf die Hörger Holding GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
14.10.2008 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag ermächtigt Herrn Landrat Klaus Pavel, in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA) der Übertragung der GOA-Geschäftsanteile von der Mittelständischen Abfallwirtschaftsgesellschaft Ostwürttemberg GmbH & Co. OHG (MAGO) auf die Hörger Holding GmbH zum 01.01.2009 zuzustimmen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Ostalbkreis hat mit Beteiligungskaufvertrag vom 20.03.2001 49 % der Geschäftsanteile der GOA an die Mittelständische Abfallwirtschaftsgesellschaft Ostwürttemberg GmbH & Co. OHG (MAGO) veräußert. Weitere 2 % der Geschäftsanteile der GOA wurden mit Beteiligungskaufvertrag vom 16.12.2004 ebenfalls an die MAGO veräußert, so dass derzeit die MAGO mit 51 % und der Ostalbkreis mit 49 % an der GOA beteiligt sind.

Gesellschafter der MAGO waren bis zum 31.12.2007 die Nehlsen AG, Bremen mit einem Kapitalanteil von 60 % und die Hörger Holding GmbH, Sontheim mit einem Kapitalanteil von 40 %. Mit Vertrag vom 12.02.2008 hat die Hörger Holding GmbH rückwirkend zum 01.01.2008 den 60 %-igen Gesellschaftsanteil der Nehlsen AG erworben, so dass derzeit die MAGO zu 100 % im Besitz der Hörger Holding GmbH ist.

 

Aufgrund dieser neuen Besitzverhältnisse ist der Fortbestand der MAGO, dessen wesentlicher Unternehmensgegenstand das Halten und Verwalten der GOA-Beteiligung ist, nicht mehr erforderlich. Die Hörger Holding GmbH beabsichtigt deshalb, die MAGO zum 31.12.2008 aufzulösen und die von ihr gehaltenen GOA-Geschäftsanteile ab 01.01.2009 auf die Hörger Holding GmbH zu übertragen.

 

Nach § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der GOA  bedarf es bei Verfügungen über Geschäftsanteile der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.  Nach § 6 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der GOA ist die Zustimmung zu erteilen, wenn ein Gesellschafter (in diesem Fall MAGO) Geschäftsanteile auf verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG übertragen will. Bei der Hörger Holding GmbH handelt es sich um ein sog. verbundenes Unternehmen, da es sich bei der MAGO um ein im Mehrheitsbesitz der Hörger Holding GmbH stehendes Unternehmen handelt (entsprechend § 16 AktG).

 

Aus Sicht des Landkreises stehen der geplanten Übertragung keine Bedenken entgegen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

entfällt

 

 

Anlagen

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Egetemeyer

 

 


 

Dezernat II

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Hubel

 

 

Landrat

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Pavel