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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag ermächtigt Herrn Landrat Klaus Pavel, in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA) der Übertragung der GOA-Geschäftsanteile von der Mittelständischen Abfallwirtschaftsgesellschaft Ostwürttemberg GmbH & Co. OHG (MAGO) auf die Hörger Holding GmbH zum 01.01.2009 zuzustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Der Ostalbkreis hat mit Beteiligungskaufvertrag vom 20.03.2001 49 % der Geschäftsanteile der GOA an die Mittelständische Abfallwirtschaftsgesellschaft Ostwürttemberg GmbH & Co. OHG (MAGO) veräußert. Weitere 2 % der Geschäftsanteile der GOA wurden mit Beteiligungskaufvertrag vom 16.12.2004 ebenfalls an die MAGO veräußert, so dass derzeit die MAGO mit 51 % und der Ostalbkreis mit 49 % an der GOA beteiligt sind.
Aufgrund dieser neuen Besitzverhältnisse ist der Fortbestand der MAGO, dessen wesentlicher Unternehmensgegenstand das Halten und Verwalten der GOA-Beteiligung ist, nicht mehr erforderlich. Die Hörger Holding GmbH beabsichtigt deshalb, die MAGO zum 31.12.2008 aufzulösen und die von ihr gehaltenen GOA-Geschäftsanteile ab 01.01.2009 auf die Hörger Holding GmbH zu übertragen.
Nach § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der GOA bedarf es bei Verfügungen über Geschäftsanteile der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Nach § 6 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der GOA ist die Zustimmung zu erteilen, wenn ein Gesellschafter (in diesem Fall MAGO) Geschäftsanteile auf verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG übertragen will. Bei der Hörger Holding GmbH handelt es sich um ein sog. verbundenes Unternehmen, da es sich bei der MAGO um ein im Mehrheitsbesitz der Hörger Holding GmbH stehendes Unternehmen handelt (entsprechend § 16 AktG).
Aus Sicht des Landkreises stehen der geplanten Übertragung keine Bedenken entgegen. Finanzierung und Folgekosten
entfällt
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