Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Im Mai 2008 hat die Stadt Dinkelsbühl bei der Regierung von Mittelfranken erneut den Antrag auf eine Sperrung der B 25 in den Ortsdurchfahrten Feuchtwangen und Dinkelsbühl eingereicht. Im Gegensatz zur Sperrung im Juni 2006, die sich nur auf die Nachtstunden zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr bezog und vom Bundesverwaltungsgericht am 13. März 2008 höchstrichterlich als rechtswidrig „gekippt“ wurde, beinhaltet der neue Antrag eine ganztägige Sperrung der B 25 für LKW über einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t. Dieses seitens der Stadt Dinkelsbühl beantragte ganztägige Fahrverbot für den Durchgangsverkehr würde nach einer ersten Schätzung zu einem 5 - 10fach höheren Verdrängungseffekt führen als die im Jahr 2006 durchgeführte Nachtsperrung. Seinerzeit wurde eine sperrungsbedingte Steigerung von rund einem Drittel der Ausgangsbelastung festgestellt. Im Hinblick auf die ohnehin schon stark belasteten Anwohner der B 29 und der Landesstraßen wäre eine Steigerung dieses Verkehrs in keinster Weise zu vertreten.
Chronologie:
Nach der in der Sitzung des Kreistages am 25. Juli 2006 verabschiedeten Resolution gegen eine Sperrung der B 25 in den Ortsdurchfahrten Feuchtwangen und Dinkelsbühl für den LKW-Durchgangsverkehr über 12 t zulässigem Gesamtgewicht wurde die bereits durchgeführte Sperrung der B 25 zunächst durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 7. Dezember 2006 ausgesetzt und am 13. März 2008 durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für unzulässig erklärt. Ungeachtet dessen beabsichtigt die Stadt Dinkelsbühl nun die B 25 zwischen Feuchtwangen und der Einmündung der Staatsstraße 1076 in die B 25 ganztägig zu sperren (vgl. Übersichtsplan in der Anlage 1).
Der Ostalbkreis hat sich im Rahmen einer Anhörung der Regierung von Mittelfranken zur geplanten ganztägigen B 25-Sperrung in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den betroffenen Städten und Gemeinden am 2. Juli 2008 nachdrücklich gegen das beantragte Durchgangsverbot ausgesprochen, da aus Sicht des Ostalbkreises die Voraussetzung für eine ganztägige Sperrung der B 25 für LKW über einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t in keinster Weise gegeben sind. Neben dem Ostalbkreis lehnen auch das Regierungspräsidium Stuttgart, die Regierung von Schwaben, die angrenzenden bayerischen Landkreise, die IHK Schwaben und zahlreiche Firmen die geplante Sperrung entschieden ab.
Aufgrund dieser Ankündigung der Regierung von Mittelfranken haben der Ostalbkreis und die betroffenen Städte und Gemeinden am 27. August 2008 ein Positionspapier zur weiteren Vorgehensweise erarbeitet. Dieses Positionspapier ist als Anlage 2 beigefügt.
Die strikte ablehnende Haltung des Ostalbkreises und der betroffenen Städte und Gemeinden gegen eine Sperrung der B 25 für LKW über einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t wurde mit Schreiben vom 2. September 2008 auch gegenüber den Herren Ministerpräsidenten Oettinger und Beckstein, den Herren Innenministern Rech und Herrmann sowie Herrn MdL Mappus zum Ausdruck gebracht, verbunden mit der Bitte um eine tatkräftige Unterstützung gegen das geplante Durchgangsverbot. Nur durch eine Intervention auf höchster länderpolitischer Ebene besteht noch die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger vor den schwerwiegenden Folgen der geplanten Sperrung der B 25 für den Durchgangsverkehr zu bewahren. Sollte wider Erwarten die B 25 dennoch gesperrt werden, wäre dies den Anwohnern der B 29 und den Landesstraßen in keinster Weise zu vermitteln und würde deshalb zu einer großen Protestwelle führen. Der Ostalbkreis sollte daher alles Mögliche unternehmen, dass die geplante Sperrung der B 25 nicht in Kraft tritt. Ein weiterer Schritt dabei ist eine gemeinsame Aktion der Landkreise Donau-Ries und Dillingen a. d. Donau, der IHK Schwaben sowie des Ostalbkreises gegen eine Sperrung (vgl. Anlage 3).
Anlagen
Anlage 1:Übersichtsplan zur beantragten ganztägigen Sperrung der B 25 Anlage 2: Gemeinsames Positionspapier des Ostalbkreises und der betroffenen Anlage 3: Resolution der Landkreise Donau-Kreis und Dillingen a. d. Donau,
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