Der Kreiswahlausschuss wird mit acht Beisitzern/Besitzerinnen besetzt. Der Kreistag wählt 8 Beisitzer/Beisitzerinnen und acht stellvertretende Beisitzer/Beisitzerinnen entsprechend den Vorschlägen der Kreistagsfraktionen aus den Wahlberechtigten im Ostalbkreis.
Die Aufgaben der Wahlkreisausschüsse werden gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KomWG dem Gemeindewahlausschuss nachstehender Städte und Gemeinden übertragen:
-Rosenberg, zuständig für den Wahlkreis IV (Virngrund) -Bopfingen, zuständig für den Wahlkreis V (Härtsfeld-Ries) -Abtsgmünd, zuständig für den Wahlkreis VI (Abtsgmünd-Leintal- Frickenhofer Höhe) -Heubach, zuständig für den Wahlkreis VII (Albuch-Rosenstein) -Lorch, zuständig für den Wahlkreis VIII (Schwäbischer Wald-Lorch- Waldstetten).
14.10.2008 - Kreistag
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.