Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung: Die Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und des Landesjugendamtes zu Leistungen zum Unterhalt (Pflegegeld) für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege nach Sozialgesetzbuch (SGB) VIII werden im Ostalbkreis ab 01.07.2006 in der jeweils gültigen Fassung angewandt.
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