Bürgerinformationssystem

Vorlage - 065/06  

 
 
Betreff: Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und des Landesjugendamtes zum Pflegegeld in der Tagespflege
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.07.2006 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung:

 

Die Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und des Landesjugendamtes zu laufenden Geldleistungen für Kinder in Tagespflege nach Sozialgesetzbuch (SGB) VIII werden im Ostalbkreis ab 01.07.2006 in der jeweils gültigen Fassung angewandt.

 

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Das am 01.01.2005 in Kraft getretene Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) forciert den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder. Diese soll als Beitrag zur umfassenden Förderung von Kindern und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Dabei werden die Potenziale der Kindertagespflege zur Bedarfsdeckung mit eingebunden.

 

In diesem Kontext wurden auch finanzielle Aspekte neu gestaltet. Danach umfasst die Förderung in Kindertagespflege u. a. die Gewährung einer laufenden Geldleistung (bisher: Aufwandsersatz). Sie setzt sich aus

 

      der Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen,

      einem angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung,

      der Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sowie

      der hälftigen Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson

 

zusammen.

 

Die Höhe der laufenden Geldleistung wird - wie bisher - vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt.

 

Mit den zum Beschluss vorgeschlagenen Empfehlungen soll - wie bisher - auch in diesem Bereich der öffentlichen Jugendhilfe innerhalb des Landes Baden-Württemberg Einheitlichkeit erzielt werden.

 

Derzeit werden vom Ostalbkreis Pflegegelder für 199 Kinder gewährt.

 

II. Höhe der Leistungen in der Kindertagespflege

 

Die Empfehlungen regeln zum einen die Höhe des Aufwandsersatzes neu:

 

      Seitheriger Aufwandsersatz:

 

 

Stufe

 

tägliche

Betreuungszeit

in Stunden

monatlicher

Aufwandsersatz

 

Gesamtbetrag

Grundbedarfs-

satz

Kosten der

Erziehung

5

8 und mehr

241 €

192 €

433 €

4

6 bis unter 8

193 €

174 €

367 €

3

4 bis unter 6

145 €

148 €

293 €

2

2 bis unter 4

97 €

81 €

178 €

1

1 bis unter 2

73 €

54 €

127 €

 

 

      Laufende Geldleistung ab 01.07.2006:

 

Stufe

Wöchentlicher

Betreuungszeit-

korridor

Monatliche laufende Geldleistung

Höchst-

betrag

Sachkosten

Förderungsleistung

(incl. Beitrag zur

Unfallversicherung)

Zuschuss zur

Alterssicherung

4

40 Std. und

mehr

247 €

160 €

39 €

446 €

3

30 Std. bis

unter 40 Std.

198 €

142 €

39 €

379 €

2

20 Std. bis

unter 30 Std.

149 €

116 €

39 €

304 €

1

7 Std. bis

unter 20 Std.

99 €

88 €

-

187 €

 

      Neudefinition des Betreuungsumfangs

 

Bemessungsgrundlage für die Gewährung der laufenden Geldleistung ist aufgrund der zunehmenden Flexibilisierung der Betreuungszeiten künftig nicht mehr die tägliche Betreuungszeit, sondern ein wöchentlicher Betreuungszeitkorridor. Mit Blick auf eine vereinfachende Handhabung vor Ort werden die bisherigen fünf Betreuungsstufen in vier Stufen zusammengefasst. Um dem Zweck der Kindertagespflege Rechnung zu tragen und diese Leistung gegenüber kurzfristigen Nachbarschaftshilfen abzugrenzen, wird die wöchentliche Mindestbetreuungszeit auf 7 Stunden festgelegt (bisher 5 Stunden).

 

      Nachgewiesene Beiträge zu einer Unfallversicherung

 

Selbstständig tätige Tagespflegepersonen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch (SGB) VII in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Hamburg. Jede Tagespflegeperson muss sich anmelden. Befreiungsmöglichkeiten gibt es nicht, so dass die Möglichkeit einer Sammelversicherung über die Stadt-/ Landkreise entfällt.

 

Der Jahresbeitrag für eine Tagespflegeperson beträgt derzeit 79,38 €. Der daraus resultierende Betrag von - aufgerundet - 7 € pro Monat wird bei der Förderungsleistung zusätzlich berücksichtigt. Da jedoch der Jahresbeitrag für die Unfallversicherung pro Tagespflegeperson nur einmal anfällt, wird der Betrag von 7 € bei jedem weiteren Kind, das von einer Tagespflegeperson betreut wird, in Abzug gebracht.

 

      Hälftige nachgewiesene Aufwendungen für eine angemessene Alterssicherung

der Tagespflegeperson

 

In den Pflegegeldsätzen der Betreuungsstufen 3 bis 5 war bisher schon in den Kosten der Erziehung ein Anteil für die Altersvorsorge (AV) in Höhe von 32 € enthalten, (Refinanzierung über den „AV-Zuschuss“ des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 32 €. Dieser Anteil, der sich am monatlichen Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (78 €) orientiert, beträgt jetzt 39 €.

 

 

      Tagespflege durch unterhaltsverpflichtete Pflegepersonen

 

Über die Gewährung der Geldleistung an Pflegepersonen, die unterhaltsverpflichtet sind (sogenannte „Großelternpflege“), entscheidet der Jugendhilfeträger gemäß

§ 23 Abs.2 Satz 3 SGB VIII nach pflichtgemäßem Ermessen.

 

Dieser Ermessensspielraum wird im Ostalbkreis so ausgeübt, dass in solchen Fällen analog zur Empfehlung für die Vollzeitpflege die laufende Geldleistung in der Regel pauschal um 30 % gekürzt wird.

 

Diese Empfehlung bezieht sich auf Neufälle. In laufenden Fällen sind die bisherigen Leistungen im Sinne einer Besitzstandswahrung beizubehalten.

 

Zur Vermeidung sozialer Härten soll im jeweiligen Einzelfall die finanzielle Lage der Pflegepersonen berücksichtigt werden.

 

 

III.Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die gemeinsamen Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und des Landesjugendamtes zu laufenden Geldleistungen zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab 01.07.2006 im Ostalbkreis in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten:

 

Die vorgeschlagene Erhöhung der laufenden Geldleistung für Kinder in Kindertagespflege ergibt sich aus der Anpassung der Sachkosten für die Tagespflegeperson und der Leistungserweiterung der laufenden Geldleistung durch die Hereinnahme der nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung für Tages-pflegepersonen. Dies entspricht in der Summe einer Erhöhung der Beiträge um durchschnittlich 3,75 %.

 

Im Jahr 2005 wurden im Ostalbkreis ca. 675.000 € „Pflegegelder“ für Tagespflege geleistet. Eine Steigerung um 3,75 % bedeutet Mehrausgaben von cirka 25.000 € je Haushaltsjahr.

 

Durch die Verschiebung der Anpassung der Sachkosten an die Erhöhung des Regel-betrages um 9 Monate relativieren sich diese im Jahr 2006.

 

Anlagen

Anlagen:

 

Empfehlungen zu laufenden Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege nach dem SGB VIII

 

 

 

 

Sichtvermerke:

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

Funk

Dezernent__________________________________________________

Rettenmaier

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel