Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung: Die Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und des Landesjugendamtes zu laufenden Geldleistungen für Kinder in Tagespflege nach Sozialgesetzbuch (SGB) VIII werden im Ostalbkreis ab 01.07.2006 in der jeweils gültigen Fassung angewandt.
|