Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Zur Festsetzung der Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygiene-Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst: 1.Der Landkreis erhebt entsprechend der in der Anlage beigefügten Rechtsverordnung Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht. 2. Die Rechtsverordnung tritt zum 01.01.2006 in Kraft. 3.Den Gebühren und der dieser Gebührenfestsetzung zugrunde liegenden Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
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