Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Zur Festsetzung der Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygiene-Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:
1.Der Landkreis erhebt entsprechend der in der Anlage beigefügten Rechtsverordnung Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht.
2. Die Rechtsverordnung tritt zum 01.01.2006 in Kraft.
3.Den Gebühren und der dieser Gebührenfestsetzung zugrunde liegenden Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Sachverhalt/Begründung
Nachdem das Land Baden-Württemberg die Möglichkeit zur kostendeckenden Erhebung von Fleischhygienegebühren durch die Stadt- und Landkreise geschaffen hat, erlässt der Ostalbkreis mit Wirkung vom 1. Januar 2006 die o.g. Rechtsverordnung mit den entsprechend neu kalkulierten Gebühren.
Da der Ostalbkreis - im Gegensatz zu vielen anderen Landkreisen - bereits seither den Gebührenhöchstsatz nach Landesrecht erhoben hat (Fleischhygiene-Gebühren-verordnung mit der 3,5-fachen EU-Pauschale), wurde aus Gründen des Vertrauensschutzes für die Schlachtbetriebe von der Möglichkeit einer rückwirkenden Erhebung kostendeckender Gebühren für 2005 kein Gebrauch gemacht. Finanzierung und Folgekosten
Keine.
Anlagen
Rechtsverordnung des Ostalbkreises mit Gebührenverzeichnis
Sichtvermerke
Geschäftsbereich__________________________________________________ Dr. Gaebler Dezernat VI__________________________________________________ Dr. Walter Dezernat II__________________________________________________ Hubel Landrat__________________________________________________ Pavel |
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