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Vorlage - 177/05  

 
 
Betreff: Rechtsverordnung des Ostalbkreises über öffentliche Leistungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
13.12.2005 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Zur Festsetzung der Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygiene-Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.Der Landkreis erhebt entsprechend der in der Anlage beigefügten Rechtsverordnung Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht.

 

2. Die Rechtsverordnung tritt zum 01.01.2006 in Kraft.

 

3.Den Gebühren und der dieser Gebührenfestsetzung zugrunde liegenden Gebührenkalkulation wird zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Nachdem das Land Baden-Württemberg die Möglichkeit zur kostendeckenden Erhebung von Fleischhygienegebühren durch die Stadt- und Landkreise geschaffen hat, erlässt der Ostalbkreis mit Wirkung vom 1. Januar 2006 die o.g. Rechtsverordnung mit den entsprechend neu kalkulierten Gebühren.

 

Da der Ostalbkreis - im Gegensatz zu vielen anderen Landkreisen - bereits seither den Gebührenhöchstsatz nach Landesrecht erhoben hat (Fleischhygiene-Gebühren-verordnung mit der 3,5-fachen EU-Pauschale), wurde aus Gründen des Vertrauensschutzes für die Schlachtbetriebe von der Möglichkeit einer rückwirkenden Erhebung  kostendeckender Gebühren für 2005 kein Gebrauch gemacht.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Keine.

 

Anlagen:

Anlagen

 

Rechtsverordnung des Ostalbkreises

mit Gebührenverzeichnis

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

Dr. Gaebler

Dezernat VI__________________________________________________

Dr. Walter

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel