Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Wiederholung des bisherigen Antrags mit geringfügiger Abänderung - Ziffer 1 und 7.
1.Der Kreistag stimmt dem vorgelegten Vertragsentwurf
a)über eine Kooperation zur Regelung kreisweiter Abgabepreise mit den Verkehrsunternehmen mit den in der Vorlage genannten geringfügigen Änderungen
b)über die Finanzierung einer Kooperation zur Regelung kreiseinheitlicher Abgabepreise zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Ostalbkreis
zu.
2.Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die in Ziffer 1 genannten Vertragsentwürfe bis zum Vertragsabschluss in untergeordneten Punkten noch zu ändern, wenn sich dafür ein Bedarf ergibt.
3.Der Kreistag des Ostalbkreises stimmt dem in der Vorlage 132/05 unter Ziffer 4 dargelegten Rahmen der laufenden jährlichen Kosten der Fahrpreiskooperation in Höhe von ca. 3,13 Mio. € mit einem Anteil des Ostalbkreises in Höhe von 1,66 Mio. €/Jahr zu.
4.Für das Jahr 2006 stimmt der Kreistag jährlichen Kosten in Höhe von insgesamt 1,225 Mio. € zu. Als Zeitpunkt für den Start der kreisweiten Tarifkooperation wird vom 1. August 2006 ausgegangen. Der auf den Ostalbkreis entfallende Anteil in Höhe von 612.700 € ist in den Haushaltsplan 2006 aufzunehmen.
5.Für notwendige kooperationsbedingte Erstinvestitionen stellt der Ostalbkreis einmalig insgesamt bis zu 1,2 Mio. € zur Verfügung. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der verfügbaren Mittel Aufträge zu erteilen bzw. Zuschusszusagen zu geben.
6.Dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung ist laufend über den Fortgang der Umsetzung der kreisweiten Fahrpreiskooperation zu berichten.
7.Der Kreistag des Ostalbkreises wird in seiner Sitzung im Mai 2006 abschließend über die Gestaltung der kreisweiten Abgabepreise und die sich ergebenden abweichenden Sonderpreise entscheiden.
Sachverhalt/Begründung
Mit der Vorlage 132/05 wurden am 18. Oktober 2005 die Vertragsentwürfe und die Finanzierungsregelungen in den Kreistag eingebracht und im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 25. Oktober 2005 beraten. Hierzu wurden mit der Vorlage 147/05 nähere Informationen gegeben. Über den Bearbeitungsstand wurde zudem im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 25. November 2005 berichtet. Die neuesten Entwicklungen werden nachstehend zusammengefasst:
2.Vertrag zwischen den Verkehrsunternehmen und dem Ostalbkreis Der den Mitgliedern des Kreistages vorliegende Vertragsentwurf inklusive Anlagen wurde in nachstehenden Punkten konkretisiert:
§ 2 (3) § 11 (1) § 11 (2) § 14 (2) § 14 (6) Anlage 5: Anlage 6: Der Vertrag wurde am 1. Dezember mit den Verkehrsunternehmen behandelt. Hierbei wurden die oben genannten Änderungen akzeptiert, die jedoch keinen Einfluss auf die Leistungen des Landkreises oder die Ausgestaltung der Fahrpreiskooperation als Ganzes haben.
3.Kreisweiter Abgabepreis
Die Abgabepreise wurden auf Basis der verfügbaren Finanzmittel und des Niveaus der Haustarife der Verkehrsunternehmen vom Dezember 2005 in einer systematischen Weise entwickelt.
Dennoch war wegen der zum Teil erheblichen Unterschiede bei der Höhe der Haustarife nicht zu vermeiden, dass der kreisweite Abgabepreis über bestimmten Haustarifen liegt. In solchen Fällen regelt § 14 (5) bzw. § 18 (2) des mit den Verkehrsunternehmen abzuschließenden Vertrages, dass der Fahrgast in solchen Fällen den günstigeren Haustarif bezahlen soll. Zuzahlungen des Landkreises erfolgen in solchen Fällen nicht.
Fahrpreise, die zum Teil deutlich unter den kreisweiten Abgabepreisen liegen, entstehen vor allem dann, wenn bereits bisher die Haustarife durch Zuzahlungen einer Stadt/Gemeinde und/oder des Landkreises gegenüber dem Haustarif abgesenkt werden. Durch die neue Regelung des § 14 Abs. 6 des mit den Verkehrsunternehmen abzuschließenden Vertrages wird geregelt, dass diese Preise vom Ostalbkreis, wenn sie unterhalb den kreisweit geltenden Abgabepreisen liegen, durch einen zusätzlichen Zuschuss zum Start der kreisweiten Tarifkooperation in ihrer bisherigen Höhe gehalten werden.
Dazu wird aus den für die Harmonisierung und Durchtarifierung zur Verfügung stehenden 2,8 Mio. € vorweg der entsprechende Betrag verwendet. Der Rest kann zur Absenkung der Haustarife auf das Niveau der kreisweiten Abgabepreise und zur Ausgabe nur eines Fahrscheines verwendet werden.
Mit diesen Regelungen wird erreicht, dass zum Start der kreisweiten Tarifkooperation kein Fahrgast mehr bezahlen muss als vorher.
4.Vertrag zwischen Land Baden-Württemberg und dem Ostalbkreis
Der als Anlage 4 der Sitzungsvorlage 132/05 beigefügte Vertragsentwurf wurde in Abstimmung mit dem Land in folgenden Passagen ergänzt:
"Die im Jahr 2006 vom Land zu gewährende Zuwendung ergibt sich aus der Zahl der Monate, während der die Fahrpreiskooperation im praktischen Betrieb ist, multipliziert mit dem Betrag von 122.500 € (1,47 Mio. € / 12 Monate). Der voraussichtliche Starttermin ist der 1. August 2006." Inkrafttreten mit Unterzeichnung. Start der kreisweiten Fahrpreiskooperation voraussichtlich zum 1. August 2006.
5.Vorteile für die Fahrgäste
Mit der Umsetzung der kreisweiten Fahrpreiskooperation sind für Fahrgäste zahlreiche Vorteile verbunden:
Einheitliches System zur Ermittlung der Fahrpreise für ein überschaubares kreisweites Fahrausweissortiment. Nur ein Fahrschein für alle Nahverkehrsverbindungen im ganzen Ostalbkreis auch für Umsteiger, dadurch Reduzierung der Zugangshemmnisse zur Nutzung des Nahverkehrs. Anerkennung der Fahrscheine auf allen Strecken. In der Regel günstigere Fahrpreise als bisher. Finanzierung und Folgekosten
Auf die Sitzungsvorlage 132/05 wird verwiesen. Es entstehen keine zusätzliche Kosten für den Ostalbkreis. Anlagen
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Sichtvermerke
Geschäftsbereich__________________________________________________ Maier Dezernent__________________________________________________ Götz Dezernat II__________________________________________________ Hubel Landrat__________________________________________________ Pavel |
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