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Vorlage - 166/05  

 
 
Betreff: Kreisweite Fahrpreiskooperation
- Grundsatzbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
13.12.2005 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Wiederholung des bisherigen Antrags mit geringfügiger Abänderung - Ziffer 1 und 7.

 

1.Der Kreistag stimmt dem vorgelegten Vertragsentwurf

 

a)über eine Kooperation zur Regelung kreisweiter Abgabepreise mit den Verkehrsunternehmen mit den in der Vorlage genannten geringfügigen Änderungen

 

b)über die Finanzierung einer Kooperation zur Regelung kreiseinheitlicher Abgabepreise zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Ostalbkreis

 

zu.

 

2.Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die in Ziffer 1 genannten Vertragsentwürfe bis zum Vertragsabschluss in untergeordneten Punkten noch zu ändern, wenn sich dafür ein Bedarf ergibt.

 

3.Der Kreistag des Ostalbkreises stimmt dem in der Vorlage 132/05 unter Ziffer 4 dargelegten Rahmen der laufenden jährlichen Kosten der Fahrpreiskooperation in Höhe von ca. 3,13 Mio. € mit einem Anteil des Ostalbkreises in Höhe von 1,66 Mio. €/Jahr zu.

 

4.Für das Jahr 2006 stimmt der Kreistag jährlichen Kosten in Höhe von insgesamt 1,225 Mio. € zu. Als Zeitpunkt für den Start der kreisweiten Tarifkooperation wird vom 1. August 2006 ausgegangen. Der auf den Ostalbkreis entfallende Anteil in Höhe von 612.700 € ist in den Haushaltsplan 2006 aufzunehmen.

 

5.Für notwendige kooperationsbedingte Erstinvestitionen stellt der Ostalbkreis einmalig insgesamt bis zu 1,2 Mio. € zur Verfügung. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der verfügbaren Mittel Aufträge zu erteilen bzw. Zuschusszusagen zu geben.

 

6.Dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung ist laufend über den Fortgang der Umsetzung der kreisweiten Fahrpreiskooperation zu berichten.

 

7.Der Kreistag des Ostalbkreises wird in seiner Sitzung im Mai 2006 abschließend über die Gestaltung der kreisweiten Abgabepreise und die sich ergebenden abweichenden Sonderpreise entscheiden.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1.Vorbemerkung

 

Mit der Vorlage 132/05 wurden am 18. Oktober 2005 die Vertragsentwürfe und die Finanzierungsregelungen in den Kreistag eingebracht und im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 25. Oktober 2005 beraten. Hierzu wurden mit der Vorlage 147/05 nähere Informationen gegeben. Über den Bearbeitungsstand wurde zudem im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 25. November 2005 berichtet. Die neuesten Entwicklungen werden nachstehend zusammengefasst:

 

 

2.Vertrag zwischen den Verkehrsunternehmen und dem Ostalbkreis

Der den Mitgliedern des Kreistages vorliegende Vertragsentwurf inklusive Anlagen wurde in nachstehenden Punkten konkretisiert:

 

        § 2 (3)
"Die Fahrscheinarten samt den vorläufigen Abgabepreisen, wie sie sich auf der Grundlage der im Dezember 2005 geltenden Haustarifen ergeben würden, sind in Anlage 2 dargestellt. Die Abgabepreise werden rechtzeitig vor Start der kreisweiten Fahrpreiskooperation auf Grundlage der dann geltenden Haustarife festgesetzt" (Anlage 1 zur Vorlage).
 

        § 11 (1)
"Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft, die Regelungen zum kreisweiten Abgabepreis jedoch erst nach Feststellung durch den Ostalbkreis, dass die technische Umsetzung nach den Vorgaben des Vertrages einwandfrei funktioniert. Er wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen."
 

        § 11 (2)
Kündigung bis zum 31. März eines jeden Jahres zum 31. August. Früheste Kündigung zum 31. März 2008.
 

        § 14 (2)
Gestaltung der Haustarife durch die Busunternehmen (Ergänzung):
"Die vertragsschließenden Unternehmen beabsichtigen bei der Führung ihrer Betriebe die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten, insbesondere auch im Hinblick auf die Höhe der Abgabepreise. Sie setzen die Koordinierungsstelle von beabsichtigten großen Investitionen, die sich überproportional auf den Haustarif auswirken, in Kenntnis."
 

        § 14 (6)
"Soweit bei einzelnen Busunternehmen vor Inkrafttreten der kreisweiten Tarifkooperation durch Zahlungen von Städten, Gemeinden und/oder des Ostalbkreises, die von den Fahrgästen zu bezahlenden Preise gegenüber den Haustarifen soweit abgesenkt worden sind, dass sie unter den kreisweiten Abgabepreisen liegen, werden diese Preise vom Ostalbkreis durch einen fahrgastbezogenen Zuschuss bei Inkrafttreten dieses Vertrages in der bisherigen Höhe gehalten. Maßgeblich sind die aktuellen Preise, die zum Start der Fahrpreiskooperation gelten, jedoch nicht unter dem Fahrpreisniveau vom 31. Dezember 2005."
 

        Anlage 5:
Regelungen zur Ermittlung der Unternehmensansprüche.
Festlegung einer Verkaufsprovision auf 0,10 € je verkauftem Einzelfahrschein
 

        Anlage 6:
Erstinvestitionen zum Start der Fahrpreiskooperation.
Begrenzung der Gesamtkosten auf höchstens 2,26 Mio. € und des Zuschussanteils des Ostalbkreises auf höchstens 1,2 Mio. €.
 

Der Vertrag wurde am 1. Dezember mit den Verkehrsunternehmen behandelt. Hierbei wurden die oben genannten Änderungen akzeptiert, die jedoch keinen Einfluss auf die Leistungen des Landkreises oder die Ausgestaltung der Fahrpreiskooperation als Ganzes haben.

 

 

3.Kreisweiter Abgabepreis

 

Die Abgabepreise wurden auf Basis der verfügbaren Finanzmittel und des Niveaus der Haustarife der Verkehrsunternehmen vom Dezember 2005 in einer systematischen Weise entwickelt.

 

Dennoch war wegen der zum Teil erheblichen Unterschiede bei der Höhe der Haustarife nicht zu vermeiden, dass der kreisweite Abgabepreis über bestimmten Haustarifen liegt. In solchen Fällen regelt § 14 (5) bzw. § 18 (2) des mit den Verkehrsunternehmen abzuschließenden Vertrages, dass der Fahrgast in solchen Fällen den günstigeren Haustarif bezahlen soll. Zuzahlungen des Landkreises erfolgen in solchen Fällen nicht.

 

Fahrpreise, die zum Teil deutlich unter den kreisweiten Abgabepreisen liegen, entstehen vor allem dann, wenn bereits bisher die Haustarife durch Zuzahlungen einer Stadt/Gemeinde und/oder des Landkreises gegenüber dem Haustarif abgesenkt werden. Durch die neue Regelung des § 14 Abs. 6 des mit den Verkehrsunternehmen abzuschließenden Vertrages wird geregelt, dass diese Preise vom Ostalbkreis, wenn sie unterhalb den kreisweit geltenden Abgabepreisen liegen, durch einen zusätzlichen Zuschuss zum Start der kreisweiten Tarifkooperation in ihrer bisherigen Höhe gehalten werden.

 

Dazu wird aus den für die Harmonisierung und Durchtarifierung zur Verfügung stehenden 2,8 Mio. € vorweg der entsprechende Betrag verwendet. Der Rest kann zur Absenkung der Haustarife auf das Niveau der kreisweiten Abgabepreise und zur Ausgabe nur eines Fahrscheines verwendet werden.

 

Mit diesen Regelungen wird erreicht, dass zum Start der kreisweiten Tarifkooperation kein Fahrgast mehr bezahlen muss als vorher.

 

 

4.Vertrag zwischen Land Baden-Württemberg und dem Ostalbkreis

 

Der als Anlage 4 der Sitzungsvorlage 132/05 beigefügte Vertragsentwurf wurde in Abstimmung mit dem Land in folgenden Passagen ergänzt:

 

        "Die im Jahr 2006 vom Land zu gewährende Zuwendung ergibt sich aus der Zahl der Monate, während der die Fahrpreiskooperation im praktischen Betrieb ist, multipliziert mit dem Betrag von 122.500 € (1,47 Mio. € / 12 Monate). Der voraussichtliche Starttermin ist der 1. August 2006."
 

        Inkrafttreten mit Unterzeichnung. Start der kreisweiten Fahrpreiskooperation voraussichtlich zum 1. August 2006.
 

 

5.Vorteile für die Fahrgäste

 

Mit der Umsetzung der kreisweiten Fahrpreiskooperation sind für Fahrgäste zahlreiche Vorteile verbunden:

 

        Einheitliches System zur Ermittlung der Fahrpreise für ein überschaubares kreisweites Fahrausweissortiment.
 

        Nur ein Fahrschein für alle Nahverkehrsverbindungen im ganzen Ostalbkreis auch für Umsteiger, dadurch Reduzierung der Zugangshemmnisse zur Nutzung des Nahverkehrs.
 

        Anerkennung der Fahrscheine auf allen Strecken.
 

        In der Regel günstigere Fahrpreise als bisher.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Auf die Sitzungsvorlage 132/05 wird verwiesen. Es entstehen keine zusätzliche Kosten für den Ostalbkreis.

Anlagen:

Anlagen

 

1

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

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Götz

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel