Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Wiederholung des bisherigen Antrags mit geringfügiger Abänderung - Ziffer 1 und 7. 1.Der Kreistag stimmt dem vorgelegten Vertragsentwurf a)über eine Kooperation zur Regelung kreisweiter Abgabepreise mit den Verkehrsunternehmen mit den in der Vorlage genannten geringfügigen Änderungen b)über die Finanzierung einer Kooperation zur Regelung kreiseinheitlicher Abgabepreise zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Ostalbkreis zu. 2.Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die in Ziffer 1 genannten Vertragsentwürfe bis zum Vertragsabschluss in untergeordneten Punkten noch zu ändern, wenn sich dafür ein Bedarf ergibt. 3.Der Kreistag des Ostalbkreises stimmt dem in der Vorlage 132/05 unter Ziffer 4 dargelegten Rahmen der laufenden jährlichen Kosten der Fahrpreiskooperation in Höhe von ca. 3,13 Mio. € mit einem Anteil des Ostalbkreises in Höhe von 1,66 Mio. €/Jahr zu. 4.Für das Jahr 2006 stimmt der Kreistag jährlichen Kosten in Höhe von insgesamt 1,225 Mio. € zu. Als Zeitpunkt für den Start der kreisweiten Tarifkooperation wird vom 1. August 2006 ausgegangen. Der auf den Ostalbkreis entfallende Anteil in Höhe von 612.700 € ist in den Haushaltsplan 2006 aufzunehmen. 5.Für notwendige kooperationsbedingte Erstinvestitionen stellt der Ostalbkreis einmalig insgesamt bis zu 1,2 Mio. € zur Verfügung. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der verfügbaren Mittel Aufträge zu erteilen bzw. Zuschusszusagen zu geben. 6.Dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung ist laufend über den Fortgang der Umsetzung der kreisweiten Fahrpreiskooperation zu berichten. 7.Der Kreistag des Ostalbkreises wird in seiner Sitzung im Mai 2006 abschließend über die Gestaltung der kreisweiten Abgabepreise und die sich ergebenden abweichenden Sonderpreise entscheiden.
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