Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
1. Der Kreistag stellt das Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ausscheiden von Herrn Wolfgang Leidig, Schwäbisch Gmünd, aus dem Kreistag des Ostalbkreises im Sinne des § 12 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg fest. 2. Als Nachfolger für Herrn Wolfgang Leidig rückt Herr Konrad Sorg, Schwäbisch Gmünd, in den Kreistag des Ostalbkreises nach. Es wird festgestellt, dass gegen Herrn Sorg keine Hinderungsgründe nach § 24 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vorliegen. Sachverhalt/Begründung
Herr Wolfgang Leidig hat mit Schreiben vom 5. Oktober 2010 (siehe Anlage) sein Ausscheiden aus dem Kreistag beantragt, da er aus beruflichen Gründen häufig und oft länger andauernd vom Landkreis abwesend ist. Trotz stetigem Bemühen könne er seine Beratertätigkeit im Ausland nicht so abstimmen, dass ihm eine Teilnahme an den Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse möglich sei.
Für sein Ausscheiden aus dem Kreistag sind bei Herrn Leidig die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 5 Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) erfüllt. Der Kreistag hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 LKrO formal festzustellen.
Herr Wolfgang Leidig wurde bei der Wahl der Mitglieder des Kreistags am 7. Juni 2009 auf dem Wahlvorschlag der SPD im Wahlkreis II (Schwäbisch Gmünd) durch ein Direktmandat in den Kreistag des Ostalbkreises gewählt. Als nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der SPD für den Wahlkreis II (Schwäbisch Gmünd) wurde Herr Konrad Sorg, Hetzenbühlhof 1, 73529 Schwäbisch Gmünd, festgestellt. Herr Sorg ist bereit, das Amt als Kreisrat anzunehmen. Hinderungsgründe nach § 24 Landkreisordnung für Baden-Württemberg liegen nicht vor. Finanzierung und Folgekosten
--- Anlagen
Schreiben von Herrn Wolfgang Leidig
Sichtvermerke
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