Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
1.
Es wird festgestellt, dass Frau Bettina Zerzer mit dem Wechsel
ihrer Hauptwohnung von Aalen (Ostalbkreis) nach Heilbronn ihre Wählbarkeit in
den Kreistag des Ostalbkreises verliert und damit aus dem Kreistag des
Ostalbkreises ausscheidet. 2. Als Nachfolger für Frau Bettina Zerzer rückt Herr Ulrich Zumhasch, Schlossäckerring 104/1, 73434 Aalen in den Kreistag des Ostalbkreises nach. Es wird festgestellt, dass gegen Herrn Zumhasch keine Hinderungsgründe im Sinne von § 24 der Landkreisordnung Baden-Württemberg vorliegen. Sachverhalt/Begründung
Frau Bettina Zerzer teilte mit Schreiben vom 11. August 2006 mit, dass sie ab September 2006 ihren Hauptwohnsitz nach Heilbronn verlegen werde. Mit dem Wechsel der Hauptwohnung verliert Frau Bettina Zerzer ihre Wählbarkeit in den Kreistag des Ostalbkreises gemäß § 23 Abs. 1 Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO). Der Kreistag hat dies nach § 25 Abs. 1 LKrO formal festzustellen. Frau Bettina Zerzer wurde auf dem Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Wahlkreis I (Aalen) in den Kreistag des Ostalbkreises gewählt (Direktmandat). Als nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag Bündnis 90/Die Grünen im Wahlkreis I wurde Herr Ulrich Zumhasch, Schlossäckerring 104/1, 73434 Aalen, festgestellt. Herr Zumhasch ist bereit, das Amt als Kreisrat anzunehmen. Gegen ihn liegen keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vor. Finanzierung und Folgekosten
Keine Anlagen
Keine Sichtvermerke Geschäftsbereich __________________________________________________ Ebert Dezernent __________________________________________________ Wolf Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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