Ausscheiden von Herrn Dr. Stefan Scheffold, Schwäbisch Gmünd, aus dem Kreistag; Nachrücken von Herrn Edelbert Krieg, Schwäbisch Gmünd, in den Kreistag;
Als Nachfolger für Herrn Dr. Stefan Scheffold, MdL rückt
Herr Edelbert Krieg, Schwäbisch Gmünd, in den Kreistag des Ostalbkreises nach.
Es wird festgestellt, dass gegen Herrn Krieg keine Hinderungsgründe im Sinne
von § 24 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vorliegen.
Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt/Begründung
Herr Dr. Stefan Scheffold, MdL, der bei der Wahl der
Mitglieder des Kreistags am 7. Juni 2009 auf dem Wahlvorschlag der CDU im
Wahlkreis II (Schwäbisch Gmünd) durch ein Direktmandat in den Kreistag des
Ostalbkreises gewählt wurde, ist am 24. Februar 2010 von der Landesregierung
zum Politischen Staatssekretär im Finanzministerium bestellt worden. Als
Staatssekretär ist es ihm nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die
Rechtsverhältnisse der politischen Staatssekretäre (Staatssekretäregesetz) i.
V. m. § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der
Regierung (Ministergesetz) verwehrt, ein öffentliches Ehrenamt zu bekleiden.
Herr Dr. Stefan Scheffold, MdL hat aus diesem gesetzlichen Grund mit Wirkung
vom 24. Februar 2010 sein Mandat als Kreisrat niedergelegt.
Herr Edelbert Krieg, Kaiserhofstraße 22, 73529 Schwäbisch
Gmünd, wurde auf dem Wahlvorschlag der CDU als nächste Ersatzperson für den Wahlkreis
II (Schwäbisch Gmünd) festgestellt. Herr Krieg ist bereit, das Amt als Kreisrat
anzunehmen. Hinderungsgründe nach § 24 Landkreisordnung für Baden-Württemberg
liegen nicht vor.
Ausscheiden von Herrn Dr. Stefan Scheffold, Schwäbisch Gmünd, aus dem Kreistag;
Nachrücken von Herrn Edelbert Krieg, Schwäbisch Gmünd, in den Kreistag;