Bürgerinformationssystem

Vorlage - 319/09  

 
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
033/08
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
21.07.2009 
Sitzung des Kreistags - Konstituierung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Neufassung der Hauptsatzung
Hauptsatzung des Ostalbkreises - Synopse Juli 2009

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung.

 

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Hauptsatzung des Ostalbkreises wurde letztmals am 14. September 2004 geändert. Gegenstand der damaligen Satzungsänderung war die Verringerung der Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse des Kreistags sowie die Zuordnung der Aufgaben, welche durch die Verwaltungsreform neu hinzugekommen sind, zu den verschiedenen Ausschüssen.

 

Im Vorfeld der Konstituierung des Kreistags am 21. Juli 2009 fanden am 18. Juni bzw. 07. Juli 2009 Sitzungen des Ältestenrates statt. Aufgrund der dabei getroffenen Absprachen ist eine Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich der Mitgliederzahl einzelner Ausschüsse bzw. der vorgesehenen Zusammenlegung des

Verwaltungs- und Finanzausschusses mit dem Schul- und Kulturausschuss zu einem neuen Ausschuss für Bildung und Finanzen erforderlich.

 

Darüber hinaus sind folgende Änderungen im Zuge an der Neufassung der Hauptsatzung vorgesehen:

 

Dem Sozialausschuss gehören neben den 16 Mitgliedern aus der Mitte des Kreistags aufgrund des § 116 SGB XII (Beteiligung sozial erfahrener Dritter) auch beratende Mitglieder aus verschiedenen Gruppierungen aus dem Sozialbereich an.

Die Zugehörigkeit der beratenden Mitglieder soll deshalb auch in der Hauptsatzung festgeschrieben werden.

 

Bisher war die Zuständigkeit bei Beteiligungen in der Hauptsatzung für den Kreistag und für die beschließenden Ausschüsse nicht geregelt. Mit der Aufnahme des neuen   § 4 Absatz 3 und des neuen § 9 Ziffer 16 wird die Zuständigkeit künftig klargestellt.

 

Durch die Ablösung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) haben sich verschiedene redaktionelle Änderungen ergeben. Zum Beispiel wurden im TVöD die früheren Berufsgruppen der Arbeiter und Angestellten in der Bezeichnung „Beschäftigte“ zusammengefasst. Vergütungsgruppen des BAT sind durch Entgeltgruppen nach dem TVöD ersetzt worden.

 

Gleichermaßen ermächtigen einige Landkreise den Landrat, Freiwilligkeitsleistungen bis zu 10.000 Euro zu bewilligen. Die Verwaltung würde eine Ermächtigung bis zu 10.000 Euro ebenfalls für angemessen halten. In Bezug zum Haushaltsvolumen liegt der Ostalbkreis mit dem vorgeschlagenen Betrag relativ betrachtet unterhalb der entsprechenden Beträge der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Der Betrag   für Freiwilligkeitsleistungen wurde letztmals im Jahr 1997 angepasst.

 

Im übrigen sind die Änderungen von redaktioneller Art, z.B. durch die Anpassung an erfolgte Gesetzesänderungen.

 

Aus Gründen der Vereinfachung sowie der Transparenz ist vorgesehen, die Satzung komplett neu zu fassen und nicht nur eine Änderung der betroffenen Paragraphen zu beschließen. In der als Anlage beigefügten Synopse sind die geänderten Paragraphen ersichtlich.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Keine.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Synopse der Hauptsatzung

Neufassung der Hauptsatzung

 


 

 

Sichtvermerke

 

__________________________________________


 

Brunnhuber


 

__________________________________________

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Hubel

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neufassung der Hauptsatzung (69 KB)    
Anlage 2 2 Hauptsatzung des Ostalbkreises - Synopse Juli 2009 (87 KB)    
Stammbaum:
033/08   Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises   Geschäftsstelle Kreistag   Beschlussvorlage
319/09   Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises   Geschäftsstelle Kreistag   Beschlussvorlage
069/2011   Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises Bildung eines Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung   Geschäftsstelle Kreistag   Beschlussvorlage
069-1/2011   Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises Bildung eines Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung   Geschäftsstelle Kreistag   Beschlussvorlage