Die Verwaltung wird als örtlich zuständiger Träger der Eingliederungshilfe beauftragt, die notwendige Erhöhung der Integrationshilfen im Ostalbkreis umzusetzen.
Kenntnisnahme.
20.06.2023 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.