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Vorlage - 114/2023  

 
 
Betreff: Koordination des Hospiz- und Palliativnetzwerkes Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Entscheidung
20.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ostalbkreis beteiligt sich im Jahr 2024 anteilig an den Kosten für die Koordination des Hospiz- und Palliativnetzwerkes im Ostalbkreis.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen stellt aufgrund der Komplexität der Anforderungen und Bedürfnisse der Betroffenen hohe Anforderungen an das gegliederte Versorgungssystem. Im Mittelpunkt der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen steht das Ziel, eine gute Versorgung bei schwerer Erkrankung und am Lebensende zu gewährleisten. Hierzu zählt auch, Menschen in ihrer letzten Lebensphase Orientierung und Unterstützung zu geben, ihre Lebensqualität zu verbessern, ihre Autonomie und Würde zu erhalten sowie ihnen ein Leben und Sterben individuell in der gewünschten Umgebung zu ermöglichen.

 

Bereits im Jahr 2008 haben sich im Ostalbkreis die ambulanten Hospizdienste zum „Forum Hospiz Ostalb“ zusammengeschlossen. Zwischenzeitlich sind auch die stationären Hospize dazugekommen. Das Forum Hospiz Ostalb hat sich zum Ziel gesetzt, in der Aus- und Fortbildung der Hospizhelfer/-innen, der Trauerbegleitung und der Öffentlichkeitsarbeit zusammenzuarbeiten und dadurch die Qualität der Begleitung schwerkranker, sterbender und trauernder Menschen und deren Angehöriger zu fördern und deren Interessen auch in der Öffentlichkeit zu vertreten.

 

II. Förderung der Netzwerkkoordination

 

Um die Hospiz- und Palliativversorgung zu stärken, wurde im SGB V (Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch) geregelt, dass die Krankenkassen „die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator“ mitfördern (§ 39d SGB V). Die Förderung soll dabei gewährleisten, dass bestehende Strukturen und bestehendes ehrenamtliches Engagement grundsätzlich erhalten bleiben. Die Finanzierung der Netzwerke soll vielmehr durch die Förderung der Netzwerkkoordination von Seiten der Krankenkassen ergänzt und verbessert werden. Mit der Förderung der Stelle der Netzwerkkoordination sollen die regionalen Akteurinnen und Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung darin unterstützt werden, sich untereinander besser abzustimmen, ihre Aktivitäten zu koordinieren und Ressourcen zu bündeln.

 

Grundlage der Förderung ist die Förderrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes in der Fassung vom 31.03.2022.

 

Die Netzwerkkoordinatorinnen oder -koordinatoren übernehmen im Rahmen der übergreifenden Koordinierungstätigkeiten insbesondere folgende Aufgaben:

 

  1. Unterstützung der Kooperation der Mitglieder des regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes und Abstimmung und Koordination ihrer Aktivitäten im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung,
  2. Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeiten und Versorgungsangebote der Mitglieder des regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes in enger Abstimmung mit weiteren informierenden Stellen auf Kommunal- und Landesebene,
  3. Initiierung, Koordinierung und Vermittlung von interdisziplinären Fort- und Weiterbildungsangeboten zur Hospiz- und Palliativversorgung sowie Organisation und Durchführung von Schulungen zur Netzwerktätigkeit,
  4. Organisation regelmäßiger Treffen der Mitglieder des regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes zur stetigen bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Netzwerkstrukturen und zur gezielten Weiterentwicklung der Versorgungsangebote entsprechend dem regionalen Bedarf,
  5. Unterstützung von Kooperationen der Mitglieder des regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes mit anderen Beratungs- und Betreuungsangeboten wie Pflegestützpunkten, anderen Beratungsstellen, Einrichtungen der Altenhilfe sowie kommunalen Behörden und kirchlichen Einrichtungen,
  6. Ermöglichung eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches mit anderen koordinierenden Personen und Einrichtungen auf Kommunal- und Landesebene.

 

Die Netzwerkkoordinatorin oder der Netzwerkkoordinator hat dabei eine neutrale Rolle einzunehmen.

 

Die Förderung der Netzwerkkoordination erfolgt als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben bis zu maximal 15.000 Euro pro Jahr. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass sich die Stadt- und Landkreise im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge an der Förderung in gleicher Höhe wie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beteiligen.

 

Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass sich das Netzwerk aus verschiedenen Angeboten sowie Netzwerkpartnerinnen und -partnern der Hospiz- und Palliativversorgung in einer Region zusammensetzt. Im Ostalbkreis zählen dazu bspw. Vertreterinnen und Vertreter

 

  • der ambulanten Pflegedienste,
  • der stationären Pflegeeinrichtungen,
  • der Kreisärzteschaft,
  • der Kliniken Ostalb,
  • der Hospizdienste,
  • des Kinder- und Jugendhospizdienstes,
  • der stationären Hospize,
  • des SAPV Teams Ostalb,
  • Beraterinnen und Berater der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V,
  • der kommunalen oder kirchlichen Seelsorge und Trauerbegleitung,
  • der Krebsberatungsstelle Ostwürttemberg,
  • des Landratsamts Ostalbkreis,
  • des Pflegestützpunktes Ostalbkreis,
  • der Krankenkassen.

 

III. Netzwerkkoordination Ostalbkreis

 

Um die Hospiz- und Palliativversorgung im Ostalbkreis weiter zu stärken, soll ab dem 01.01.2024 eine Koordinierungsstelle mit einem Stellenumfang von 30 % beim Malteser Hilfsdienst e. V. eingerichtet werden - zunächst befristet für ein Jahr. Der Stellenanteil entspricht der maximalen Fördersumme von 30.000 Euro (jeweils 15.000 Euro Krankenkassen und Ostalbkreis). Die Antragsfrist endet am 30.09.2023. Frau Schütz, leitende Koordinatorin des Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienstes Ostalb und Heidenheim, und Frau Marra-Hillberger, Koordinatorin SAPV (Spezialisierte ambulante Paliativversorgung) Ostalb, werden die Palliativ- und Hospizversorgung im Ostalbkreis in der Sitzung vorstellen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Ausgehend von einer maximalen Förderung durch die Krankenkassen in Höhe von 15.000 Euro für das Jahr 2024 hat sich der Ostalbkreis in gleicher Höhe, d. h. ebenfalls mit 15.000 Euro, zu beteiligen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2024 zu berücksichtigen.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01, i. V. Weber

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat